| SGB VIII - Online-Handbuch
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| Aus: EREV Schriftenreihe, Heft 1/2000. Bezug: Evangelischer Erziehungsverband e.V., Lister Meile 87, 30161 Hannover (Überarbeitete Fassung Januar 2002)
Sozialraumorientierung im ländlichen Raum Christa Hintermair
Sozialraumorientierung, ein guter Begriff. Aber wie sieht es in der Praxis aus? Gibt es Beispiele für gelingende Umsetzung, die unterschiedlichen Vorstellungen entsprechen können und vor allem einem gemeinsamen Ziel schulden: Eine kinder-, jugend- und familienfreundliche Lebensumwelt gestalten und erhalten, wie es in der Präambel von SGB VIII zu lesen ist? Unser Beispiel begann vor 5 Jahren als Modell-Projekt im ländlichen Raum des Landkreises Tübingen, ist heute als feststehende Einrichtung und Arbeitsmethode etabliert und dient über die Landkreisgrenzen hinweg als Beispiel für machbare Sozialraumorientierung. Der Landkreis Tübingen liegt im Zentrum Baden-Württembergs und ist rein flächenmäßig der kleinste von insgesamt 35 Landkreisen dieses Bundeslandes. Von der Einwohnerzahl her befinden wir uns aber im Vergleich mit anderen Landkreisen in Baden-Württemberg im mittleren Bereich.: So leben in dem sehr dichtbesiedelten Landkreis zur Zeit ca. 208.000 Menschen auf 520qkm in 3 kreisangehörigen Städten und 12 Gemeinden mit zusammen 61 Ortschaften. Die namensgebende Universitätsstadt Tübingen, die Bischofsstadt Rottenburg am Neckar und die große Kreisstadt Mössingen, beherbergen mit insgesamt 140.000 Einwohnern beinahe 2/3 der Gesamteinwohner des Landkreises. In den weiteren 12 Gemeinden und deren Gemeindeteilen wohnen nochmals 68.000 Menschen. Der Anteil der jungen Menschen zwischen 0 bis 21 Jahren liegt mit insgesamt 50.500 bei 25 %. Zur sozialstrukturellen Situation hat der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern bereits in den Jahren 1996 bis 1997 bei einer Untersuchung zu "Ursachen der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Heimerziehung in Württemberg-Hohenzollern" einen hohen Belastungsindex für den Landkreis Tübingen ermittelt. Als Gründe dafür sind (hier stark verkürzt dargestellt) insbesondere drei Faktoren zu benennen:
Jeder der drei Faktoren für sich kann hohen Unterstützungsbedarf durch die Jugendhilfe bedingen. Dies wird durch das häufige Zusammenspiel mehrerer Faktoren noch verstärkt. Die damit einhergehenden Auswirkungen auf die Aufgaben des Landkreises schlagen sich zunächst am Auffälligsten bei den Finanzen nieder. Von insgesamt 210 Millionen DM des jährlichen Verwaltungshaushalts werden derzeit ca. 23 Millionen DM - das sind immerhin mehr als 10% des Gesamtvolumens - allein für Jugendhilfemaßnahmen benötigt. Das Kreisjugendamt Tübingen, per Gesetz in der Planungs- und Aufgabenverantwortung für die Leistungen nach KJHG/SGB VIII, ist derzeit mit der Einführung der "Neuen Steuerungsmodelle" und der künftig damit noch stärkeren Finanz- und Ressourcenverantwortung beschäftigt. Das bestimmende Stichwort dazu lautet "outputorientierte Budgetierung". Ziel davon ist (unter anderem) dem Auftrag des Kreistags nachzukommen und die seit Jahren explodierenden Kosten in den Griff zu bekommen. Der Kreistag weist bei uns eine nicht unerhebliche politische Besonderheit auf: Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, bei denen als Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung auch Bürgermeister im Kreistag und in den vom Kreistag beschickten Ausschüssen und Gremien vertreten sein können. Zahlenmäßig sieht das im Landkreis Tübingen so aus, daß von 60 Kreistagsmitgliedern 15 amtierende Bürgermeister und 2 Altbürgermeister sind. Unter anderem ermöglicht das eine Politik der kurzen Wege. Ist unsere Finanzlage auch ein nicht zu beschönigendes Thema, die Jugendhilfeplanung im Landkreis Tübingen ist in erster Linie nicht allein am Sparzwang, sondern