Beratung von Familien in der Sozialarbeit

Friedhelm Güthoff

Im Folgenden sollen fachliche Strömungen in der Beratung von Familien aufgegriffen und auf ihre Bedeutung für Kinder und Jugendliche sowie ihre Eltern hinterfragt werden. Angebote der öffentlichen und freien Jugendhilfe für Familien in der Situation einer Reorganisation ihres Systems aus Gründen einer Trennung oder Scheidung finden hierbei eine besondere Berücksichtigung. Sozialarbeit und damit auch die Beratung von Familien vollzieht sich immer im Kontext einer gesellschaftlichen Prägung dieser "Keimzelle". Der Zustand der Familie im 20. Jahrhundert nimmt erheblichen Einfluss auf das, was Sozialarbeit in der Einzel- und Familienhilfe auszurichten in der Lage ist. ... Der Beitrag schließt ab mit einigen Überlegungen zu notwendigen Rahmenbedingungen für eine professionelle Beratung von Familien in der Sozialarbeit.

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Eines der markantesten Merkmale des gesellschaftlichen Wandels sind der schleichende Bedeutungsverlust traditioneller Sozialisationsinstanzen wie Familie und Kirche sowie die ständige Erosion der durch sie vermittelten Normsysteme. Das langsame Wegbröckeln dieser stabilisierenden Elemente im Sozialisationsverlauf führte in den letzten Jahren nicht nur zu einer Pluralisierung der Lebensverhältnisse (vgl. hierzu Achter Jugendbericht 1990), sondern auch zu einer Temporalisierung sozialer Bezüge. Fluktuierende Bindungen von begrenzter zeitlicher Dauer werden so zum Regelfall des sozialen Miteinanders.

Paradoxerweise steigern diese Wandlungsprozesse für bestimmte gesellschaftliche Gruppen sowohl die Abhängigkeit als auch die Unabhängigkeit von Institutionen der sozialen Arbeit. Das teilweise Wegbrechen traditioneller Versorgungsnetzwerke macht hilfsbedürftige Personengruppen unmittelbar zu Adressat/innen sozialstaatlicher Sicherungssysteme. Gleichzeitig halten aber auch subkulturelle Milieus und Szenen für potenzielle Adressat/innen sozialer Arbeit Alternativen bereit - unabhängig von gesellschaftlich anerkannten Institutionen.

Am augenscheinlichsten wird diese Unabhängigkeit bei Kindern und Jugendlichen gegenwärtig im Bereich der Häuser der offenen Tür, die sich einer immer größer werdenden Konkurrenz kommerzieller Anbieter von Freizeit- und Unterhaltungsgütern stellen müssen. Im Bereich der erzieherischen Hilfe wird diese Unabhängigkeit erst allmählich und punktuell sichtbar, so etwa an den Bahnhöfen, wo sich Jugendliche und junge Erwachsene sammeln, die sich von traditionellen Sozialisationsinstanzen ebenso unabhängig gemacht haben wie von Angeboten der Jugendhilfe.

In Anbetracht der vorgenannten Zahlen und Einschätzungen kann und darf die Familie nicht für alle familialen Probleme und Abbrüche verantwortlich gemacht werden. Beratung von Familien in der Sozialarbeit steht immer im Kontext dieser gesellschaftlichen Entwicklung.

In der Bundesrepublik hat sich in den letzten Jahren eine Beratungslandschaft mit einer Vielfalt unterschiedlicher Einrichtungen entwickelt. Unter dem Dach der öffentlichen Jugendhilfe, in Trägerschaft der etablierten Wohlfahrtsverbände oder auch in der fach- und dienstrechtlichen Verantwortung kleinerer Initiativen finden sich vielerorts Angebote der Erziehungsberatung, der Ehe- und Familienberatung oder auch der Trauerberatung. Kommunale oder landesspezifische Richtlinien eröffnen darüber hinaus den Zugang zu speziellen Förderprogrammen. Beratungsangebote wie z.B. Mädchenberatung, Anlaufstellen für Vernachlässigung und Kindesmisshandlung, Aidsberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung oder Frauenberatung wurden auf diese Weise in den vergangenen 15 Jahren Teil einer institutionalisierten Beratungslandschaft. Unter dem Dach des Paritätischen ist heute eine Vielzahl von Einrichtungen zu finden, die die Verknüpfung einzelner Beratungssegmente in "kombinierten" Beratungsstellen sichern. Generell lassen sich die Beratungsangebote für Familien grob wie folgt differenzieren:

  • generalisierte und spezialisierte Angebote sowie

  • einzelorientierte und fallübergreifende Beratungsangebote.

Generalisierte Erziehungs- und Familienberatung schließt unter einem Dach eine Vielzahl von Leistungen ein. In der Regel umfasst das Angebot im Einzelnen Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung bei der Ausübung der Personensorge und Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung. In diesem Rahmen finden schulische Belange (im Sinne von Lern- und Leistungsstörungen) oder auch Sexualprobleme von Ratsuchenden die Aufmerksamkeit der Fachkräfte.

Spezialdienste sind in den letzten Jahren überwiegend als Antwort auf bedeutsame Themen der Selbsthilfebewegung entstanden. Gemeint sind hier professionelle Angebote, z.B. für Eltern mit behinderten Kindern, für von bestimmten Krankheiten betroffene Kinder (wie beispielsweise Krebs und Aids), von sexueller Gewalt betroffene Mütter etc. Für dringende Fragen, für die es keinen erkennbar angemessenen Beratungsort gibt, bereichern solche Stellen das bundesweite Netz psychosozialer Angebote (z.B. Hilfe für Eltern bei Misshandlung oder Vernachlässigung ihrer Kinder, Hilfe bei sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen, Initiativen gegen die Gefahr von Psychokulturen, Beratung bei Trennung und Scheidung, bei psychosozialer Benachteiligung von Müttern etc.). Dem Selbstverständnis dieser Stellen entsprechend erfolgt zum einen intensive Hilfe im Einzelfall und finden zum anderen einzelfallübergreifende Aspekte der Beratungsarbeit im Sinne von Prävention, Einmischung und Weiterbildung Berücksichtigung.

So haben - abgesichert durch eine qualifizierte Jugendhilfeplanung - regional ganz unterschiedliche Beratungsangebote ihre Existenzberechtigung:

  • Sozialberatungsstellen für ausländische Arbeitnehmer/innen und ihre Familien leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zu der im Grundgesetz vorgegebenen Sozialstaatlichkeit. Beratungsangebote von muttersprachlichen Diensten erreichen Migrantenfamilien, die von Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, unzureichender schulischer und beruflicher Qualifikation, von Verarmung und Verelendung sowie vom Widerspruch kultureller Werte betroffen sind. Die freie Wohlfahrtspflege leistet mit diesen Angeboten zur Bewältigung der individuellen Zuwanderungssituation und mit ihrer Interessenvertretung für Migrantengruppen einen wesentlichen Beitrag für das interkulturelle Zusammenleben.

  • Die Erziehungsberatung hat die Aufgabe, Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Lernschwierigkeiten sowie Entwicklungsstörungen zu diagnostizieren und zu behandeln. Zusammenfassend werden in der Literatur (Achter Jugendbericht 1990; Menne/ Golias 1992; Menne 1992) häufig folgende Aufgabenschwerpunkte genannt: (1) beratende Intervention (Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bei dem Verständnis und der Bewältigung entstandener Probleme), (2) therapeutische Intervention (auf einen bestimmten Zeitraum angelegte, methodisch strukturierte Beziehung, die Verhaltensänderung bewirken soll), (3) präventive Multiplikatorenarbeit (Beratung und Unterstützung von Eltern, Lehrkräften, Erzieher/innen u.a., damit diese Probleme in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen frühzeitig erkennen und eigene Lösungskompetenzen entwickeln), (4) präventive Informationsarbeit (Öffentlichkeitsarbeit und politische Einflussnahme, um Belastungen in den Lebensfeldern von Kindern und Jugendlichen zu identifizieren und entsprechende Veränderungen zu bewirken), (5) Förderung von Eltern und jungen Menschen in ihrer pädagogischen und/oder sozialen Kompetenz, (6) Kooperation mit anderen psychosozialen und pädagogischen Einrichtungen, Initiativen und Selbsthilfegruppen, (7) Supervision und/oder beraterische Unterstützung für pädagogische Einrichtungen (z.B. Schulen oder Kindertagesstätten) sowie (8) Einmischung in andere Arbeits- und Politikfelder gemäß § 1 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).

