| SGB VIII - Online-Handbuch
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| Aus: Jörn Rabeneck: "Kooperation in der Jugendhilfe unter dem Fokus der Neuen Steuerungsmodelle" (2001). Mit freundlicher Genehmigung des ibidem-Verlags, Stuttgart/ Hannover
Klärung des Begriffs "Kooperation" aus betriebswirtschaftlicher Sicht Jörn Rabeneck
Im Sinne der Neuen Steuerungsmodelle erscheint es mir sinnvoll, den Kooperationsbegriff auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu erläutern, da m.E. die Begrifflichkeiten der Neuen Steuerung auch an die Betriebswirtschaft angelehnt sind. Zudem steht im Fachlexikon der Sozialen Arbeit des Deutschen Vereins für öffentliche und private Vorsorge, dass Kooperation einen ökonomischen und strukturverändernden Aspekt beinhaltet. Meiner Meinung nach ist den nun folgenden Argumenten auch ein Vergleich zur Kooperation in der Jugendhilfe zu entnehmen bzw. es sind Vergleiche in Bezug auf die Neuen Steuerungsmodelle festzustellen: Zunächst werde ich auf den Kooperationsbegriff in der deutschsprachigen Literatur eingehen. Kooperation beschreibt die Zusammenarbeit von voneinander unabhängigen Betrieben zur Erreichung eines gemeinsamen Zieles. Dadurch kann die Leistung der beteiligten Betriebe bzw. Unternehmen gesteigert und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Gerth sieht die Kooperation als das "Zusammenwirken von Betriebswirtschaften, bei welchen durch einzelbetriebliche Ausgliederung und kollektive Ausübung von Aufgaben die wirtschaftliche Situation der kooperierenden Betriebswirtschaften verbessert werden soll". Tröndle hingegen setzt einen deutlich anderen Schwerpunkt auf die begriffliche Definition der Kooperation: "Kooperation kann nur zwischen autonomen Partnern stattfinden. Kooperation bedeutet des weiteren Interdependenz insofern, als der eigene Zielerreichungsgrad - bewusst freiwillig herbeigeführt - auch von den Maßnahmen anderer abhängt. Diese Interdependenz kann entweder über Tauschbeziehungen, über die Ressourcenzusammenlegung für ein oder mehrere gemeinsame Projekte sowie über beide Arten gleichzeitig hervorgerufen werden". Hinsichtlich der Kooperation in der Jugendhilfe stimme ich mit Tröndles Meinung überein, da es sich hier im Gegensatz zur Betriebswirtschaft um einen Non-Profit-Bereich handelt, in dem Kooperationsstrategien nicht unbedingt aufgrund wirtschaftlichen Wettbewerbs als vielmehr aufgrund von Ressourcenknappheit und dementsprechend obengenannter Ressourcenzusammenlegung Verwendung finden. Rupprecht-Däullary nennt in ihrem Buch "Zwischenbetriebliche Kooperation" folgende Charakteristika der zwischenbetrieblichen Kooperation:
Diese genannten Faktoren treffen sowohl auf den Profit- als auch auf den Non-Profit-Bereich zu und sind somit auch für die Kooperation in der Jugendhilfe relevant. Wenden wir uns nun aber der Erläuterung des Kooperationsbegriffes in der angelsächsischen Literatur zu: In der englischen Sprache wird weniger von "Cooperation" als von "Alliance" (Allianz) und "Partnership" (Partnerschaft) gesprochen, wenn es sich um einen betriebswirtschaftlichen Kooperationsprozess handelt. Sowohl die "Allianzen" als auch die "Partnerschaften" als Kooperationsbegriffe finden einen immer stärkeren Einfluss auch in der deutschen Wirtschaft. Einen Kooperationsbegriff aus dem angelsächsischen Sprachgebrauch möchte ich im folgenden näher erläutern, da er nach meiner Auffassung auch bedingt auf die Jugendhilfe bzw. allgemein auf die Sozialarbeit anwendbar ist: Strategische Allianz bzw. Strategische Partnerschaft: Zusammenschließung von zwei oder mehr Unternehmen für ein zeitlich begrenztes Vorhaben, um ein bestimmtes Ziel mit den individuellen Stärken der jeweiligen Unternehmen zu erreichen. "So können gemeinsam strategisch relevante Wettbewerbsvorteile realisiert und damit Erfolgspotentiale einzelner Geschäftsfelder gesichert