an einer zeitgemäßen Aufgabenerfüllung der gesetzlichen Vorgaben orientiert und zwar nicht nur als Hilfsinstrument bei Defiziten, sondern als Gestaltungskraft im gesellschaftlichen Kontext gemeinschaftlicher Erziehungs- und Bildungsaufgaben. Statt Jammern und Klagen über fehlende Mittel, steht der sinnvolle Einsatz des vorhandenen. Zur Verdeutlichung möchte ich an dieser Stelle den Sozialdezernenten des Landkreises, Herrn Dieter Rilling, zum nicht nur dem Zusammenwirken von öffentlichen und freien Träger zugrundeliegendem Prinzip der Subsidiarität zitieren: "...es geht auch um ein Verständnis von Subsidiarität, das gesellschaftliche Probleme nicht vorschnell der Jugendhilfe auferlegt, sondern den Blick dafür schärft, was die gesellschaftlichen Kräfte in einem Gemeinwesen und andere staatliche Ebenen zu deren Lösung beizutragen haben. So kommt es gerade im Hinblick auf Ziele und Strategien von Jugendhilfeplanung entscheidend darauf an, im Zusammenhang mit der Umsetzung gesetzlicher Aufgabenstellungen die Selbsthilfekräfte eines Gemeinwesens anzuregen und die Bürger zu befähigen, so viel wie möglich selbst zur Gestaltung tragfähiger sozialer Beziehungen und einer entwicklungsfördernden Gestaltung ihrer Lebenswelt beizutragen. Es gilt, beim Bürger das Bewußtsein zu bilden, die Menschen in einem Gemeinwesen für ihre Angelegenheiten zunächst einmal selbst zuständig und verantwortlich sind ... Dabei bedürfen sie der Bereitstellung von Handlungsräumen sowie der Unterstützung und Förderung ihres gemeinschaftlichen Handelns" (aus: Dieter Rilling, Jugendhilfeplanung im Landkreis Tübingen, 1997). Es geht hierbei auch um "bürgerschaftliches Engagement" das künftig gesellschaftspolitisch und damit auch zunehmend in unserer Arbeit eine wichtige und unverzichtbare Rolle spielen wird. Um diese Entwicklung rechtzeitig aufgreifen zu können, muß Jugendhilfeplanung mehr als nur reine Angebotsplanung sein. "Jugendhilfeplanung ist eine Grundlage für Organisationsentwicklung im Gemeinwesen. Vor diesem Hintergrund geht es in der Jugendhilfeplanung entscheidend um die Entwicklung von Kommunikations- und Organisationsstrukturen, die eine Gemeinde oder einen Stadtteil in ihrer Gesamtheit für die Belange junger Menschen und ihrer Familie sensibilisiert und mit ihrer Hilfe notwendige Ressourcen mobilisiert" (Dieter Rilling, eben dort). Die Leitgedanken der solchermaßen in einen sozialräumlichen Zusammenhang gestellten Jugendhilfeplanung orientieren sich neben den Aufgaben des KJHG/SGBVIII vor allem auch an den Strukturmaximen des 8. Jugendberichts. So ist gelingende Jugendhilfeplanung:
In diesem, hier nur kurz skizzierten Grundverständnis bedeutet Jugendhilfeplanung eine permanente Organisationsentwicklung von sowohl festgeschriebenen, verbindlichen Maßnahmen, wie auch der sich immer wieder wandelnden und sich an den Bedarf anpassenden Angeboten. Jugendhilfeplanung im Landkreis Tübingen ist auf der Grundlage dieser Leitgedanken im Zusammenwirken mit Städten, Gemeinden und freien Trägern prozeßhaft angelegt. Dazu wurden unter Berücksichtigung langjährig gewachsener Trägerstrukturen vier Regionen gebildet und jeweils einem der drei großen Trägern: Martin-Bonhoeffer-Häuser, Diasporahaus Bietenhausen und Sophienpflege zugeordnet Unter Einbeziehung weiterer kleinerer, häufig spezialisierter freier Träger, geht entsprechend dem jeweiligen Planungsstand die Entwicklung der sogenannten "Jugendhilfestationen" voran. Diese Jugendhilfestationen sind Anlaufstellen, Beratungsangebote und Kriseninterventionseinrichtungen. Sie arbeiten als mobile, aufsuchende und nachgehende Hilfsdienste und erbringen in enger Abstimmung mit dem ASD vorrangig die im jeweiligen Sozialraum benötigten Leistungen (vorwiegend nach §§ 27, 29, 31, 32, 34, 35, 35 a und 41 KJHG/SGBVIII) quasi "aus einer Hand". Was nicht bedeutet, dass eine