  • Beratungs-/Anlaufstellen bei sexuellem Missbrauch und Gewalt sind häufig aus Selbsthilfeprojekten der Frauenbewegung hervorgegangen. Diese Stellen leisten Erstberatung, weiter gehende Hilfe in Form der Mithilfe (z.B. bei der Wohnungssuche), Prozessunterstützung etc.

  • Beratung bei Schwangerschaftsproblemen und Familienplanung: Seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 28.5.1993 ist die Nachfrage nach dieser Beratung stark gestiegen. Die Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst heute (1) das Eintreten in eine Konfliktberatung, (2) medizinische, soziale und rechtliche Informationen, (3) die Unterstützung bei der Geltendmachung von Rechtsansprüchen sowie (4) die Hinzuziehung psychologischer, medizinischer, juristischer und in der Frühförderung behinderter Kinder erfahrener Fachkräfte (Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen 1996). Die Freiwilligkeit ist durch die Pflichtberatung erheblich eingeschränkt.

  • Ehe- und Lebensberatung: Dieses Angebot bekommt im Rahmen einer prophylaktisch orientierten Jugendhilfe eine besondere Bedeutung. Paaren und interessierten Einzelpersonen wird Unterstützung zum Aufbau eines partnerschaftlichen Verhaltens in der Familie gewährt. Ferner erfolgt - mit Blick auf § 17 KJHG - Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, die Eltern minderjähriger Kinder und Jugendlicher bei der Bewältigung von Konflikten und Krisen in der Familie helfen soll.

  • Beratung bei Sektenproblemen: Im Zusammenhang mit einem zunehmenden Bedarf an Beratung (Bienemann 1997) zum Erscheinungsbild und zum Ausmaß problematischer Sekten sichern freie Träger und die Kirchen ein noch sehr unzureichendes Angebot. Insbesondere da, wo spezielle Kenntnisse im Bereich der Diagnostik, Begleitung und Beratung erforderlich sind, fehlt es bundesweit an entsprechenden Stellen. Eltern brauchen Informationen und Aufklärung über die Gefahren durch destruktive Kulte sowie Hilfe, wenn sie oder ihre Kinder als Kultabhängige einen Ausstieg aus der Sekte suchen.

Eine Subsumierung der genannten Beratungsstellen (z.B. Beratungs- und Anlaufstellen gegen sexuellen Missbrauch) und der allgemeinen Erziehungsberatung wird in der Fachdiskussion mit Verweis auf die Bedeutung eines eigenständigen Beratungsprofils abgelehnt (vgl. z.B. Spitzenverbände der freien Wohlfahrtsverbände des Landes Nordrhein-Westfalen 1996).

Durch die Hervorhebung einer sozialpädagogischen Methode in § 28 KJHG "Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und Einrichtungen" als institutionell ausdifferenzierter Dienst wird der Fokus auf die einzelfallbezogenen Aspekte der Beratungsarbeit gelenkt. Gleichwohl wird die bundesrepublikanische Beratungslandschaft von Angeboten geprägt, die ihre Schwerpunkte gleichermaßen in der Prävention und Programmarbeit, der Beratung von einzelnen Familien und Familienmitgliedern sowie in der Vernetzungsarbeit sehen. Probleme, die aus strukturellen, gesellschaftlichen Notlagen entstehen, verlangen nach einem offensiven gesellschaftspolitischen Lobbying und einem Einmischen in die örtlichen und landesweiten Versorgungsmargen. Einzelfallübergreifende Leistungen einer Beratungseinrichtung entfalten sich aus der Einzelfallarbeit, gehen aber hierüber weit hinaus.

Eine Strukturdiskussion, wie sie seit 1994 von Nordrhein-Westfalen ausgeht (vgl. hierzu Heinze/ Naegele 1994), nimmt auf die zunehmende Multidimensionalität der Problemlagen, auf die weitere Ausdifferenzierung der Beratungslandschaft und auf die Finanzkrise der öffentlichen Haushalte Bezug. Diese Zusammenhänge implizieren sowohl spezifische Anforderungen als auch spezifische Begrenzungen. Generalisierte Angebote für Familien werden als Antwort auf Veränderungen in den Problemlagen, als Gegenströmung zu den spezialisierten Arbeits- und Handlungskonzepten sowie als Reaktion auf die zunehmende Verfachlichung und Differenzierung des sozialen Dienstleistungssektors gesehen.

Der Bürger ist bei einer weiteren Ausdifferenzierung der Beratungslandschaft einer damit verbundenen Komplizierung von Zuständigkeiten ausgesetzt. Zugangs- und Akzeptanzprobleme bei den Ratsuchenden sind deswegen nicht selten. Wenngleich eine zunehmende Spezialisierung der Beratungsangebote mit der Gewährleistung einer hohen Angebotstransparenz für die Ratsuchenden in Einklang zu bringen ist, so muss eine "Atomisierung des Falls" strukturell vermieden werden. Begrenzungen, die sich bei der Etablierung neuer Versorgungsmodelle ergeben, begründen sich meist aus der jeweils vor Ort historisch gewachsenen Einrichtungs- und Trägerstruktur. Landesspezifische Förderstrukturen, die das Spektrum der Beratungssegmente und der Einrichtungstypen über längere Zeiträume festlegen, erhalten eine psychosoziale Infrastruktur, die häufig den aktuellen Bedarfen und trägerspezifischen Gegebenheiten nicht mehr entsprechen (z.B. Ärztliche Anlaufstelle bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen).

Neue Überlegungen zur Struktur der Versorgung bewegen sich auf einer institutionellen Ebene und auf einer organisatorischen. Unter den Stichworten "allgemeine Anlaufstelle" oder auch "integrierte Beratungsstelle" (institutionelle Ebene) sowie "Stadtteilorientierung", "Vernetzung" und "Versorgungsketten" (organisatorische Ebene) entwickeln sich differenzierte Beratungsangebote unter einem Dach: "Beratungshäuser" sind hier entsprechend des Bedarfs im Gemeinwesen und in bestimmten Beratungssegmenten auch überregional verortet. Integrierte Beratungsstellen unterscheiden sich hingegen konzeptionell von den Beratungshäusern. Sie stehen inhaltlich miteinander in Berührung und vereinen sich unter einer Trägerschaft. Häufig sind weitere soziale Dienstleistungen eingeschlossen (z.B. Krabbelgruppen oder Hausaufgabenbetreuung). Die fallbezogene Vernetzung ist einfacher zu gewährleisten. Integrierte Beratungsstellen bringen insbesondere in ländlichen Regionen den Vorteil, dass sie über eine Zentrale verfügen, von der aus ein Weiterverweis direkt erfolgen kann.

Dem Modell der allgemeinen Anlaufstelle entspricht der Allgemeine Soziale Dienst (ASD). Er hat die Funktion einer Erstberatung und der (zielgerichteten) Weiterleitung an spezielle Beratungsangebote. Der ASD wirkt als eine etablierte Einrichtung der Gefahr einer "Atomisierung" der ratsuchenden Familie entgegen. Der Stadtteilorientierung bzw. Dezentralisierung dieses Dienstes entspricht auf der methodischen Ebene ein Sozialraum- oder Lebensweltbezug. Auf der organisatorischen Ebene bildet er eine Angebots- und Bedarfsstruktur ab, die - kleinräumig aufeinander abgestimmt - Angebote dort bündelt, wo ein besonderer Bedarf gesehen wird.

