Bildungspläne der Bundesländer für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Martin R. Textor

 

Die von den Bundesländern herausgegebenen Bildungspläne sind einerseits eine Antwort auf das schlechte Abschneiden Deutschlands bei den ersten PISA-, IGLU- und OECD-Studien. Die intensive Diskussion der Ergebnisse in Medien, Wissenschaft und Politik führte zu einer größeren Wertschätzung der frühkindlichen Bildung. Andererseits wurde eine internationale Tendenz aufgegriffen: So waren bereits in vielen anderen OECD-Staaten Bildungspläne verabschiedet worden, bevor in Deutschland mit entsprechenden Aktivitäten begonnen wurde.

 

Bildungspläne präzisieren, was unter frühkindlicher "Erziehung, Bildung und Betreuung" zu verstehen ist, wie "die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes" gefördert werden soll, was unter "Vermittlung orientierender Werte und Regeln" zu verstehen ist und wie sich die Förderung "am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen" kann (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). Es wird beschrieben, wie Tageseinrichtungen für Kinder (und Kindertagespflege) "die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern", "die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen" (§ 22 Abs. 2 Punkt 1, 2 SGB VIII), "sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren" (§ 22 a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII), Kinder mit und ohne Behinderung in Gruppen gemeinsam fördern (§ 22 a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII), mit den Erziehungsberechtigten, anderen kinder- und familienbezogenen Institutionen im Gemeinwesen sowie den Schulen zusammenarbeiten und die Erziehungsberechtigten "an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung" beteiligen (§ 22 a Abs. 3 SGB VIII), auf Grundlage einer pädagogischen Konzeption arbeiten und eine hohe Qualität der Förderung erreichen sollen (§ 22 a Abs. 1 SGB VIII). Ferner berücksichtigen die Bildungspläne die im jeweiligen Bundesland geltenden Landesgesetze, Verordnungen usw.

 

Aufgrund des politischen Handlungsdrucks wurden die Entwürfe der ersten Bildungspläne innerhalb weniger Monate erstellt. Nach einer Abstimmungs- und Erprobungsphase wurden die ersten Bildungspläne ab 2004 veröffentlicht. Inzwischen liegen folgende Pläne vor, die in den letzten Jahren zum Teil mehrmals überarbeitet und ergänzt wurden:

 

  • Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten - Online-Text
  • Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/ Staatsinstitut für Frühpädagogik München: Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zur Einschulung. Berlin: Cornelsen Scriptor, 5. Aufl. 2012 - Online-Text - Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen/ Staatsinstitut für Frühpädagogik München: Handreichung Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Weimar: verlag das netz 2010
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft: Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege. Weimar: verlag das netz 2014 - Online-Text
  • Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg: Gemeinsamer Orientierungsrahmen für die Bildung in Kindertagesbetreuung und Grundschule. Weimar: verlag das netz 2010 - Online-Text
  • Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen: Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich: Frühkindliche Bildung in Bremen - Online-Text
  • Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration: Hamburger Bildungsempfehlungen für die Bildung und Erziehung von Kindern in Tageseinrichtungen - Online-Text
  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration/ Hessisches Kultusministerium: Bildung von Anfang an. Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen - Online-Text - Hessisches Ministerium für Soziales und Integration: Kinder in den ersten drei Lebensjahren: Was können sie, was brauchen sie? Eine Handreichung zum Hessischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0-10 Jahren - Online-Text
  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder in Mecklenburg-Vorpommern - Online-Text
  • Niedersächsisches Kultusministerium: Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder - Online-Text - Niedersächsisches Kultusministerium: Handlungsempfehlungen zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für Kinder unter 3 Jahren - Online-Text
  • Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport/ Ministerium für Schule und Weiterbildung: Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Kindertagesbetreuung und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen. Freiburg: Herder 2016 - Online-Text
  • Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen: Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz. Plus Qualitätsempfehlungen. Berlin: Cornelsen 2014
  • Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft: Das Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten. Weimar: verlag das netz 2006 - Online-Text - Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft: Handreichungen für die Praxis zum Bildungsprogramm für saarländische Kindergärten. Weimar: verlag das netz 2007 - Online-Text
  • Sächsisches Staatsministerium für Kultus: Der Sächsische Bildungsplan: Ein Leitfaden für pädagogische Fachkräfte in Krippen, Kindergärten und Horten sowie für Kindertagespflege. Weimar: verlag das netz 2011 - Online-Text
  • Ministerium für Arbeit und Soziales: Bildung: elementar - Bildung von Anfang an. Bildungsprogramm für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt, Weimar: verlag das netz 2014 - Online-Text
  • Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung: Erfolgreich starten. Leitlinien zum Bildungsauftrag in Kindertageseinrichtungen (Schleswig-Holstein) - Online-Text
  • Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre. Weimar: verlag das netz 2010 - Online-Text - Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Materialband zum Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre - Online-Text

 

Ferner gibt es den Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen (Online-Text) und einen Diskussionsentwurf der GEW für einen Rahmenplan frühkindlicher Bildung (Online-Text).

