| SGB VIII - Online-Handbuch
herausgegeben von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor |
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| Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in der Kommune - Chancen und Entwicklungsperspektiven für die kommunale Jugend- und Sozialarbeit
Jörn Rabeneck
Ausgangslage Durch die Einführung Neuer Steuerungselemente in der kommunalen Jugendhilfe werden Themen wie Bürgerbeteiligung, Kunden- und Adressatenorientierung etc. immer wichtiger. Als modernes Dienstleistungszentrum "Stadt" soll Nähe geschaffen werden, Aufgaben sollen transparenter dargestellt und so auch für die BürgerInnen nachvollziehbar gemacht werden. Einige Kommunen in Deutschland nehmen zudem an der "Lokalen Agenda 21" teil. Auch hier werden Bürgernähe und Bürgerbeteiligung gefordert. Aus diesem Grund ist es m.E. in Zukunft wichtig, Bürgerbeteiligung von Seiten der Verwaltung zu unterstützen, zu fördern und voranzutreiben. Gesetzliche Grundlagen Auch im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) wird eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an allen sie betreffenden Belangen gefordert. Hier ist zum einen § 1 Abs. 3 SGB VIII zu erwähnen, zum anderen ist auch § 8 Abs. 1 SGB VIII von immenser Wichtigkeit: § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (1) Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Sie sind in geeigneter Weise auf ihre Rechte im Verwaltungsverfahren sowie im Verfahren vor dem Vormundschaftsgericht und dem Verwaltungsgericht hinzuweisen. Besonders wichtig für die Bürgerbeteiligung in einem integrierten Kinder-, Jugend- und Stadtteilzentrum ist sicherlich auch § 11 SGB VIII: § 11 Jugendarbeit (1) Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. (2) ... (3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen. "Eine umfassendere rechtliche Leitlinie zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist in der UN-Kinderrechtskonvention formuliert worden. Mit den in den Artikeln 12 bis 17 festgeschriebenen Rechten auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Informationsfreiheit bietet die Konvention eine wichtige Argumentationsgrundlage für eine stärkere gesellschaftliche Beteiligung dieser Gruppen." Auch die "Lokale Agenda 21" zeigt deutlich, von welcher Wichtigkeit Bürgerbeteiligung ist. Speziell möchte ich hier auf Kapitel 28 hinweisen: Kapitel 28: Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21 28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern, örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und eine "kommunale Agende 21" beschließen. Durch Konsultation und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-, Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen Informationen erlangen. (...) Schon allein an diesen (gesetzlichen) Vorgaben bzw. Aussagen wird deutlich, wie wichtig die Bürgerbeteiligung in Zukunft für die Ausgestaltung einer Kommune ist; gerade in Bezug auf eine ganzheitliche Lebensweltorientierung sollte man adressatenorientiert denken und handeln. Der Weg ist das Ziel, der Weg entsteht beim Gehen Trotz aller gesetzlichen Vorgaben stehen wir in praxi oftmals vor einem "großen schwarzen Loch". Wir wissen, wie wichtig Kundenorientierung im Sinne von Bürgerbeteiligung ist, suchen aber trotzdem oftmals lange nach einer geeigneten Lösung. Bürgerbeteiligung heißt "Neue Wege gehen", Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten zur Zielerreichung beitragen. Hier sind ganz klar neue Ideen und neue Innovationen gefragt. Ideen und Innovationen, die sich speziell auf die Bedürfnisse der BürgerInnen beziehen. Wenn wir Bürgerbeteiligung wirklich wollen, brauchen wir in Zukunft auch ein - sagen wir - kooperatives Denken, kooperatives Management. Umsetzungsmöglichkeiten "Von den Bürgern, für die Bürger, mit den Bürgern". Zunächst einmal müssen wir ein Bürgerinteresse wecken. Das heißt, wir müssen BürgerInnen in unserem Einzugsgebiet darauf aufmerksam machen, dass in unserer Kommune Bürgerbeteiligung gefragt ist. Hier sind folgende Instrumente (für eine 1. Versammlung) zur Verbreitung einsetzbar:
Zusätzlich zu dieser Aktion sollte ein Planungskreis für die 1. Versammlung einberufen werden. Hier gilt es, die 1. Versammlung vorzubereiten (Planung, Organisation und Durchführung). Dieser Planungskreis sollte interdisziplinär gestaltet werden; ich beziehe mich hier auf § 81 SGB VIII (Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen). So ist es z.B. von großer Bedeutung, nicht nur MitarbeiterInnen der öffentlichen Jugendhilfe mit einzuspannen, sondern auch beispielsweise MitarbeiterInnen von freien Trägern der Jugendhilfe - aber auch anderen öffentlichen Institutionen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Fragebögen für die Versammlungen zu gestalten und danach auszuwerten; hier möchte ich mich auf ein Fragebogensystem von meinem ehemaligen Kollegen Andreas Gleis vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe beziehen: Herr Gleis hat auf Veranstaltungen zum Thema "Jugendhilfe und Jugendarbeit antworten auf Rechtsextremismus" zwei Fragebögen ausgegeben - 1 Fragebogen vor der