Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder

Petra Winkelmann

 

§ 19 SGB VIII

  1. Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.
  2. Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.
  3. Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 umfassen.

Rechtsgrundlage

Anspruch auf Hilfe in gemeinsamen Wohnformen (§ 19 SGB VIII) haben Schwangere, Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben und wegen persönlicher und sozialer Schwierigkeiten für sich und das Kind gezielte Hilfen benötigen. Eine rechtlich bestehende gemeinsame Sorge steht dem Leistungsanspruch nicht entgegen. Die Hilfe ist bezogen auf die Eltern nicht altersbegrenzt, sofern das jüngste Kind unter sechs Jahre alt ist.

Einen Rechtsanspruch auf ein Hilfeangebot, das Mutter1 und Kind gemeinsam - als Betreuungseinheit - in den Blick nimmt, hat es vor Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) nicht gegeben. Zu Zeiten des Jugendwohlfahrtsgesetzes wurde die Hilfe für Mutter/ Vater und Kind jeweils separat bewilligt, was oft mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Widersprüchen zwischen den gesetzlichen Grundlagen in der Jugendhilfe bzw. im Sozialhilferecht einherging.

Mit Einführung des SGB VIII in den Jahren 1990/1991 wurde das Leistungsangebot als § 19 in den 2. Abschnitt des Gesetzes (Förderung der Erziehung in der Familie) eingeordnet, weil die Hilfe auf die selbstständige Lebensführung der Mutter mit ihrem Kind/ ihren Kindern zielt. Zur Zielerreichung sind unterschiedliche Wohn- und Betreuungsformen geeignet und vom Gesetzgeber gewünscht - der gesetzliche Rahmen sollte deshalb entsprechend offen ausgestaltet werden.2

Leistungsangebote der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen

Überwiegend werden in den Einrichtungen komplexe Hilfeleistungen erbracht, die sich am individuellen Bedarf der Klientinnen und ihrer Kinder gemäß § 36 SGB VIII orientieren und darauf zielen, den spezifischen Hilfebedarf ganzheitlich abzudecken.

Die Leistungsangebote gemeinsamer Wohnformen für Mütter und Kinder richten sich gleichermaßen an zwei Generationen; sie beziehen sich auf die Schwangere/ Mutter, das Kind und die Beziehungsdyade Mutter und Kind. Darüber hinaus werden wichtige Bezugspersonen wie z.B. die Herkunftsfamilien oder Kindesväter/ Partner der Frauen in die Arbeit einbezogen.

Aufnahmegründe sind in der Regel die Verknüpfung von Persönlichkeitsproblemen der Schwangeren/ Mütter mit Problemen bei der Pflege und Versorgung eines Kindes und bei der Alltagsbewältigung.

Das Leistungsspektrum umfasst neben tagesstrukturierenden Maßnahmen und Hilfen im lebenspraktischen Bereich, sozialpädagogischer Beratung zur Persönlichkeitsentwicklung der Mütter, Anleitung und Förderung der Mutter-Kind-Beziehung und der Erziehungskompetenz der Mütter sowie der Gesundheitsvorsorge auch Hilfe und Unterstützung bei der Geltendmachung finanzieller Ansprüche und Sozialleistungen sowie bei rechtlichen Unsicherheiten oder Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Zukunftsperspektiven.

Da die Bewohnerinnen überwiegend mehrere Risikofaktoren aufweisen (jugendliche Mutterschaft, fehlende Schulabschlüsse, Alleinverantwortung für das Kind - die Partner und Herkunftsfamilien bedeuten oft eher zusätzliche Belastung als Entlastung -, psychische Instabilität oder Erkrankung, eingeschränkte intellektuelle Kompetenzen, Suchtprobleme, Gewalterfahrungen, finanzielle Nöte u.a.) erhalten sie umfassende Hilfen zur Überwindung persönlicher, sozialer und wirtschaftlicher Probleme und zur Entwicklung von Zukunftsperspektiven.