bzw. neue erschlossen werden". Badaracco (1991) sieht den Vorteil der Strategischen Allianz darin, dass hochspezifische unabhängige Verträge hier durch flexiblere vertragliche Vereinbarungen ersetzt werden können. Nach dem Erreichen der Ziele treten die Unternehmer dann wieder als Wettbewerber auf. Genau wie in der deutschsprachigen Literatur tauchen in der angelsächsischen Literatur wieder die Aspekte der Unabhängigkeit, Freiwilligkeit und der Zielerreichung auf. In der Betriebswirtschaft dienen diese Allianzen, Partnerschaften, Kooperationen zumeist strategischen Wettbewerbsvorteilen. Servatius schließt jedoch auch die Zusammenarbeit mit den Non-Profit-Organisationen in die Diskussion um die Strategische Allianz ein: Strategische Allianzen werden "zwischen Unternehmen und Forschungsinstituten, aber auch zwischen potentiellen Wettbewerbern geschlossen". Auch Gerd Gerken schreibt in seinem Buch "Management by love", dass Kooperation in wissenschaftlichen Studien als die überlegene Arbeitsform bezeichnet wird. Hierzu zitiert Gerken Peter Pawlowsky: "Es ist im Grunde ein Wettstreit. Dieser geht um Ideen, aber nicht mehr um Positionen. Aus verbissener Konkurrenz wird ein geistiges Spiel. Die Basis dafür ist das, was die Psychologen das 'Wir-Gefühl' nennen. Menschen arbeiten dann besonders kreativ-kooperativ zusammen, wenn ein gemeinsames übergeordnetes Ziel ihre Arbeit bestimmt, wenn sie erkennbar physisch zusammenwirken und sich gegenseitig ergänzen, wenn sie Rücksicht auf andere nehmen und wenn ein Gruppenbewusstsein vorhanden ist". Rupprecht-Däullary nennt noch ein weiteres wichtiges Ziel in der zwischenbetrieblichen Kooperation, welches sich auch wieder auf die Soziale Arbeit ableiten lässt: "...auch bei den Produktionsprozessen können Qualitätsverbesserungen erzielt werden. So ist die unternehmerische Zusammenarbeit häufig mit Lerneffekten verbunden. Die im Rahmen der Kooperation erworbenen Kenntnisse lassen sich oft auch im eigenen Unternehmen einsetzen, um Prozesse und Strukturen zu verbessern". "Im Grunde könnte man sagen: Nicht der Markt wird schwieriger, sondern unsere Psyche. Warum? Weil wir eine wichtige psychologische Barriere nicht überspringen können: hin zu Vertrauen und Kooperation". Gestaltung erfolgreicher Kooperationsbeziehungen in der Jugendhilfe Interessant ist meiner Meinung nach, dass sich Kooperationsbeziehungen in der betriebswirtschaftlichen Literatur ähnlich gestalten wie in der Jugendhilfelandschaft bzw. ganz allgemein in der Sozialen Arbeit. Hierzu möchte ich einige Gestaltungselemente erfolgreicher Kooperationsbeziehungen in der Jugendhilfe nennen, welche von Rainer Gött und Michael Pogrzeba vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe im Rahmen eines Beratungsprozesses in Arnsberg und im Kreis Höxter 1997/98 eingesetzt wurden:
Anzumerken sei an dieser Stelle, dass die Kooperationsbeziehungen - oder sagen wir die Kooperation an sich - auch vom Gesetzgeber verpflichtend verlangt wird. "Auch der Gesetzgeber selber hat in verschiedenen Gesetzen den öffentlichen und freien Trägern sozialer Arbeit Verpflichtungen zur Zusammenarbeit auferlegt. So sollen die öffentlichen Leistungsträger in der Zusammenarbeit mit freien Einrichtungen und Organisationen darauf hinwirken, dass sich ihre Tätigkeiten wirksam ergänzen (§ 17 SGB I). Das SGB X widmet der Zusammenarbeit der Leistungsträger ein besonderes Kapitel, § 86 SGB X enthält ein grundlegendes Kooperationsgebot". § 17 (3) SGB I: "Ausführung der Sozialleistungen" In der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen wirken die Leistungsträger darauf hin, dass sich ihre Tätigkeit und die der genannten Einrichtungen und Organisationen zum Wohl der Leistungsempfänger wirksam ergänzen. Sie haben dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten. (...) § 86 SGB X: "Zusammenarbeit" Die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Gesetzbuch