Veranstaltung mit Fragen nach Erwartungshaltungen, 1 Fragebogen nach der Veranstaltung mit Fragen, ob und wie die Erwartungshaltungen erfüllt wurden und was man besser machen bzw. verändern könnte. Dieses Instrument hat sich als sehr gut und sehr effektiv erwiesen (Es lässt sich auch sehr gut für Befragungen an Schulen einsetzen). Als Thema für o.a. Erstveranstaltung schlage ich vor: "Was wollt Ihr in Eurem Stadtteil verändern?" Zu diesem Thema hat sicherlich jeder Bürger/ jede Bürgerin - ob jung oder alt - etwas zu sagen. Für wichtig halte ich, dass zu solch einer Versammlung nicht nur die BürgerInnen, sondern auch lokale PolitikerInnen, Gäste aus der lokalen Wirtschaft sowie die lokale Presse eingeladen werden. Zum einen ist dies eine Wertschätzung gegenüber den BürgerInnen, die an der Versammlung teilgenommen haben - sie werden quasi für "ernst genommen" und fühlen sich in ihren Anliegen verstanden. Zum anderen informiert die Presse andere BürgerInnen, die nicht an der Versammlung teilgenommen haben. Last but not least ist dies auch wiederum eine gute Werbung für die jeweilige Kommune. Natürlich darf es nicht bei nur einer Veranstaltung zum o.a. Thema bleiben. Ich sehe diese Erstveranstaltung vielmehr als eine Auftaktveranstaltung für ein mehr an Bürgerbeteiligung im genannten Einzugsgebiet. Zudem sehe ich große Chancen in der Schaffung von Kinder- und Jugendparlamenten sowie Bürgerparlamenten. Ich nenne bewusst diese beiden Parlamente, sehe sie aber beide im Zusammenspiel, in einem Miteinander. Dabei sollte sich jedes dieser Parlamente 1 bis 2 Mal im Monat und ggf. unter Moderation eines Mitarbeiters/ einer Mitarbeiterin die Punkte besprechen, die für einen Großteil der Beteiligten von Bedeutung sind. Darauf aufbauend schlage ich (alle 3 Monate!) eine gemeinsame Sitzung mit VertreterInnen beider Parlamente vor, in denen wichtige Anliegen gemeinsam diskutiert werden und ggf. auch Vorlagen für die jeweiligen Ausschüsse entworfen werden. Bei - sagen wir - großem Bürgerinteresse kann man zusätzlich sicherlich auch "von den Bürgern, für die Bürger und mit den Bürgern" selbstgestaltete Kultur- und Begegnungsabende veranstalten. Hier gibt es sicherlich ebenso wie beispielsweise in o.a. Parlamenten ein breites Ideenspektrum (z.B. Jugendliche kochen mit PolitikerInnen, Kinder kochen, ausländische Mitbürger kochen; diverse Themenabende; Musik aus der Region; Theater etc.) Chancen und Entwicklungsperspektiven für die kommunale Jugend- und Sozialarbeit Die Schaffung eines Kinder- und Jugendparlaments sowie eines Bürgerparlaments bietet der kommunalen Jugend- und Sozialarbeit m.E. viele Chancen. Zum einen hilft sich die Sozialarbeit hiermit selbst, denn sie wird ganz klar öffentlichkeitswirksamer und transparenter für die BürgerInnen, zum anderen muss die Sozialarbeit in Zukunft Innovationen schaffen und ihre Arbeit -sagen wir- transparenter gestalten. "Sozialarbeit ist gefordert, sich zu legitimieren, um weiterhin ihre Aufgaben in einer Gesellschaft mit immer komplexer werdenden Lebensbezügen wahrzunehmen. Dies um so mehr, als politische Entscheidungsgremien und Kostenträger Effektivität und Sinnhaftigkeit von Sozialarbeit anzweifeln und dementsprechend entscheiden. Damit ist die professionelle Sozialarbeit und letztlich auch der einzelne Berufsträger, die einzelne Berufsträgerin und der Berufsstand existentiell bedroht". Trotz der im SGB VIII geforderten Lebensweltorientierung und Adressatenorientierung wissen wir, dass diese Punkte in praxi leider in einigen (nicht gerade wenigen...) Kommunen zur Farce verkommen; dass oftmals noch hierarchische Denkstrukturen vorliegen und über die BürgerInnen entschieden wird, ...nicht aber mit den BürgerInnen. Adressatenorientierung wird hierbei scheinbar noch oft falsch verstanden oder will erst gar nicht verstanden werden. Gerade die Jugendarbeit, die eine alte Tradition hat, kann durch die Sozialarbeit m.E. wieder nach vorne gebracht werden. In der Jugendarbeit zählt Adressatenorientierung, die Jugendarbeit lebt durch Adressatenorientierung! Durch die Schaffung eines Kinder- und Jugendparlamentes (und auch eines Bürgerparlamentes) kann diese Arbeit öffentlichkeitswirksamer und vor allem auch nachhaltiger gestaltet werden! Literatur BMFSFJ, 1999: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Kommune. Gosejacob-Rolf et al. (Hrsg.), 1998: Strategische Sozialarbeit ® - Aus der Praxis für die Praxis. Wollmann/Roth, 1999: Kommunalpolitik - Politisches Handeln in den Gemeinden. Autor Jörn Rabeneck ist Diplom-Sozialarbeiter (FH). Seit mehreren Jahren arbeitet er als Berater in der IT-Branche (Beratung von öffentlichen und freien Trägern hinsichtlich Anwender-Software für die Soziale Arbeit). Neben diversen Publikationen (Forum Sozial, Mitteilungen des Landesjugendamtes, Rechnungswesen & Controlling in der öffentlichen Verwaltung etc.) ist Herr Rabeneck auch Initiator und Sprecher der Bundesfachgruppe "Soziale Arbeit in der freien Wirtschaft" nebst Kompetenzpools Sozialinformatik und Betriebliche Sozialarbeit des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit e.V. (DBSH). Adresse Jörn Rabeneck |