In den letzten 10 Jahren sind die neuesten Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie, der Bindungsforschung, der Psycho- und Traumatherapie und der Neuropsychologie zunehmend in die pädagogischen Konzepte für die Praxis eingeflossen. Ein wichtiges Leistungsangebot ist in vielen Einrichtungen z.B. die Entwicklungspsychologische Beratung, bei der die Eltern durch die Besprechung von Videoaufzeichnungen eigener Interaktionen mit dem Säugling für die Bedürfnisse des Kindes sensibilisiert und angeregt werden, sich adäquat mit dem Kind zu beschäftigen. Andere angebotene Frühinterventionskonzepte sind z.B. das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKiP), Marte Meo, STEEP (Steps Toward Effektive and Enjoyable Parenting) oder Emmi Pikler Kurse. Ziel dieser Angebote ist die Förderung einer sicheren Eltern-Kind-Bindung durch Erhöhung der elterlichen Feinfühligkeit und Etablierung positiver Interaktionsschleifen zwischen den Säuglingen und ihren Müttern. Da bei vielen Müttern mehrere Belastungsfaktoren kumuliert wirken, zählt der Schutz der Kinder und die Resilienzförderung durch Unterstützung sicherer Bindungen zu den Kernaufgaben der Arbeit.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte begegnen den Klientinnen mit Wertschätzung, Verständnis und im Vertrauen auf deren Entwicklungspotenziale. Die Mitarbeiter/innen verfügen über besondere Erfahrungen und Kompetenzen im Kontext von Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII). Sie sichern das Kindeswohl durch Beratung, Anleitung und Unterstützung der Mütter (Eltern) bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Sofern die professionelle Einschätzung im Einzelfall eine Kindeswohlgefährdung anzeigt, erfolgen zeitnahe Kontrollmaßnahmen und gegebenenfalls weitere Konsequenzen (wie z.B. vorübergehende oder dauerhafte Trennungen von Mutter/ Vater und Kind).

Fachliche Standards der Arbeit

Zu den fachlichen Standards der Arbeit zählen u.a. die Beschäftigung qualifizierter Mitarbeiter/innen (überwiegend Sozialpädagog/innen, -arbeiter/innen und Erzieher/innen) in der Regel mit festem Arbeitsvertrag und deren Zusammenarbeit im Team, fortlaufende fachliche Qualifizierung (Fort- und Weiterbildung, Supervision) sowie eine gute Vernetzung mit anderen Diensten.

In den Jahren 2009 bis 2011 führte die Universität Dortmund ein Projekt durch, in dessen Verlauf gemeinsam mit Praktiker/innen phasenspezifische Qualitätsstandards sozialpädagogischer Arbeit in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen entwickelt wurden.3

Zentrale Aspekte für eine erfolgreiche Fallarbeit sind aus Sicht der Projektbeteiligten tagesstrukturierende Maßnahmen, die den Eltern und Kindern einen verlässlichen Rahmen und eine verlässliche Struktur bieten, Zuwendung und Nähe in den persönlichen Kontakten zu den Bezugsbetreuer/innen, eine gute Balance zwischen Be- und Entlastung der Mütter, die Klärung von Beziehungen zu den Kindesvätern und zur Herkunftsfamilie sowie deren Aktivierung als Ressource für die Klientinnen.

Aktualisierte gemeinsame fachliche Standards der Arbeit veröffentlichten die Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft im Sommer 2012.4

Fachliche Herausforderungen

Sicherung der Rechte der Klientinnen, Partizipation

Seit Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes (2012) wird neben den räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen auch geprüft, ob die gesellschaftliche und sprachliche Integration in der Einrichtung unterstützt wird. § 45 Abs. 2 SGB VIII sieht darüber hinaus vor, dass die gesundheitliche Vorsorge und die medizinische Betreuung nicht erschwert werden sowie zur Sicherung der Rechte der betreuten Eltern und Kinder geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.

Die Standards hinsichtlich der gesundheitlichen Vorsorge und der medizinischen Betreuung in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen sind hoch (Schwangerschaftsvorsorge, medizinische Versorgung nach der Geburt, Vorsorgeuntersuchungen der Kinder, hygienische Standards in der Säuglingspflege usw.), freie Arztwahl und Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Therapeut/innen u.ä. selbstverständlich.

