Das Bundesjugendkuratorium

Sabina Schutter

 

Das Bundesjugendkuratorium (BJK) berät die Bundesregierung gemäß § 83 SGB VIII in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Es handelt sich hierbei um ein Sachverständigengremium der Bundesregierung, dem bis zu 15 unabhängige Expertinnen und Experten (Sachverständige) aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft angehören.

 

Die Mitglieder werden durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen, längstens jedoch bis zum Ablauf des auf eine Bundestagswahl folgenden Quartals. Der Beratungsauftrag richtet sich hierbei auf die von der Bundesregierung bezeichneten Angelegenheiten der Kinder- und Jugend(hilfe)politik. Das BJK kann zudem der Bundesregierung, dem zuständigen Ministerium und der (Fach-) Öffentlichkeit zu weiteren Themen Stellungnahmen, Empfehlungen und Positionspapiere übermitteln. Es bezieht junge Menschen in geeigneter Weise in seine Beratungen ein.

 

Das BJK gibt sich jeweils unmittelbar nach seiner Berufung eine Geschäftsordnung, in der die Beratungsvorgänge näher geregelt sind. Es wählt zudem einen Vorsitz sowie bis zu drei stellvertretende Vorsitzende.

 

Korrespondenzadresse

 

Bundesjugendkuratorium
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik
Nockherstraße 2
81541 München
Tel.: 089/62306-332
Website: http://www.bundesjugendkuratorium.de/

 

Hinweis

 

Veröffentlicht am 10.05.2015