Beratungsleistungen bei Trennung und Scheidung

Wie ernsthaft Kinderinteressen Berücksichtigung finden, bemisst sich zum einen an der Qualität und am Umfang von Bestimmungen und Gesetzen, die unmittelbar den beteiligten Kindern Rechte zuweisen, zum anderen aber auch an der Vielfalt geeigneter Angebote für Kinder und Jugendliche, am Alltagshandeln von Erwachsenen und insbesondere der Sozialarbeiter/innen, die - ausgestattet mit einem methodischen Rüstzeug - mit Familien arbeiten. Am Beispiel der Trennungs- und Scheidungsberatung wird die strukturelle wie inhaltliche Breite einer Leistung der öffentlichen wie freien Jugendhilfe deutlich. Für junge Menschen in der Situation einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern hat sich in der Gesetzgebung, in der Jugendhilfe und im Rollenverhalten von Müttern und Vätern einiges getan. Dennoch besteht im Interesse der betroffenen Kinder und Jugendlichen weiterhin ein Handlungsbedarf.

Eng mit der Festlegung materieller Rechte verbunden bleibt die Notwendigkeit, die im KJHG formulierten Leistungen für junge Menschen stärker herauszuheben und für diese auch zugänglich zu machen. Gemäß § 8 KJHG können sich Kinder und Jugendliche an die öffentliche wie freie Jugendhilfe wenden und ihre eigenen Anliegen einbringen. Bedeutung erlangt diese Vorschrift aber nur dann, wenn im Rahmen tatsächlicher Angebote und einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit diese Möglichkeit größere qualitative wie quantitative Bedeutung erlangt. Gleiches gilt auch hinsichtlich der Beratung von Eltern im Trennungs- und Scheidungsverfahren nach § 17 KJHG. Auch hier muss sichergestellt werden, dass eine Vielzahl qualifizierter Angebote sozialraumnah vorgehalten und publik gemacht wird. Die Spannbreite reicht hierbei von der Einzelberatung bis zum Gruppeninterventionsprogramm für Eltern und Kinder.

In der Praxis der Jugendhilfe zeigen sich diesbezüglich mittlerweile einige verheißungsvolle Ansätze. Wenn noch vor wenigen Jahren die freie wie öffentliche Jugendhilfe nur sehr zögerlich darüber nachgedacht hat, ob überhaupt und wenn ja, in welcher Form und welchem Umfang Kinder und Jugendliche mit in das Geschehen eingebunden werden können und sollen, so sind heute einige, durchaus richtungsweisende Leistungen für junge Menschen bekannt. Aus dem KJHG ergibt sich generell ein klarer Handlungsauftrag für die Jugendhilfe (vgl. hierzu Münder et al. 1993) zur Beteiligung auch von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Entscheidungen und zur Bereitstellung einer spezifischen Infrastruktur. In den Bereichen Jugendarbeit und Familienbildung benennt das KJHG ein rechtlich normiertes Fundament für solche Angebote.

Zu berücksichtigen gilt in diesem Zusammenhang, dass in aller Regel nicht nur die Eltern, sondern die jungen Menschen selbst als Beteiligte im Prozess auftreten. In variablen und flexiblen Settings müssen unterschiedliche Formen von Hilfen trägerübergreifend miteinander verknüpft werden, und zwar insbesondere unter Berücksichtigung

  • eines von dem jungen Menschen vorgegebenen Tempos,

  • seiner Wünsche nach persönlicher Kontinuität und Nähe sowie

  • seiner Erwartungen an die Ausgestaltung der Hilfen.

Dem Konzept einer lebensweltorientierten Jugendhilfe folgend, müssen sich die Organisations- und Handlungsmuster der Jugendhilfe in Richtung auf ein flexibles, den individuell unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung tragendes Angebot hin weiterentwickeln. Dieses schließt eine grundsätzliche Überprüfung bzw. Infragestellung bisheriger (formeller) Angebotsformen ein und weist auf eine mögliche Neuverteilung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe hin. Für die Weiterentwicklung ergeben sich dabei folgende Leitorientierungen:

  1. Umstrukturierung von standardisierten zu flexiblen, individuell variierbaren Angebotsformen,

  2. nutzerorientierte Bündelung und Koordinierung von Leistungen statt partieller Leistungserbringung,

  3. Berücksichtigung und Miteinbeziehung von informellen Unterstützungsstrukturen im Umfeld, anstatt die Adressat/innen als isolierte "Klient/innen" zu sehen, sowie

  4. Umorientierung von der stillschweigenden Nutzung zur ausdrücklichen Interaktion mit informellen Unterstützungsnetzwerken.

Eine Beteiligung von jungen Menschen darf sich aber nicht nur auf eine bloße Anhörung des Kindes oder Jugendlichen oder auf eine kurze Routinebegegnung zwischen sozialpädagogischer Fachkraft und dem Kind im Rahmen eines Hausbesuches beschränken (eine solche Anhörung entfällt mit der Reform des Kindschaftsrechts). Vielmehr müssen betroffene Kinder und Jugendliche am Prozess der Reorganisation des familiären Systems (vgl. hierzu Fthenakis 1996a) intensiv beteiligt und zur Beteiligung befähigt werden. Es muss ihnen Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation gewährt werden.

Ausdruck einer solchen Veränderung ist das neue Kindschaftsrecht. Die Reform war seit langer Zeit aus verfassungsrechtlichen, gesellschaftlichen und rechtsstaatlichen Gründen dringend geboten. Am 17.10.1997 wurde mit der Zustimmung des Bundestages der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen. Das neue Kindschaftsrecht trat zum 1.7.1998 in Kraft. Eine wichtige Neuregelung ist die Einführung der gemeinsamen Sorge für geschiedene oder unverheiratete Eltern. Kinder erhalten zudem einen rechtlich verbrieften Anspruch auf Kontakt zu Mutter und Vater, wenn sie nicht zusammen leben. Beide Elternteile können zum Umgang mit dem Kind verpflichtet werden. Großeltern, Geschwister, Stiefelternteile oder auch frühere Pflegeeltern bekommen durch das Gesetz ebenfalls ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.

Das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts berücksichtigt an vielen Stellen Grundrechte, Bedürfnisse und Interessen des Kindes. Ein Paradigmenwechsel im Sinne einer konsequenten Orientierung am Kind ist dennoch mit dem Gesetz nicht gegeben. So fehlen z.B. verfahrensrechtliche Bestimmungen, die Kindern schon im Alter von 12 Jahren eigene Antragsrechte einräumen, sowie Regelungen, die eine Beteiligung von Kindern in den sie betreffenden Verfahren als zwingend vorsehen. So ist zweifellos eine Trennung und Scheidung für Kinder eine einschneidende und belastende Lebenssituation. Sie sind betroffen vom Verlauf und vom Ergebnis des Trennungs- und Scheidungsverfahrens. Die nun in § 1671 BGB festgeschriebene Regelung zum Sorgerecht - Übertragung der elterlichen Sorge allein auf Mutter oder Vater - ist aus der Perspektive der betroffenen Kinder mit der Gefahr verbunden, dass ihre Interessen nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Mit dem Wegfall einer Entscheidung über das Sorgerecht als zwingendem Bestandteil eines Scheidungsverfahrens entfällt auch die Anhörung der betroffenen Kinder durch Jugendamt und Gericht.

Ein Zurück zur alten Staatsintervention sollte es dennoch nicht geben. Hilfreich für alle Beteiligten wäre vielmehr ein offensiver Umgang der Sozialarbeit mit diesem für alle Beteiligten in der Regel kritischen Lebensereignis. Die Gewährleistung einer guten sozialen Infrastruktur auf kommunaler Ebene in Verbindung mit einer Rechtsnorm, die Kindern nicht erst beim Umgangsrecht, sondern auch bei der Sorgerechtsentscheidung eigene Antragsrechte einräumt, bleibt als Forderung erhalten. Gerade in strittigen Scheidungsverfahren gewinnt diese in Verbindung mit klaren Vertretungsrechten eine besondere Bedeutung.