Bezüglich der Sicherung der Rechte der Betreuten stehen Mutter-Kind-Einrichtungen jedoch vor besonderen Herausforderungen, weil sie darauf hinwirken, die Rechte (Selbstbestimmung, Eigenverantwortung, Selbstverwirklichung) der Mütter und die Rechte der Kinder auf Fürsorge und Erziehung in Einklang miteinander und in eine ausgewogene Balance zu bringen. Mütter, die vor der Geburt des Kindes selbstständig (gegebenenfalls mit Partner) gelebt haben, erleben die sozialpädagogische Unterstützung nicht immer ausschließlich als hilfreich, sondern gleichzeitig auch als Einschränkung der Autonomie und Selbstbestimmung. Deshalb wird die Erfüllung von beobachtbaren (Mindest-) Kriterien zum Schutz der Kinder als Voraussetzung für die zunehmende Eigenverantwortung der Mütter klar benannt. Gleichzeitig bieten die Einrichtungen Entlastungsangebote (z.B. in der Kinderbetreuung), die den Müttern Freiräume für selbstbestimmtes Handeln eröffnen. Die Balance zwischen Entlastung und Anforderung erfolgt darüber hinaus unter Berücksichtigung vorgegebener Rahmenbedingungen (z.B. hinsichtlich der bewilligten Hilfedauer oder bestimmter Auflagen des Familiengerichts).

Beteiligung der Mütter und Kinder findet im Alltag auf vielfältige Weise statt. "Partizipation als Haltung" im gesamten Hilfesystem bedeutet in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen vor allem, "gemeinsam eine bestmögliche Übereinstimmung bezüglich der anzustrebenden Ziele und den Weg zur Erreichung dieser Ziele zu finden."5

Arbeit mit psychisch kranken Schwangeren/Müttern

Kinder psychisch erkrankter Eltern haben diagnoseübergreifend gegenüber anderen Kindern eine deutlich erhöhte psychische Auffälligkeitsrate, weil sie vielfältigen Entwicklungsrisiken ausgesetzt sind. Die krankheitsbedingten Veränderungen der Eltern in der Interaktion mit den Kindern (wechselhafte Reaktionen der Eltern, Impulsivität bzw. Lethargie im Kontakt, Trennungen bei elterlichen Psychiatrieaufenthalten, Konflikte auf der Paarebene etc.), die Überforderung der Eltern in Krisenphasen, fehlende Feinfühligkeit und Empathie usw. verunsichern insbesondere Säuglinge und Kleinkinder und erschweren den Aufbau sicherer Beziehungen. 6

Die Unterstützung der Mitarbeiter/innen zielt auch bei psychisch kranken Eltern darauf, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und ein eigenständiges Leben mit Kind -gegebenenfalls bei langfristiger Inanspruchnahme ambulanter Hilfen - zu ermöglichen. Mit Blick auf das Gefährdungsrisiko der Kinder werden diese durch spezifische Angebote gleichermaßen präventiv entlastet, kompensatorisch gefördert und hinsichtlich ihrer Resilienz gestärkt.

Die Arbeit mit dieser Zielgruppe verlangt konzeptionelle und personelle Weiterentwicklungen in den Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen: Der Erwerb von Krankheitswissen und Kompetenz im Umgang mit Müttern mit psychischen Erkrankungen sind ebenso erforderlich wie der Ausbau interdisziplinärer Zusammenarbeit (medizinische Betreuung, sozialpädagogische Beratung, Kooperation mit der Erwachsenen- sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie, Eingliederungshilfe etc.). Eine angemessene Ausstattung der Einrichtungen für die Arbeit mit dieser Zielgruppe und ausreichend Ressourcen für Weiterbildung, Kooperation und Vernetzung sowie gesetzliche Weiterentwicklungen bei der Gewährung von Leistungen der Jugend- und Eingliederungshilfe sind unverzichtbar.7