 

Grundsätzlich lassen sich unterscheiden:

 

  1. Bildungspläne der ersten Generation, bei denen es um die Konkretisierung des Bildungs- und Erziehungsauftrages von Kindertageseinrichtungen ging - mit dem Ziel, eine höhere Bildungsqualität zu erreichen und bisher vernachlässigte Bildungsbereiche (z.B. mathematisch-naturwissenschaftliche und technische Bildung, Sprachförderung) zu beleben.
  2. Bildungspläne der zweiten Generation, bei denen eine größere Altersspanne (z.B. 0 bis 10 Jahre) und die in diesem Zeitraum bedeutsamen Übergänge beachtet werden und in denen nicht mehr auf die Kindertageseinrichtungen fokussiert wird, sondern alle Lernorte (Familie, Kindertagespflege, Schule, Medien, Peergroup usw.) Berücksichtigung finden.

 

Die in den einzelnen Bundesländern verabschiedeten Bildungspläne haben ähnliche Inhalte. So wird in der Regel zunächst auf den gesellschaftlichen Rahmen eingegangen, werden Leitgedanken (Bildungsverständnis, Bedeutung von Spielen und Lernen) formuliert und das zugrundeliegende Bild vom Kind skizziert. Dann werden Bildungs- und Erziehungsziele bzw. die von den Kindern zu erwerbenden (Basis-) Kompetenzen beschrieben. Im Hauptteil der Bildungspläne werden verschiedene Bildungs- und Erziehungsbereiche bzw. Lern- und Erfahrungsfelder präsentiert (z.B. mathematische, naturwissenschaftliche, technische, kulturelle, musische, ästhetische, sprachliche, mediale, gesundheitliche, emotionale, religiöse und soziale Bildung) - oft inklusive didaktischer Anleitungen und methodischer Hinweise. Ferner wird auf Themen wie demokratische Teilhabe/ Partizipation der Kinder, die Integration von Migrantenkindern und Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die Bedeutung von Beobachtung und Dokumentation, die Zusammenarbeit mit Eltern und die Übergänge (insbesondere von der Kindertageseinrichtung in die Schule) eingegangen. Im letzten Teil der Bildungspläne befinden sich oft Aussagen über die Anforderungen an die Fachkräfte (z.B. Aus- und Fortbildung, Professionalität), die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Selbst- und Fremdevaluation sowie die Aufgaben des Träger. Einige Bildungspläne enthalten auch Praxisbeispiele, Reflexionsfragen und (Qualitäts-) Kriterienkataloge.

 

Die Bildungspläne unterscheiden sich hinsichtlich anderer (also nicht inhaltlicher) Kriterien stark voneinander, wie folgende Tabelle verdeutlicht:

 

Kriterien

Unterschiede zwischen den Bildungsplänen

 

Verbindlichkeit

Empfehlung <-> Vereinbarung mit Verbänden <-> gesetzliche Verankerung

Altersstufe

Geburt bis Schuleintritt <-> Geburt bis 10 Jahre <-> Geburt bis 14 Jahre

Geltungsbereich

Kindergarten/ Krippe <-> alle Kitas/ Tagespflege <-> Kitas/ Schule/ Familie/ Peers/ Tagespflege/ Medien/ Familienbildung usw.

Entstehung

Einzelperson(en)/ Lehrstuhl <-> Institut <-> Gremium mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen

Diskussionsphase

nein <-> Gremium <-> Verbände <-> Internet <-> Versand des Entwurfs mit Rückmeldebogen an alle Kitas und Grundschulen

Erprobungsphase mit Fortschreibung des Plans

nein <-> ja

wissenschaftliche Begleitung

nein <-> ja

landesweite Fortbildungen

nein <-> ja, freiwillig <-> ja, alle Leiterinnen <-> ja, via Multiplikatoren <-> ja, umfassend nach bestimmtem Curriculum <-> ja, In-House-Beratung

zusätzliche Materialien

nein <-> ja, nur im Internet <-> ja, schriftliche Materialien für alle Einrichtungen (z.B. Praxisordner, Handreichungen, Lern- und Entwicklungsdokumentation)

Evaluationssystem/

Qualitätsberichterstattung

nein <-> ja

 

 

 

Die Erziehungs- und Bildungspläne werden in der Regel von Erzieher/innen, Eltern, Wissenschaftler/innen und Medien positiv gesehen. Zumeist stimmen sie den Zielen und Inhalten der Pläne in hohem Maße zu. Die meisten Fachkräfte begrüßen die öffentliche Diskussion um die Bedeutung der frühkindlichen Bildung, das neue Verständnis von Kindertagesstätten als Bildungseinrichtungen und die damit verbundene Aufwertung ihrer Berufsrolle. Häufig haben die Bildungspläne Reflexionsprozesse ausgelöst, die zu einer Neuorientierung der pädagogischen Arbeit führten.

 

Bei der Implementation der Bildungspläne wurde ein hoher Fortbildungsbedarf deutlich - insbesondere bezüglich der mathematisch-naturwissenschaftlichen Bildung, der Literacy-Erziehung, der Vermittlung von lernmethodischen Kompetenzen, der Beobachtung und Dokumentation. In vielen Bundesländern wurden daraufhin besondere Fortbildungskampagnen gestartet, die zum Teil noch heute laufen.