Kinder reagieren unterschiedlich auf die Herausforderungen, die die Trennung oder Scheidung der Eltern mit sich bringen. Die Reaktionen sind abhängig zum einen von den persönlichen Kompetenzen der Kinder oder Jugendlichen, zum anderen von den Ressourcen der Umwelt. Die Vielfalt möglicher Verhaltensweisen als Reaktion auf den Trennungsprozess der Eltern ist in der Literatur vielfach beschrieben worden (z.B. Fthenakis 1996b; Napp-Peters 1988; Wallerstein/ Blakeslee 1989). Unmittelbare Reaktionen der Kinder auf den akuten Stress, den die Trennung der Eltern bzw. von einer Bezugsperson mit sich bringt, können als durchaus "gesunde" Reaktionen auf ein kritisches Lebensereignis und als hilfesuchende Signale der Kinder an ihre Umwelt betrachtet werden. Reaktionen auf chronische Stressoren eines Scheidungsprozesses dagegen haben häufig langfristige Folgen in der psychischen Entwicklung bis hin in das Erwachsenenalter.

Eltern sind in der besonderen Situation einer Trennung oder Scheidung meist mit ihren eigenen Problemen beschäftigt und oft nicht in der Lage, sich mit ihren Kindern hilfreich auseinander zu setzen. Im Wechselbad der Gefühle begegnen Eltern/teile ihren Kindern mal ohnmächtig, wütend, zornig oder traurig, mal streng und unnachgiebig, manchmal aber auch glücklicher als sonst. Junge Menschen fühlen sich in dieser Situation oft hilflos, allein gelassen, auf sich allein gestellt.

Kinder zeigen Erleichterung über das Ende unzähliger Auseinandersetzungen zwischen Vater und Mutter, äußern Selbstmordgedanken, plagen sich aber auch mit Schuldgefühlen, heftigen Aggressionen, Wut und Zukunftsängsten. Viele hegen den Wunsch nach einer glücklichen Familie, nach Eltern, denen es gut geht. Sie suchen nach Wegen, sich mit dieser Situation zu arrangieren - oft als der/die Vermittler/in zwischen beiden Elternteilen oder als Bündnispartner/in.

Gerade in einer familialen Umbruchsituation brauchen Kinder und Jugendliche aber für eine positive Entwicklung ihrer Persönlichkeit, für die Förderung ihres Selbstwertgefühls und für eine Auseinandersetzung mit ihrer Umwelt die vorurteilsfreie kindorientierte Begegnung mit verlässlichen Personen. Sie benötigen Vertrauen, Zuneigung, Sicherheit und die Zuverlässigkeit von betreuenden Personen, Orientierungshilfen für ihr Leben und Identifikationsmöglichkeiten. Kinder bedürfen in dieser Situation Schutz vor destruktivem Streit und Gewalt in der Familie; sie brauchen die Möglichkeit, über ihre Gefühle und Probleme sprechen zu können.

Es muss davon ausgegangen werden, dass in den allermeisten Fällen junge Menschen an der Aufrechterhaltung der einzigartigen Eltern-Kind-Beziehung bzw. Kind-Großeltern-Beziehung interessiert sind. Es muss daher - auch im Zusammenwirken mit den jungen Menschen - nach Wegen gesucht werden, die geeignet sind, das jeweilige System für Veränderungen und für die Entwicklung neuer Beziehungsformen zu öffnen. Eine besondere Herausforderung liegt hier in der Notwendigkeit, Eltern und Kinder zu ermutigen, eine Veränderung ihres Systems anzustreben - und hierzu zählt dann nicht nur das System "Familie" als Mikrosystem, sondern auch das erweiterte soziale System (das Mesosystem), sofern eine Vertrauens- und Liebesbeziehung zu einzelnen Mitgliedern desselben bestand und besteht.

Ehescheidungen sind psychologisch als kein einheitliches Phänomen, kein Einzelergebnis, sondern als Prozess von Veränderungen anzusehen. Dieser Prozess verlangt enorme Anpassungsleistungen von allen Familienmitgliedern. Von daher ist auch ein flexibler Einsatz sich verändernder Settings in der Beratungsarbeit notwendig: Eltern allein, Eltern getrennt mit Kindern, Kinder allein, Eltern gemeinsam oder auch die gesamte Familie. Berater/innen haben bei Einbezug der Kinder nicht nur abstrakte Erläuterungen der Kinderinteressen oder vermittelte Botschaften zur Verfügung - sie können anhand direkter Bedürfnisäußerungen der Kinder sehr konkret und realitätsnah die Elternebene und die Elternverantwortung in der Beratung beleuchten.

Ziel der Beratung ist es, den Eltern zu helfen, ihre Probleme unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder zu lösen und ihre Elternverantwortung wieder wahrzunehmen. Ein Einvernehmen der Eltern in diesen Punkten lässt sich am ehesten erreichen, wenn die Interessen und Bedürfnisse der Eltern und der Kinder, ihre Interessenkonflikte und die Lösungsmöglichkeiten geklärt werden. Auch Kinder sind an diesem Klärungsprozess - so weit möglich - aktiv zu beteiligen. Voraussetzung hierfür ist aber eine Kommunikationsfähigkeit und -bereitschaft. Die Akzeptanz einer einvernehmlichen Regelung ist langfristig am besten gewährleistet, wenn die Lösung die Interessen aller Beteiligter angemessen berücksichtigt. Der Schwerpunkt der Beratung liegt somit in vermittelnden Gesprächen mit und zwischen Eltern und Kindern. Gespräche müssen so geführt werden, dass alle Beteiligten Gelegenheit erhalten, ihre Sichtweise der Probleme und ihre Ziele darzustellen, während die anderen diese Darstellung in sich aufnehmen. Die Parteien sollen davon abgehalten werden, sich vergangenheitsorientierte Vorwürfe zu machen. Nach der Klärung der Streitpunkte sind Lösungsmöglichkeiten zu benennen und wahrscheinliche Konsequenzen zu prüfen.

Für den Beratungserfolg sind ein Kontrakt über den Rahmen des Beratungsprozesses (Zeiten, Wechsel von Einzel- und Familiengesprächen, Dauer der Beratung etc.) und eine gute Beziehung zum Kind von ausschlaggebender Bedeutung. Der Zweck der Beratung muss mit den Kindern - für diese verständlich - besprochen und die Vertraulichkeit der Gespräche mit dem Kind betont werden. Es hat sich in der Beratungspraxis als sinnvoll erwiesen, bei Kontakten nur mit dem Kind mit diesem gemeinsam durchzugehen, was den Eltern in welcher Form aus den Gesprächen mit ihm mitgeteilt werden kann.

Durch die Einbeziehung der Kinder in einen Beratungsprozess mit Eltern besteht die Chance, eine den Bedürfnissen der Kinder am besten gerecht werdende Alltagsregelung zu finden. Junge Menschen haben in einer Beratung oft erstmals die Gelegenheit, ihre Trauer über die Trennung von einem Elternteil, ihre Ängste um sich und die Eltern oder die Furcht zu äußern, in schwierigen Alltagssituationen allein zu sein. Kinder fühlen sich an der Trennung ihrer Eltern (mit-) schuldig. Hilfreich ist es für Kinder, wenn sie die Möglichkeit erhalten, die Gefühle angstfrei in einer professionellen Beziehung zu äußern. Beratung heißt hier, einen "Zug" anzubieten, in dem das Kind in bekannter Umgebung und auf sicheren Gleisen mitfahren kann. Der Berater ist in diesem Zug für eine begrenzte Zeit Begleiter auf einer Reise mit einem häufig noch unbekannten Ziel.

Förderung, Schutz und Möglichkeiten einer Beteiligung brauchen vor allem Kinder, die übermäßig Rücksicht auf ihre Eltern nehmen und meinen, ihnen Trost, Sicherheit und Halt geben zu müssen. Wenn in diesen Situationen das primäre Netzwerk, also Freunde, Bekannte, Verwandte etc., nicht zur Verfügung steht oder stehen kann, dann ist die öffentliche und/oder freie Jugendhilfe gefordert, diesen jungen Menschen Begleitung und Unterstützung anzubieten. Die aus der Praxis bekannten Angebote (vgl. z.B. Fthenakis et al. 1995; Projekt KUGEL 1996; Trialog e.V. in Münster) weisen auf eine Palette von Formen hin, die sich hinsichtlich der Zielgruppe sowie ihrer Inhalte und methodisch-didaktischen Ausrichtung unterscheiden, insgesamt aber den Kindern und Jugendlichen eine gute Begleitung nicht nur in Hinblick auf die Bewältigung der aktuellen Situation, sondern auch in Hinblick auf eine Kompetenzerweiterung im Umgang mit kritischen Lebensereignissen zu gewähren in der Lage sind.