Familie durch Umzug von einer Region in die nächste ebenfalls den Leistungsanbieter wechseln muss. Nach Möglichkeit werden hier die gewachsenen Beziehungen stärker berücksichtigt als die formale Zuordnung. Dies gilt auch für die Wahl des geeigneteren Angebots. Der ASD ist trotz regionaler Zuordnung nicht dem freien Träger, sondern dem Kindswohl verpflichtet. Idealerweise liegt in dieser Verpflichtung die gemeinsame Basis aller Kooperation. Realistischerweise ist diese gemeinsame Arbeit abhängig von Politik und Finanzen (was meist identisch ist), von Personalressourcen, von internen Strukturen und externer Vernetzung, aber auch von der Arbeitsweise des ASD. Im vorliegenden Fall waren von entscheidender Bedeutung:
In den Jahren von 1993 bis 1995 erstellte der für den Bezirk zuständige ASD-Mitarbeiter Berichte über die Situation in der Gemeinde Dußlingen, aus denen deutlich hervorging, daß dort der Bedarf an familienergänzenden und familienersetzenden Maßnahmen über dem des Kreisdurchschnitts lag. Der vergleichsweise hohe Bedarf an Vollzeit- Heimunterbringungen und an teilstationären Maßnahmen, und - beinahe im Widerspruch dazu - die gänzlich fehlenden ambulanten Maßnahmen waren alarmierend. In einer vergleichenden Berechnung wurde die Situation noch deutlicher: Obwohl die Gemeinde mit ca. 5000 Einwohnern gerade mal 1/40stel der Gesamteinwohnerzahl des Landkreises stellte, betrug der voraussichtlich aufzuwendende Anteil immerhin schon 1/20stel der veranschlagten Haushaltsmittel für die Jugendhilfemaßnahmen des gesamten Landkreises. Damit lag die Gemeinde Dußlingen weit über dem Kreisdurchschnitt. Ähnlich hoch war auch der Arbeitsaufwand des Kollegen im direkten Vergleich mit seinem restlichen Bezirk. Die Gemeinde Dußlingen mit rund 5000 Einwohnern benötigte 65%, die Nachbargemeinde mit 7500 Einwohnern gerade mal 35% des Arbeitseinsatzes. Die Abgleichung mit der Jugendgerichtshilfe ergab ebenfalls beträchtlich hohe Fallzahlen. Durch Hinweise von den Schulen, aus der Offenen Jugendarbeit und über persönliche Kontakte zu Vereinen verdichtete sich die Annahme, dass dem ASD bei weitem noch nicht jeder Hilfebedarf bekannt war, und dass die Kosten für den Jugendhilfeträger in den nächsten Jahren nochmals deutlich höher zu werden drohten. Nun sind ASD-Mitarbeiter keine Buchhalter und Kämmerer, sondern in aller Regel Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Die entsprechende Frage lautete also nicht: "Wie können Kosten eingespart werden?", sondern "Warum kümmert sich niemand um die Kinder und Jugendlichen, bevor so einschneidende Maßnahmen wie die Herausnahme aus dem persönlichen Umfeld notwendig werden?" Durch intensive Recherche vor Ort stellte sich indessen heraus, daß nicht in allen Fällen ein zuwenig, sondern paradoxerweise beinahe ein zuviel an Unterstützung durch Nachbarn, Verwandte, Vereinsmitglieder, Gruppenleiter und Lehrkräfte geleistet wurde. Allerdings meistens mit dem Ziel, dem Kind, der Familie "das Jugendamt zu ersparen", solange zumindest, bis die Grenzen erreicht, ja überschritten waren. Zurück blieben frustrierte Helfer und die jugendhilferelevanten Folgen. Zum Glück wurde dieser Umstand nicht auf ein Imageproblem des Jugendamts reduziert. Nach weiteren Bestandsaufnahmen im Rahmen der Gesamtjugendhilfeplanung gelang die Gemeinde Dußlingen auf der Prioritätenliste ganz nach oben. Die Aufgabe für ASD und Kreisjugendpflege lag nun bei der Mitgestaltung eines Jugendhilfeprojektes, das die vorher beschriebenen Leitgedanken und die Zielsetzung in § 1 KJHG - der Beitrag zu positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien in einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt - praktisch werden lassen. Für die notwendigen konzeptionellen Vorarbeiten haben wir die Ansätze der Gemeinwesenorientierung zugrundegelegt, wobei für uns die Empfehlungen des