 

Leider kann nicht belegt werden, ob die Erziehungs- und Bildungspläne positive oder negative Auswirkungen zeitigten (und wenn ja, welche), da in keinem Bundesland die pädagogische Praxis vor und nach Erstellung bzw. Veröffentlichung des jeweiligen Plans untersucht wurde. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass nun in Kindertageseinrichtungen

 

  • mehr naturwissenschaftliche, mathematische und technische Bildung erfolgt,
  • die Sprachförderung bei (deutschen und) Migrantenkindern intensiviert wurde,
  • größerer Wert auf die Beobachtung von Kindern gelegt wird und diese auch - vor allem im sprachlichen Bereich - getestet werden,
  • mehr dokumentiert wird (z.B. Portfolios, Lern- und Bildungsgeschichten),
  • die Elternarbeit zu einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Eltern weiterentwickelt wird sowie
  • die Zusammenarbeit mit der Grundschule verbessert wurde.

 

Manche Fachkräfte haben sich allerdings nach eigenem Bekunden nur oberflächlich mit dem in ihrem Bundesland geltenden Bildungsplan befasst. Oft blieb auch eine intensive Diskussion in den Teams aus. Das liegt zum Teil am Umfang der Bildungspläne (bis zu 500 Seiten lang!), vor allem aber an dem häufig verwendeten anspruchsvollen Sprachstil, der insbesondere für Kinderpfleger/innen, Sozialassistent/innen und Tagespflegepersonen kaum verständlich ist. Oft wurden die Pläne auch mit dem Kommentar "Das machen wir ja alles schon!" abgetan. In anderen Kindertageseinrichtungen wurden die Bildungspläne ignoriert, weil sie dem praktizierten pädagogischen Ansatz zu wenig entsprachen.

 

Inzwischen ist auch eine Tendenz zur Verschulung der frühkindlichen Bildung festzustellen: In manchen Kindertageseinrichtungen werden die in den Bildungsplänen genannten Bildungsbereiche wie Schulfächer behandelt und nacheinander abgearbeitet. So gibt es mancherorts schon richtige "Stundenpläne": In halb- oder ganzstündiger Abfolge wechseln Angebote in den Bereichen Sprache, Naturwissenschaften, Religion, Literacy, Medienbildung, Technik, Kunst usw. Die Verschulung wird auch dadurch gefördert, dass für viele Bildungsbereiche Kurse bzw. Förderprogramme mit genau vorgeschriebenen Einheiten, Koffer mit nach Vorgaben einzusetzenden Materialien und Bücher mit detailliert dargestellten Aktivitäten vorgelegt wurden. Häufig werden altershomogene Kleingruppen gebildet, da viele Aktivitäten nur für Kinder in einem bestimmten Alter geeignet sind. Schließlich werden wie in der Schule die "Leistungen" der Kleinkinder erfasst, insbesondere durch die nach einer Lerneinheit häufig geäußerte Frage "Was haben wir heute gelernt?" (aber auch durch Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren sowie Tests).

 

In diesen Kindertageseinrichtungen werden die zumeist in den ersten Kapiteln der Bildungspläne gemachten Grundsatzaussagen ignoriert: Aus dem kompetenten Kind wird ein defizitäres Kind gemacht, anstatt Selbstbildung und ko-konstruktives Lernen zu ermöglichen wird dem Kind Wissen vermittelt, anstatt das (Frei-) Spiel und die damit verbundene Selbstbestimmung zu fördern wird über das Kind verfügt, anstatt es in seiner Ganzheit zu sehen wird es entsprechend der einzelnen Entwicklungsbereiche "zerlegt". Auch die in den Bildungsplänen geforderte Partizipation der Kinder wird nur selten berücksichtigt.

 

Den Erkenntnissen von Hirnforschung, Entwicklungspsychologie und Frühpädagogik entsprechend, sollten hingegen das selbsttätige, eigenaktive, entdeckende und interaktive Lernen, das selbständige Forschen und Experimentieren, das eigenständige Lösen von Problemen und Bewältigen von Aufgaben, das Lernen mit allen Sinnen und das Lernen aus Erfahrung gefördert werden. Dementsprechend ist bei der Umsetzung der Bildungspläne selbstinitiierten Aktivitäten und solchen, die mehrere Kinder für sich aussuchen, der Vorrang gegenüber fachkraftinitiierten Beschäftigungen zu geben. Erzieher/innen sollten vor allem das (Rollen-) Spiel einzelner Kinder oder einer (sich von selbst gebildeten) Kleingruppe begleiten und dabei das Lernen und das Nachdenken der Kinder stimulierende Gespräche führen. Ferner sollten die Prinzipien der Individualisierung und Differenzierung, des Situationsbezugs und der Lebensnähe, des ganzheitlichen und allseitigen Lernens berücksichtigt werden. Beim Umsetzen der Bildungspläne dürfen die Ressourcen des Kindes nicht übersehen werden; jedes Kind ist dort abzuholen, wo es steht.

 

Hinweis

 

Veröffentlicht am 17.03.2015