Neben Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern/teile im Rahmen von Einzel- bzw. Familiengesprächen erweisen sich Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche als formloses Angebot des Jugendamtes oder der in diesem Bereich tätigen freien Träger der Jugendhilfe als hilfreich. Solche Angebote für Kinder und Jugendliche in der Situation während einer Trennung/ Scheidung sind mittlerweile im bundesrepublikanischen Raum entwickelt und in der Praxis überprüft worden (z.B. Gruppeninterventionsprogramm für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern; Fthenakis et al. 1995). Gruppenarbeit mit Kindern bietet Raum für die Aktivierung von Selbsthilfekräften und fördert den Austausch von Erfahrungen, Sorgen und Wünschen der beteiligten Kinder. Ziel dieser Interventionsprogramme ist es, Kinder und Jugendliche vor und in einer kritischen Lebenssituation durch

  • Erwerb eines kognitiven Verständnisses für bestimmte Veränderungen,

  • Vermittlung von Situationsbewältigungsstrategien,

  • Förderung positiver (Selbst-)Wahrnehmungen,

  • Vermittlung und Aufbau neuer sozialer Netzwerke sowie

  • Öffnung von Zugängen zu Gefühlen und Empfindungen

zu stärken. Diese Programme haben bei kritischen Lebensereignissen wie der Veränderung des familialen Systems durch Scheidung bewährt. Die hier gemachten Erfahrungen lassen sich auch auf andere Lebensereignisse, wie z.B. Geburt oder Tod eines Geschwisterkindes, übertragen.

Der Deutsche Kinderschutzbund Landesverband Nordrhein-Westfalen (DKSB) hält mit dem bundesweit bekannten Projekt KUGEL (1996) ein Angebot vor, an dem interessierte Initiativen und Organisationen auf kommunaler Ebene (z.B. Jugendämter) teilhaben können. Durch ein "Tandem-Verfahren" sichert der DKSB eine gute Kooperation mit örtlichen Trägern der Jugendhilfe und schafft damit zum einen ein dezentrales, sozialraumorientiertes Angebot für Kinder, Jugendliche und Eltern in der Situation einer Trennung und Scheidung sowie zum anderen die Partizipation eines Trägers an den Erfahrungen der KUGEL in der Durchführung solcher Gruppen. Das "Tandem-Verfahren" eröffnet dem örtlichen Träger eine Erfahrung, aus der heraus er zukünftig alleine weitere Gruppen anbieten und durchführen kann.

Die im Folgenden dargestellten Ansätze haben sich in der Praxis der Sozialarbeit bewährt. Sie sollen Mut machen, den bekannten Weg einer Beratung im Rahmen von Einzel- oder Familiengesprächen mit Eltern/teilen zu verlassen und entsprechend eigener Stärken und Schwächen neue Wege - auch im methodischen Handeln - zu gehen. Die genannten Ansätze sind als Anregung und Ausgangspunkt für eine Weiterentwicklung zu verstehen.

Gesprächsgruppen für betroffene Eltern/Elternteile

In der Gesprächsgruppe können Eltern/teile Unterstützung bei der Bewältigung der Aufgabe erfahren, trotz aufgelöster Partnerschaft weiterhin ihre Rolle als Mutter bzw. Vater zur eigenen sowie zur Zufriedenheit ihrer Kinder wahrzunehmen. Im Vordergrund steht hier die Entwicklung von Selbsthilfekompetenzen und einer Bereitschaft zum gemeinsamen Aushandeln neuer Beziehungsmuster und -strukturen im Interesse der Kinder.

Das Angebot gliedert sich in Blöcke mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Informationen. Die methodisch-didaktische Gestaltung der Veranstaltungen ist auf einen möglichst lebendigen teilnehmerorientierten Einbezug der Eltern/teile ausgerichtet. Unter Beteiligung verschiedener Fachreferent/innen können folgende Themen angeboten werden:

  • Mögliche Reaktionen von jungen Menschen auf Trennung und Scheidung der Eltern.

  • Eigene Betroffenheit: Ohnmacht, Stärke, Hilflosigkeit, Wut ...

  • Trennung/Scheidung als eine Etappe in Familienentwicklungsprozessen.

  • Wirtschaftliche (steuerrechtliche und allgemeine finanzielle) Aspekte einer Trennung/Scheidung.

  • Familienrechtliche Aspekte einer Scheidung.

  • Formen familialer Gemeinschaften (Ein-Eltern-Familie, Stieffamilie, Patchwork-Familie etc.).

  • Möglichkeiten und Grenzen der Jugendhilfe bei der Bewältigung von Problemen.

  • Nutzung informeller Unterstützungsstrukturen im sozialen Umfeld der Familie bzw. einzelner Familienmitglieder.

Angesprochen werden Eltern/teile, die sich in persönlicher Betroffenheit mit den unterschiedlichen Aspekten einer Trennung/ Scheidung auseinander setzen wollen. Adressat/innen sind aber auch Eltern/teile, die bereits die Trennung vollzogen haben und sich nun mit den verschiedenen Aspekten und Konsequenzen beschäftigen wollen.

Die Seminarreihe wird in Verantwortung einer sozialpädagogischen Fachkraft vorbereitet und von ihr geleitet. Zusätzlich können Fachkräfte aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern (Beratungsstellen, Jugendhilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst, Familiengericht) und Professionen (Sozialarbeiter/innen, Diplom-Psycholog/innen, Steuerberater/innen, Familienrichter/innen etc.) zu einzelnen Blöcken hinzugezogen werden.

Pädagogische Arbeit mit Kindern in Trennungs-/ Scheidungssituationen

Während der Trennungs- oder Scheidungsphase werden für Kinder Stabilität, Kontinuität und Verlässlichkeit von sozialen Gefügen grundlegend infrage gestellt. Sie erleben häufig eine tiefe Verunsicherung und eine existenzielle Bedrohung. Eine Kindergruppe kann jungen Menschen bei der Bewältigung dieser kritischen Umgestaltungsphase Hilfe und Unterstützung bieten.

Ein umfassendes Gruppenprogramm für Kinder mit getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern erschien 1995 für den deutschsprachigen Raum (Fthenakis et al. 1995). Das Angebot richtet sich an Jungen und Mädchen der Altersgruppe der Sieben- bis Neun-Jährigen bzw. der Neun- bis 12-Jährigen. Da es sich hier um eine Leistung im Rahmen der Familienbildung handelt, werden keine Kinder berücksichtigt, die therapeutische Hilfen benötigen. Wenngleich mit diesem Angebot auch Kinder und Eltern in einer Krise erreicht werden können, handelt es sich hier um kein therapeutisch geprägtes Programm.

Die Kinder treffen sich über ca. 12 Nachmittage für je anderthalb Stunden im Kreis von gleichaltrigen Kindern. Für die Zusammenkünfte mit den Kindern wird eine wiederkehrende Struktur aus folgenden vier Blöcken angestrebt:

  1. Einstiegsphase (Befindlichkeitsrunde, Vorstellung des Themas und der Übungen),

  2. Bearbeitung eines Themas (Durchführung von Übungen, Rollenspiele, Erarbeitung von Erzähltexten etc.),

  3. Pause (mit Getränken und Keksen),

  4. Abschlussphase (Zusammenfassung der Inhalte und Arbeitsergebnisse aus Block 2, gegebenenfalls für eine "Gruppenzeitung", Zublinzelspiel, Abschlussritual).

Übungen, Spiele etc. und die von der Gruppenleitung vorgestellten Themen sind so gewählt, dass sie in der Regel abseits eines therapeutischen Gestaltungsrahmens von den jungen Teilnehmer/innen bewältigt werden können. Um mit den jungen Menschen in Kontakt zu kommen, haben sich in der Praxis einige Methoden bewährt:

  • Entwickeln von Fantasiegeschichten,

  • Rollenspiele mit Familienpuppen,

  • Malen von Familienbildern sowie

  • Stellen eines Familienbrettes.