Landesjugendamts des LWV Württemberg-Hohenzollern zur Gemeinwesenorientierung in der Jugendhilfe, erschienen im Oktober 1990, anregend und hilfreich waren. Mit Beginn der Planung waren Transparenz, sichere Kommunikationswege und verläßliche Informationsstränge ständig geforderte Begleiter des Entwicklungsprozesses. Auch und gerade ab dem Moment, wo unterschiedliche hierarchische, fachliche und administrative Ebenen einzubinden waren und das Projekt zur "Chefsache" sowohl im Landratsamt, beim freien Träger, wie auch bei der Gemeinde wurde. Kleinräumige Jugendhilfeplanung kann nur in enger Abstimmung mit der Gemeinde erfolgen, d.h. jeder Schritt muß die Gemeinde mit gehen können, ohne in den eigenen Initiativen und Verantwortlichkeiten behindert zu werden.. Dazu trägt entscheidend ein einheitliches Auftreten und die gut aufeinander abgestimmten Inhalte gerade auch bei Aktivitäten in unterschiedlichen Arbeitszusammenhängen bei. Entscheidende Vorgespräche fanden zwischen Sozialdezernent, Bürgermeister und Schulrektor statt, wobei die Idee eines Informations- und Austauschabends für Gemeinderat, Vereinsvertreter, Lehrerschaft, Kindergartenmitarbeiterinnen, Elternbeiräten und interessierten Bürgerinnen und Bürger entstand. Die breite Resonanz auf diesen Abend motivierte zur breit angelegten Bürgerbeteiligung. Umsetzung fand diese Planungsöffnung beim sog. "Begegnungstag". An diesem Begegnungstag nahm mit 35 Personen ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung teil: Vertreterinnen und Vertreter von Gemeinderat und Gemeindeverwaltung, Kirche und Kirchengemeinderat, Schulen, Kindergärten, Vereinen, Verbänden und vom Jugendhaus waren anwesend.. Veranstaltet wurde dieser Tag gemeinschaftlich vom freien Träger der Region, der Sophienpflege, vom Jugendamt unter Federführung des Sozialdezernenten und von der Gemeinde Dußlingen. Ziele und Inhalte dieses Begegnungstages waren:
Wir haben also den größten Wert auf die möglichst breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gelegt. Dazu gehören selbstverständlich auch Kinder und Jugendliche. Um ihnen altersgerechte Formen der Beteiligung zu gewähren, wurde für Jugendliche das Videoprojekt "Was geht ab?" (Film zu Beginn des Vortrags) angeboten. Schülerinnen und Schülern der Grund- und Hauptschule wurde die Darstellung ihrer Wünsche, Bedürfnisse, Vorschläge und Ideen zur Gestaltung ihrer Umwelt unter dem Motto: "Stell dir vor, du hast etwas zu sagen, und die richtigen Leute hören zu" als Aufgabe im Unterricht gestellt. Herausgekommen sind Aufsätze, Plakate und Collagen, die nicht großartig Neues, gar utopisches erträumen, sondern ganz handfeste Vorschläge, das Vorhandene optimaler zu nutzen. Die Kinder und Jugendlichen haben sich vor allem die Öffnung bestehender Spielfelder, Anlagen und Räume gewünscht, einiges davon wurde mittlerweile von der Gemeinde realisiert. Hauptanliegen für die Veranstalter des Begegnungstags war jedoch die Einigung auf gemeinsame Ziele. Diese wurden anschließend in einer Dokumentation festgehalten und Grundlage der Tätigkeitsmerkmale für die direkt nach dem Begegnungstag veröffentlichte Stellenausschreibung. Als oberstes Ziel - korrespondierend mit dem Sachbericht des ASD - stand der Schutz benachteiligter Jugendlicher vor weiterer Ausgrenzung. Festgestellte Mängel, Defizite und Gefährdungsmomente sollen durch bedarfsgerechte Maßnahmen, vor allem jedoch auch durch gezieltes Aufgreifen vorhandener Stärken und Selbsthilfekräfte wirksam überwunden werden. Zu diesem Zweck gilt dem Zusammenwirken der gesellschaftlichen Kräfte vor Ort besondere Anstrengung. Zielgruppen künftig verstärkter fürsorglicher Aufmerksamkeit sind Alleinerziehende und ihre Kinder, Jugendliche ohne Ausbildung und Arbeitsplatz, Aussiedlerjugendliche und Migrantenfamilien, sowie von Obdachlosigkeit und Armut bedrohte Kinder, Jugendliche