Trennungen von Mutter und Kind gut begleiten, Rückführungsprozesse fachlich qualifizieren

Aufgrund eines steigenden Anteils betreuter Mütter mit erheblichen psychischen Auffälligkeiten oder psychischen Erkrankungen steigt die Quote der Trennungen von Mutter und Kind. Diese Trennungsprozesse von Mutter/Vater und Kind gut zu begleiten, ist ein wesentliches Anliegen der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen. Eine besondere Herausforderung liegt in diesem Kontext in der Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Diensten (Jugendamt, Pflegekinderdienst, Vormund, Familiengericht, Pflegefamilien u.a.) und der Entwicklung von Zukunftsperspektiven für die Mutter ohne Kind (für die es vom Tag der Trennung vom Kind an keinen Rechtsanspruch auf sozialpädagogische Beratung und Hilfe nach § 19 SGB VIII mehr gibt).

Parallel dazu wird häufiger als früher angefragt, ob Rückführungsprozesse von Kleinkindern aus Pflegefamilien zur leiblichen Mutter in Mutter-Kind-Einrichtungen begleitet werden können. Erste Erfahrungen zeigen, dass weitere konzeptionelle Entwicklungen erforderlich sind, um diese Prozesse besonders mit Blick auf das Wohl der Kinder gut zu gestalten und mehrfache Wechsel der Betreuungssettings zu vermeiden. Die Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft haben 2013 fachliche Standards für die Begleitung von Trennungs- und Rückführungsprozessen erarbeitet.8

Zielentwicklung und Wirkungsforschung

Eine zunehmende Spannung ist zwischen dem steigenden Kostendruck und den Entwicklungschancen der Mütter und Kinder zu beobachten: Sparmaßnahmen in den Kommunen bewirken einerseits, dass stationäre Hilfen nur bei komplexen Problemlagen gewährt und dann möglichst schnell wieder beendet werden sollen. Andererseits braucht die Entwicklung der Bindung zwischen Mutter und Kind, die Übernahme der Rolle als (allein erziehende) Mutter und die Persönlichkeitsentwicklung Zeiträume, die nicht beliebig verkürzt werden können. Auch die Beziehungsentwicklung zwischen einer Schwangeren/ Mutter und ihrer Bezugsbetreuerin - Beziehung als Basis aller Hilfeprozesse! - benötigt Zeit. In Studien konnte ein positiver Zusammenhang zwischen der Dauer und der Wirksamkeit von Hilfen zur Erziehung nachgewiesen werden.9

Eine spezifische Anfangsdiagnostik, die Formulierung klarer Ziele mit allen Beteiligten (Schwangere/ Mutter und gegebenenfalls deren Bezugsperson/en, Jugendamt, Mutter-Kind-Einrichtung und gegebenenfalls Vormund, Familiengericht) sowie eine regelmäßige Überprüfung der Fallverläufe sind deshalb wichtige Entwicklungsdimensionen für die nächsten Jahre.

Ab Sommer 2015 beteiligen sich zahlreiche Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen in katholischer Trägerschaft an einem neuen Evaluationsverfahren, bei dem die Klient/innen verstärkt systematisch an der Zielformulierung und Beurteilung der Zielerreichung beteiligt sind und halbjährlich die Entwicklungsverläufe ausgewertet werden. Mittelfristig können mit diesem Verfahren sowohl im Einzelfall als auch fallübergreifend Wirkungen der Arbeit beschrieben und erforderliche fachliche Weiterentwicklungen befördert werden.

Arbeit mit den Kindsvätern und/oder neuen Partnern der Mütter

Obwohl sich Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen an alleinerziehende Mütter und Väter gleichermaßen richtet, werden sie vorwiegend von Müttern mit Kindern genutzt. Die Väter der Kinder (oder neue Partner der Mütter) werden während des Aufenthaltes von Mutter und Kind in einer gemeinsamen Wohnform in den letzten Jahren zunehmend in die Gestaltung des Alltags mit dem Kind einbezogen.