Ziel der Gruppe ist es, die Gefühle, die Fragen und die Sorgen der Kinder zu erkennen und anzusprechen sowie - zusammen mit den anderen Kindern - nach Wegen der Erleichterung zu suchen. Die Gruppe bietet Kindern:

  • eine emotionale Unterstützung bei ihren individuellen Problemen,

  • Hilfe zur Stabilisierung ihres Verhaltens und zur Bewältigung der mit der Trennung/ Scheidung entstandenen Situation,

  • eine Stärkung ihres Selbstwertgefühls sowie

  • die Möglichkeit, sich mit ihren erfüllbaren und nicht erfüllbaren Wünschen auseinander zu setzen.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern, deren Kinder an der Gruppenarbeit teilnehmen, ist integraler Bestandteil dieses Konzeptes. An vier Elternabenden werden Informationen über das Kinderprogramm vermittelt, die Auseinandersetzung mit eigenen und kindlichen Reaktionen auf Trennung und Scheidung ermöglicht sowie geschlechtsspezifische Wünsche und Bedürfnisse ausgetauscht. Konzeptionell gewährleistet ist, dass persönliche Aussagen der Kinder nicht an die Eltern weitergegeben werden.

Prinzipien und neue Entwicklungen

Spätestens mit der Diskussion über den Achten Jugendbericht (1990) der Bundesregierung ist für die Jugendhilfe klar, dass das professionelle Handeln sich an den unterschiedlichen Lebenswelten der Bürger/innen einer Region zu orientieren hat. Professionelles Handeln in der Sozialarbeit bedeutet demzufolge nicht mehr, das Kindeswohl nach Maßgabe einer bei Richtern und Sozialarbeiter/innen liegenden Definition zu sichern, sondern Mütter und Väter in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung zu unterstützen und Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen. Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe sind nicht berufen, den Mitgliedern des Systems Familie ihr Verständnis von Familie oder von Vater-/ Muttersein als allein gültige Maßgabe für die Sicherung des Kindeswohls aufzuoktroyieren.

Ein solcher Paradigmenwechsel in der Jugendhilfe - der durch das KJHG ein rechtliches Fundament bekam - bedeutet konsequenterweise, dass die Frage, wie Eltern ihre Verantwortung gegenüber ihren Kindern wahrnehmen, vorrangig keine Antwort von Sozialarbeiter/innen oder auch von Rechtsanwält/innen oder Richter/innen erfordert, sondern einen Prozess der Neuorganisation des familialen Systems durch seine Mitglieder selbst. Ein solcher Prozess sollte dabei durch miteinander vernetzte Angebote interdisziplinär begleitet werden. Selbstverständlich gilt dies nicht bzw. nur eingeschränkt bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 1666 BGB.

Fachkräfte der öffentlichen wie freien Jugendhilfe verstehen sich nicht mehr als Gutachter, sondern als Vermittler und Wegbereiter für einen Dialog zwischen Familienmitgliedern. Es gilt, Eltern zu befähigen, die Situation ihrer Kinder in einer Trennungs-/ Scheidungssituation zu sehen und im Handeln zu berücksichtigen. In diesem Sinne zeigt sich zunehmend deutlicher, dass Fachkräfte der Jugendhilfe bereit sind, sich auf einen Arbeitsansatz einzulassen, der sich durch die Bereitschaft auszeichnet, Kinder, Jugendliche und Eltern lebensweltorientiert, d.h. niederschwellig, anzusprechen (z.B. Beratungsgespräche in den Abendstunden, Gruppengespräche, Begegnungen im Stadtteilcafé).

Hoffnung im Interesse der betroffenen Kinder wecken auch Berichte von Eltern, Erklärungen von Rechtsanwält/innen und Äußerungen von Praktiker/innen der Jugendhilfe bezüglich von Mitgliedern einer Berufsgruppe, der ehedem blinde Parteilichkeit nur für ihre Mandanten nachgesagt wurde: In zunehmendem Maße beteiligen sich Rechtsanwält/innen partiell an Familiengesprächen unter der Moderation von Mitarbeiter/innen der Jugendhilfe, motivieren Mandant/innen zu Gesprächen mit Psycholog/innen und sozialpädagogischen Fachkräften und verstehen es, die Unterschiede zwischen der Ebene der Trennung als Paar und der Ebene der Trennung als Eltern in Beratungsprozessen zu verdeutlichen.

Rahmenbedingungen für eine lebensweltorientierte Fachlichkeit

Familienorientierte Beratung wird parteilich dann, wenn auch die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Verbindung mit einer Akzeptanz ihres eigenen Lebensstils Berücksichtigung findet. In diesem Zusammenhang wird § 36 KJHG zu einer neuen Herausforderung für die Jugendhilfe.

Es muss gelingen, die bereits im Achten Jugendbericht (1990) der Bundesregierung formulierten Strukturmaximen endlich konsequent umzusetzen. Die Weiterentwicklung des örtlichen Hilfsangebots mit dem Schwerpunkt flexibler, differenzierter und bedarfsgerechter Hilfen ist in folgenden drei Bereichen zu sehen:

  1. Entlastung und Unterstützung für familiale Versorgungs- und Erziehungsleistungen (z.B. im Rahmen von niederschwelligen Beratungsangeboten für Familien, gemeinwesenorientierten Schulhilfen, regionalen Freizeitangeboten und Erholungsmaßnahmen);

  2. Kompensation familialer Versorgungs- und Erziehungsleistungen (z.B. durch gezielte Hilfen im Sinne einer Sonderförderung, durch personenbezogene Beschulung, durch Tagesgruppenangebote, Gruppenarbeit oder auch durch Einzelbetreuungen);

  3. Ersatz und außerfamiliale Ergänzung familialer Versorgungs- und Erziehungsleistungen (z.B. durch Unterbringung in betreuten Wohnformen, in Heimerziehung, Erziehungsstellen, Familienpflege).

Bei der Weiterentwicklung gilt es vorrangig, Hilfsangebote mit starkem regionalen Bezug zum Lebensfeld der Familien zu entwickeln. Gerade hier sind freie Träger gefordert, neue Schwerpunkte zu setzen. Für die Konzeption örtlicher Hilfsangebote ergeben sich zwei Forderungen:

  1. Entlastung und Unterstützung müssen frühzeitig und niederschwellig zur Verfügung stehen. Sie sollten von Eltern, insbesondere aber auch von Jugendlichen und Kindern, ortsnah und ohne zusätzliche soziale Belastungen in Anspruch genommen werden können.

  2. Kompensation und gegebenenfalls Ersatz familialer Versorgungs- und Erziehungsleistungen müssen sich flexibel an die individuellen Lebenssituationen, an Krisen und Ausfälle anpassen. Entsprechend dem Wohl des Kindes bzw. Jugendlichen muss so viel wie möglich der verbleibenden Familienbeziehung bzw. sozialen Umgebung erhalten bleiben.

In Zusammenhang mit diesen Aufgaben kommt dem Bezirkssozialdienst bzw. Allgemeinen Sozialen Dienst eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer Jugendhilfe als infrastrukturelle Leistung zu. Zum einen stellen diese Dienste selbst

  • als Basis-Sozialdienst mit entsprechenden Aufgaben,

  • als Sensor für soziale Lebens- und Problemlagen,

  • als erstberatende Instanz,

  • als Betreuungsinstanz,

  • als Moderator eines Hilfeplanungsprozesses sowie

  • als Vermittlungsinstanz zu intensiveren Hilfsangeboten

einen wesentlichen Bestandteil der Jugendhilfeinfrastruktur dar (vgl. hierzu Gintzel/ Güthoff/ Schone 1991). Von daher ist es zunächst einmal im Interesse einer wirkungsvollen Jugendhilfe wichtig, über einen leistungsfähigen Bezirkssozialdienst zu verfügen. Zum anderen bedarf es allerdings - wie bereits an anderer Stelle ausgeführt - der Entwicklung und des Aufbaus ortsnaher, differenzierter und flexibler Angebote, die den Zielen und Standards des KJHG und den Strukturmaximen einer lebensweltorientierten Jugendhilfe - Prävention, Regionalisierung, Alltagsorientierung, Integration und Partizipation - verpflichtet sind.