eng zusammenzuarbeiten. Auch § 95 SGB X verweist auf eine Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern: (1) Die in § 86 genannten Stellen sollen 1. Planungen, die auch für die Willensbildung und Durchführung von Aufgaben der anderen von Bedeutung sind, im Benehmen miteinander abstimmen sowie 2. gemeinsame örtliche und überörtliche Pläne in ihrem Aufgabenbereich über soziale Dienste und Einrichtungen, insbesondere deren Bereitstellung und Inanspruchnahme, anstreben. Die jeweiligen Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen sollen insbesondere hinsichtlich der Bedarfsermittlung beteiligt werden. (2) Die in § 86 genannten Stellen sollen Forschungsvorhaben über den gleichen Gegenstand aufeinander abstimmen. In der Sozialen Arbeit wird auch oftmals vom Sozialen Netzwerk gesprochen; diese Begrifflichkeit kennzeichnet nicht nur eine einzelne zwischenbetriebliche Kooperation, sondern ein System vieler unterschiedlicher Kooperationsbeziehungen. Man spricht dann auch von sogenannten "Vernetzungen". Nun möchte ich einige Formen der Vernetzung im Sozialen Bereich nennen:
Kooperationsziele bzw. Vernetzungsziele können sein:
Zu unterstreichen ist jedoch, dass für eine gelungene Kooperation bzw. Vernetzung eine Reihe von Kompetenzen notwendig ist: "Kooperationen stellen hohe Qualifikationsanforderungen (methodische und soziale Kompetenzen; Wissen über Strukturen und Kulturen der an der Kooperation beteiligten Organisationen; diplomatisches und politisches Verhandlungsgeschick) an die einzelnen und scheinen nur dann dauerhaft möglich zu sein, wenn für alle Beteiligten positive Effekte zu erwarten sind, oder in der Sprache der Wirtschaftswissenschaften formuliert, wenn es berechtigte Gewinnerwartungen gibt, die auch eingelöst werden". Seckinger macht zudem deutlich, dass die Soziale Arbeit bei allen Effektivitäts- und Effizienzversprechungen bzw. oben genannten Gewinnerwartungen nicht den Blick auf die Bedürfnisse des Kunden verlieren darf und dass der Kunde bei allen Bemühungen immer im Mittelpunkt stehen muss. An diesen Punkten sieht man mitunter, wie facettenreich aber auch ähnlich Kooperationsformen sowohl in der betriebwissenschaftlichen Literatur als auch in der sozialwissenschaftlichen Literatur sind. Die Ziele sind ähnlich formuliert - ganz gleich, ob wir von Kooperationen oder Vernetzungen in der Jugendhilfe bzw. ganz allgemein in der Sozialarbeit sprechen oder von der zwischenbetrieblichen Kooperation zweier oder mehrerer Wirtschaftsunternehmen. Zu bedenken ist jedoch, dass wir trotz alledem noch unterscheiden müssen zwischen Kooperationen in Profit- und Non-Profit-Organisationen, so z.B. dass es in Profit-Organisationen zumeist um die Gewinnsteigerung geht, während es in Non-Profit-Organisationen um das Wohl des Menschen geht. Das Ziel für Non-Profit-Organisationen im Jugendhilfe-Sektor wird auch durch § 1 Abs. 3 KJHG ganz klar gefordert: Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. Literatur BMFSFJ 1997: QS 10, Qualitätssicherung durch Zusammenarbeit Gerken 1993: Management by love KGSt 1998: Kontraktmanagement zwischen öffentlichen und freien Trägern in der Jugendhilfe Rupprecht-Däullary 1994: Zwischenbetriebliche Kooperation Autor Jörn Rabeneck ist Diplom-Sozialarbeiter (FH). Seit mehreren Jahren arbeitet er als Berater in der IT-Branche (Beratung von öffentlichen und freien Trägern hinsichtlich Anwender-Software für die Soziale Arbeit). Neben diversen Publikationen (Forum Sozial, Mitteilungen des Landesjugendamtes, Rechnungswesen & Controlling in der öffentlichen Verwaltung etc.) ist Herr Rabeneck auch Initiator und Sprecher der Bundesfachgruppe "Soziale Arbeit in der freien Wirtschaft" nebst Kompetenzpools Sozialinformatik und Betriebliche Sozialarbeit des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH). Adresse Jörn Rabeneck |