Alleinerziehende Väter hingegen ziehen eher selten mit Kind (ohne Mutter) ein, was u.a. mit der nach wie vor gesellschaftlich typischen Rollenverteilung und Verantwortungsübernahme zwischen Müttern und Vätern insbesondere in der Kleinkindphase korrespondiert.

Die Einbeziehung der Kindsväter/ Partner ist insbesondere dann sinnvoll, wenn die Beziehung auf der Paarebene ein gewisses Maß an Stabilität erreicht hat und nach dem Auszug eine gemeinsame Perspektive als Kleinfamilie gesucht wird. Leider sieht das Gesetz in § 19 SGB VIII aber nur die Beratung und Unterstützung allein erziehender Eltern vor; deshalb müssen im Hinblick auf die Unterstützung des Systems Kleinfamilie Kooperationen mit anderen Leistungsbereichen gesucht werden (Familienberatung, sozialpädagogische Familienhilfe o.Ä.).10

Fazit

Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen bieten ein anspruchsvolles Arbeitsfeld, verbunden mit immer neuen Herausforderungen und hohen Anforderungen an die dort tätigen Fachkräfte, die dazu beitragen wollen, psychosozial belasteten und sozial benachteiligten Müttern und ihren Kindern Wege in eine gelingende Zukunft zu eröffnen.

Hinweise/Quellen

  1. Da in den Einrichtungen überwiegend Mütter mit ihren Säuglingen und Kleinkindern leben und vorwiegend weibliches Personal tätig ist wird im Text aus Gründen besserer Lesbarkeit vorwiegend die weibliche Form verwendet. Selbstverständlich sind Bewohner und Mitarbeiter gedanklich eingeschlossen.
  2. "Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§19 SGB VIII) - ein Hilfeangebot für zwei Generationen", in Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Heft 9/1999
  3. "Qualitätsentwicklung sozialpädagogischer Arbeit mit jungen Müttern und Vätern in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen", Technische Universität Dortmund, Institut für Sozialpädagogik, Prof. Dr. Uwe Uhlendorff/Dorle Kliche, 2011
  4. "Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder in katholischer Trägerschaft - Fachliche Standards der Arbeit", Zentrale Fachstelle Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder in katholischer Trägerschaft, Dortmund, 2012 (Broschüre)
  5. "Qualitätsentwicklung sozialpädagogischer Arbeit mit jungen Müttern und Vätern in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen" Technische Universität Dortmund, Institut für Sozialpädagogik, Prof. Dr. Uwe Uhlendorff/Dorle Kliche, 2011, Abschlussbericht Seite 69
  6. Albert Lenz "Kinder psychisch kranker Eltern - Risiken, Folgen und Herausforderungen für die Jugendhilfe" in: Jugendhilfe, Heft 3/2014
  7. Elisabeth Schmitz "Hilfen aus einer Hand für psychisch erkrankte Eltern und ihre Kinder - leistungsbereichsübergreifend Hilfen gestalten" in Jugendhilfe, Heft 3/2014
  8. Begleitung von Trennungsprozessen von Müttern (Vätern) und Kindern; 2. Empfehlungen zur Rückführung von Kleinkindern (aus Pflegestellen oder Einrichtungen der Jugendhilfe) zur leiblichen Mutter. Fachliche Standards der Arbeit in Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen (MKE) in katholischer Trägerschaft, Dortmund, 2013 (Broschüre)
  9. EVAS - Evaluation erzieherischer Hilfen und JES - Jugendhilfe-Effekte-Studie http://www.ikj-mainz.de/index.php/EVAS.html
  10. Petra Winkelmann "Väter - eine ungenutzte Ressource" in: Evangelische Jugendhilfe, Heft 2/2015

Autorin

Petra Winkelmann
Zentrale Fachstelle des DCV
Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder
in katholischer Trägerschaft
Sozialdienst katholischer Frauen, Gesamtverein e.V.
Agnes-Neuhaus-Str. 5
44135 Dortmund
Email: winkelmann@skf-zentrale.de
Website: www.skf-zentrale.de

Hinweis

Veröffentlicht am 31.07.2015