Wahrnehmung eines generellen Einmischungsauftrags

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Sozialstaat mit seinen unterschiedlichen Netzen für Kinder, Jugendliche und Eltern an Kraft verliert. Es sind klare und eindeutige Schritte auf der politischen Ebene vonnöten, die z.B. der wachsenden Armut von Familien ein Ende setzen. Hier ist Politik gefordert. Freie wie öffentliche Träger der Jugendhilfe müssen über den engen Zuständigkeitsbereich des eigenen Ressorts hinaus im Interesse von Kindern und Jugendlichen auch in andere gesellschaftliche Bereiche hineinwirken, für die nach traditionellem Jugendhilfeverständnis andere Politikfelder, Ämter oder Institutionen zuständig sind. Insbesondere das institutionelle Hineinwirken in für junge Menschen und Familien zentrale Felder wie Schule, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Bau- und Wohnungspolitik oder Stadtentwicklung - also in Bereiche, in denen wesentliche Infrastrukturleistungen für das aktuelle Aufwachsen junger Menschen und für ihre zukünftigen Lebenschancen bzw. ihre zukünftige Lebensqualität erbracht werden - stellt einerseits eine Lobbytätigkeit für Minderjährige dar. Andererseits wird das Handlungsspektrum der Jugendhilfe um die Dimension der kontinuierlichen Einmischung in andere Politikfelder zur Gewährleistung oder Schaffung einer sozialen Infrastruktur erweitert, die den Leitzielen des § 1 KJHG Geltung verschaffen kann.

Weiterentwicklung einer sozialen wie jugendhilfespezifischen Infrastruktur

Die grundsätzliche Überprüfung bzw. Infragestellung bisheriger Angebotsformen eröffnet die Möglichkeit, darüber nachzudenken, in welcher Weise ein Transfer der Erfahrungen mit den Bezirkssozialdiensten (ASD) auf andere Einrichtungen geleistet werden kann. Zu denken ist hier z.B. an Angebote der Jugendarbeit, in Jugendhäusern Leistungen wie Gruppenarbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Situation einer Trennung/ Scheidung ihrer Eltern vorzuhalten.

Die traditionelle Spaltung der Jugendhilfe in Jugendförderung und Jugendfürsorge gilt es noch immer zu überwinden und sie nicht erneut im Gewand des KJHG zu reproduzieren. So muss es beispielsweise neben Bildung, Betreuung und Erziehung auch zur Aufgabe und zum Selbstverständnis von Jugendarbeit gehören, besondere Unterstützungsmaßnahmen für Kinder oder Familien in Not- und Krisensituationen zu entwickeln und gegebenenfalls im eigenen Handlungskontext in Kooperation mit Fachkräften aus den Bereichen "Förderung der Erziehung in der Familie" oder "Hilfen zur Erziehung" umzusetzen.

Jugendlichen, die vom Jugendhilfesystem ausgegrenzt oder noch nicht erreicht werden, sowie Mädchen und Jungen, die in ihrem Leben kaum befriedigende und kontinuierliche Beziehungen und Zugehörigkeiten entwickeln konnten, muss größere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Junge Menschen in problemverdichteten Milieus oder auch Jugendliche mit Gewalterfahrungen brauchen niederschwellige Angebote, die Optionen auf weitere Leistungen eröffnen. Es gilt, die in der Praxis häufig noch vorherrschende "Versäulung", d.h. die im Gesetz getrennt voneinander normierten Leistungsbereiche - Jugendarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfen zur Erziehung -, aufzulösen. Diese "Versäulung" reproduziert sich auch bei den freien Trägern, die entweder nur in einem Bereich - Jugendarbeit, Kinderförderung oder Hilfen zur Erziehung - tätig sind oder, wenn es sich um größere Träger handelt, mehrere Bereiche abdecken und diese durch interne Strukturen wieder voneinander abschotten.

Ansätze zu einer leistungsbereich-übergreifenden Vernetzung lassen sich vielerorts immer deutlicher erkennen. Mitarbeiter/innen aus dem Bereich der öffentlichen wie freien Jugendhilfe beschreiben immer deutlicher das Bild eines Sozialleistungszentrums, in dem die genannten Säulen verschwimmen bzw. im Rahmen einer ganzheitlichen Zuständigkeit eines Teams für eine bestimmte Region oder einen bestimmten Bezirk miteinander verschmolzen werden. Zu einer auch konzeptionell verankerten Vernetzung zwischen den Bereichen der offenen Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie - in der Regel beim Allgemeinen Sozialen Dienst angesiedelt - und den Hilfen zur Erziehung kommt es auf kommunaler Ebene z.B. schon da, wo Jugendhilfezentren ihre Arbeit aufnehmen.

Aufgabe des Jugendamtes ist es, mit den Leistungsträgern von Angeboten und Unterstützungsleistungen in einen fachlichen und fachpolitischen Dialog über die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu treten. Entscheidend ist hierbei, dass die Jugendhilfeplanung nicht zu einem Verteilungskampf der Träger und Verbände wird, sondern dass man kontinuierlich das Ziel verfolgt, sich - durchaus nach Kontroversen über den "richtigen Weg" - verbindlich auf die Gestaltung und Umsetzung eines problemangemessenen und bedarfsgerechten Angebots zu verständigen.

Kollegiale Beratung und Stärkung des Bezirkssozialdienstes

Mit Einführung des KJHG mussten sich auch innovationsresistente Sozialarbeiter/innen mit der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften auseinander setzen. Seit dem 1.1.1991 (in den neuen Bundesländern schon ab dem 3.10.1990) kommt dem Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte gemäß §§ 36, 37 KJHG eine besondere Bedeutung zu. Eine durch das Gesetz normierte Kultur der fachlichen Absicherung von Entscheidungen berührte auch andere Leistungsbereiche der sozialen Arbeit. Die kollegiale Beratung erlebte eine Aufwertung in der Praxis der sozialen Arbeit. Als ein Konzeptelement zur qualifizierten Gestaltung von Beratungsprozessen wurde diese Methode in zahlreichen Jugendämtern eingeführt. Dieses Element geht weit über das hinaus, was sich in den letzten Jahren als Kultur einer Entscheidungsfindung bei der Gewährung von Hilfen in der bundesrepublikanischen Jugendhilfe herausgebildet hat.

Historisch betrachtet wird mit der kollegialen Beratung eine Praxis beendet, die sich als eine einsame und enge Entscheidung von Fachkräften der Jugendhilfe beschreiben lässt. Folgenreiche Gespräche z.B. nur mit dem gerade aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogenen Vater oder nur mit dem Kind - geheim und ohne Rücksprache mit den Eltern z.B. zur Frage, wer denn was zukünftig zu unternehmen plant - wurden im Alltag der Jugendhilfe häufig einsam im Sinne von "einzeln" vorbereitet. Gelegentliche Team- oder Tür-und-Angel-Gespräche mit Kolleg/innen sowie Rücksprachen mit Vorgesetzten über eine angemessene Vorgehensweise oder die häufig praktizierte Kultur der Verschiebung von Unsicherheiten und Problementscheidungen hin zur Leitung mindern diesen Tatbestand nur geringfügig. Wertet man die Arbeitspraxis von Sozialarbeiter/innen in den Jugendämtern bundesweit aus, so wird die Enge im methodischen Handlungsrepertoire und von Entscheidungen an der Zahl der in einer Kommune zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Hilfeformen sichtbar (stehen in der Kommune z.B. neben einer formlosen Beratung durch eine völlig überlastete Mitarbeiterin auch Gruppenangebote für Mütter und Väter in der Situation einer Trennung und Scheidung zur Verfügung).

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, die Kompetenzen und Erfahrungen der Fachkräfte zu nutzen und den Gedanken der Teamarbeit - so wie bereits 1976 in den Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge konzipiert - im Sinne einer neuen Kooperationsform zu erweitern. Kollegiale Beratung ist eine anspruchsvolle Arbeitsform, die den fachlichen Anforderungen des KJHG, in dem beispielsweise das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte gefordert wird, gerecht wird. Die Ansprüche richten sich sowohl an eine Veränderung von Entscheidungs- und Legitimationsabläufen in der Verwaltung als auch an die fachlichen Kompetenzen der Mitarbeiter/innen bezüglich Kooperation, Flexibilität und methodischem Handeln. Eine besondere Bedeutung erhält dieses Konzept durch die gesetzliche wie fachliche Notwendigkeit, Eltern, Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Und dies gilt nicht nur für Entscheidungen gemäß §§ 27ff. KJHG (vgl. hierzu Münder et al. 1993, S. 144).

Kooperation im Sinne einer kollegialen Beratung zwischen den beteiligten Fachkräften eines Hilfeprozesses fordert

  1. Polarität im Denken und Handeln, d.h., es wird eine Arbeitsform eingeführt, in der in Polaritäten (sowohl - als auch) und nicht in Dualitäten (entweder - oder) gedacht wird. Beratung und Entscheidung, Kollegialität und Fachlichkeit, Hilfe und Kontrolle sind Pole in einem Spannungsfeld, in dem sich Fachkräfte der sozialen Arbeit bewegen und zielgerichtet verhalten müssen.

  2. Übernahme von Fachverantwortung, d.h., die Sozialarbeiter/innen sind für ihren "Fall" fachlich voll verantwortlich und müssen die Qualität der Beratung fordern und sichern. Hierbei müssen sie nicht nur sozialpädagogische Standards einer qualifizierten Jugendhilfe, sondern auch die hierfür bereitgestellten Finanz- und Zeitbudgets im Blick haben.

  3. Übernahme einer Prozessverantwortung, d.h., Basissozialarbeiter/innen und Leitungsfachkräfte müssen jeweils ihren Beitrag zum Aufbau und zur Sicherung einer effizienten Kooperation leisten. Gerade im Rahmen dieser Prozessverantwortung muss (1) die Einhaltung von Vereinbarungen zu Ort, Zeit und Arbeitsform, (2) eine Unterstützung bei der ständigen Verbesserung der Arbeitsqualität, (3) eine fachlich fundierte Rückmeldung zu Wahrnehmungen, Einschätzungen und Handlungen von Kolleg/innen bezüglich ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie (4) ein auf Partnerschaftlichkeit ausgerichteter Aushandlungsprozess zwischen Fachkräften des Bezirkssozialdienstes sowie Eltern und Kindern gewährleistet werden.

Ein so gestalteter Beratungs- und Entscheidungsprozess ist ein Organisations- und Arbeitsprozess, der hohe Anforderungen an Leitung, Kollegialität sowie das menschliche und fachliche Handeln gegenüber den Leistungsberechtigten stellt. Die Entwicklung einer solchen Arbeitskultur kann nur gelingen, wenn Menschen mit Visionen, mit dem Streben nach kritischer Reflexion und Veränderung alter Strukturen sowie mit Interesse an einem kollegialen Zusammenwirken mit dem Ziel, neue Wege im professionellen Handeln zu finden und durchzusetzen, zusammenkommen.

Zur Fachlichkeit gehört aber auch, sich einem systemischen Wahrnehmungs- und Handlungskonzept zu verpflichten, ohne eine Parteilichkeit zugunsten der Kinder und Jugendlichen aufgeben zu müssen.

Familienorientierte Hilfen - Überlegungen zu ihrer Zukunft

Es ist nicht verwunderlich, wenn sich die Sozialarbeit immer stärker gefordert sieht, bekannte Hilfeformen zu reformieren und neue Methoden zu entwickeln. Angesichts der nicht nur individuell, sondern insbesondere gesellschaftspolitisch zu verantwortenden Belastungen von Familien stoßen anerkannte "Reparaturbetriebe" der freien und öffentlichen Jugendhilfe immer häufiger an ihre Grenzen im Bemühen, das System Familie zu stärken und zu reorganisieren: Da, wo Armut den Alltag bestimmt, kann nur schwer Selbstbestimmung proklamiert werden. Da, wo Gewalt das Miteinander im Stadtteil prägt, kann nur ansatzweise das gewaltfreie Miteinander in der Familie Früchte tragen. Da, wo Selbstverwirklichung für Mann und Frau abseits der Familie Wirklichkeit wird, reicht ein Verweis auf das Treuegelöbnis nicht mehr.

Die Herausforderung liegt vielmehr darin, in Kenntnis dieser Situation und dieser gesellschaftlichen Veränderungen mit den Möglichkeiten der Sozialarbeit zu reagieren. Es gilt, den bereits beschrittenen Weg des Auf- und Ausbaus einer allgemeinen sozialen wie jugendhilfespezifischen Infrastruktur weiterzuentwickeln (Institut für soziale Arbeit 1995). Die Möglichkeit, Familien und ihre einzelnen Mitglieder im Alltag zu erreichen, muss weiter ausgebaut werden. Insbesondere der Gestaltung von familienunterstützenden Maßnahmen, wie z.B. Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen, betreutes Umgangsrecht und Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote (wie Freizeiteinrichtungen für Mädchen, Gruppenangebote für Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen usw.), wird in den nächsten Jahren größere Aufmerksamkeit erhalten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Partizipationsdebatte stehen den Kindern und Jugendlichen klar verankerte Mitwirkungs- und Mitsprachemöglichkeiten zu.

Bei all dem darf nicht vergessen werden: Die Dominanz des Restaurativen muss ersetzt werden durch die Dominanz des Präventiven. Wie eingangs ausgeführt, ist hier nicht nur die Sozialarbeit, sondern insbesondere auch die Politik gefordert. Die Gefahr ist groß, dass Erwachsene - viele Eltern, insbesondere aber auch Akteure in der Sozialarbeit - eisern nach der Devise "Kinder zuerst" handeln, aber in der Ökonomie und Politik diese Devise fast keine Bedeutung erfährt. Auch die Politik propagiert, dass Kinder in Freiheit und Demokratie erzogen werden müssen, aber gleichzeitig reduziert sie regional familienorientierte Unterstützungs- und Beratungsleistungen durch eine radikale Rotstiftpolitik im sozialen Bereich.

Während naive Zeitgenossen noch den Abbau der staatlichen Bürokratie bejubeln, beginnen zunehmend mehr Betroffene vor Ort und Sozialarbeiter/innen an der Basis zu begreifen, was es heißt, wenn Kindergartenplätze teurer werden, Gruppenfrequenzen heraufgesetzt werden und der Personalschlüssel in den Einrichtungen reduziert wird, wenn Jugendhäuser und Beratungsstellen schließen müssen, wenn erzieherische Hilfen immer zurückhaltender gewährt und Zuschüsse für Verbände der Kinder- und Jugendhilfe reduziert oder gestrichen werden.

Die Familie ist am Ende - die Familie lebt, und damit hat auch die familienorientierte Hilfe eine Zukunft. Sowohl als Angebot an Familien als auch als Hilfeform ist sie nicht vom Aussterben bedroht. Die gesellschaftliche Anforderungen an Familie machen ein neues Verständnis von den Möglichkeiten und Grenzen dieses Systems und dieser Hilfeform nötig. Weder das Schönreden noch das Totreden der heutigen Familie ist angemessen. In der Familienforschung hat die Vielfalt unterschiedlicher Familienformen bereits Anerkennung gefunden. Wenn es gelingt, dem Familienbild aus der bekannten "Rama"-Werbung ein neues und der Realität entsprechendes Familienbild entgegenzusetzen, wird es auch wieder leichter gelingen, Personen für die familienorientierte Hilfeform zu begeistern. Natürlich brauchen diese Familien Rahmenbedingungen, die dem gesellschaftlichen Zeitgeist einer materiellen Sicherung, einer Beteiligung an allen sie betreffenden Angelegenheiten etc. entsprechen.

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Quelle

Aus: Martin R. Textor (Hrsg.): Hilfen für Familien. Eine Einführung für psychosoziale Berufe. Weinheim, Basel: Beltz 1998, S. 28-48. Eingestellt am 11.12.2003. Einige Absätze mit veralteten Zahlen wurden Anfang 2015 von den Herausgebern gelöscht (markiert durch: ...), da der Autor nicht erreicht werden konnte.