und Familien. Ebenfalls in den Blick genommen werden allerdings auch die Freizeitsituation, die soziale Infrastruktur und die Möglichkeiten für eine Unterstützung im Alltag. Die Beteiligten am Begegnungstag wünschten deshalb neben dem Ausbau ambulanter Dienste vor allem auch eine künftig verbesserte Koordination und Vernetzung der Angebote im Kinder- und Jugendbereich. Insgesamt wird eine Gemeinwesenentwicklung angestrebt, die Chancen von Mitgestaltung und Mitbestimmung beinhaltet und den Aufbau von Selbsthilfepotentialen anregt und unterstützt. Zur Förderung solcher Entwicklungen gilt der professionelle Einsatz hauptamtlicher Fachkräfte als unverzichtbarer Bestandteil des Prozesses. Die damit einhergehenden Verantwortlichkeiten, Aufgaben und deren Wahrnehmung in den verschiedenen Tätigkeitsfeldern wurden vertraglich geregelt. Die im folgenden ausführlich dargestellte Vereinbarung wurde unterzeichnet vom Bürgermeister der Gemeinde Dußlingen., vom Vorstand des freien Trägers Sophienpflege (Evang. Einrichtung für Jugendhilfe e.V.) und vom Landrat als Vertreter des Landkreises Tübingen und damit örtlichem Träger der Jugendhilfe. Die Vereinbarung wurde auf den Grundlagen des KJHG/SGB VIII, insbesondere auf den rechtlichen Vorgaben des § 1 KJHG getroffen: "Die Erfüllung dieses Gesetzesauftrages macht eine soziale Infrastruktur notwendig, die auf Gefährdungs-, Konflikt-, Krisen- und Notsituationen einzelner Kinder, Jugendlicher und Familien oder von Gruppen junger Menschen möglichst frühzeitig - präventiv - und mit einem nach den individuellen Bedürfnissen abgestuften Kontakt-, Beratungs- und Hilfeangebot - flexibel - Einfluß nehmen kann. Erst durch eine bedarfsgerechte Hilfestruktur im unmittelbaren Lebensumfeld der Betroffenen lassen sich gesetzliche Aufgabenstellungen und Leistungstatbestände angemessen realisieren" (Vertrag 1996). Integrierte Bestandteile sozialraumorientierter Jugendhilfe in Dußlingen bilden die nachstehenden Aufgaben und Leistungen nach dem KJHG: Jugendarbeit (§ 11), Jugendsozialarbeit (§ 13), erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14), allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16), Soziale Gruppenarbeit (§ 29) und Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30). "Nach § 79 obliegt die Gewährleistungsverpflichtung für die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben dem Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Kreisangehörige Gemeinden können für den örtlichen Bereich Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Die Planung und Durchführung dieser Aufgaben ist in den wesentlichen Punkten mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe abzustimmen; dessen Gesamtverantwortung bleibt unberührt (§ 69 Abs. 5). Leistungen der Jugendhilfe können auch von einem Träger der freien Jugendhilfe erbracht werden (§ 3 Abs. 2). Werden Dienste und Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, sind Vereinbarungen über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben (§ 77 KJHG)" (Vertrag). Im § 2 der Vereinbarung werden die Aufgaben der Jugendhilfe durch den freien Träger, in unserem Fall durch die Sophienpflege wie folgt aufgelistet: "Die Sophienpflege übernimmt im Bereich der Gemeinde Dußlingen nachstehende Aufgaben der Jugendhilfe:
Die beim Begegnungstag formulierten Ziele werden als nähere Begründung für diese Aufgabenstellung angegeben, ergänzt durch den Hinweis auf die Bedeutung der Arbeit im Rahmen der Gesamt-Jugendhilfeplanung des Landkreises. (Anmerkung: obwohl es im Landkreis bereits zwei gemeinwesenorientierte Projekte gibt, wird auch dem Projekt in Dußlingen modellhafter Charakter zugeschrieben. Bei den beiden "Vorreitermodellen" handelt es sich um das bekannte "Volksbänkle" in Kirchentellinsfurt und das Kinder- und Jugendbüro Dettenhausen. Bei letzterem liegt die gleiche Vereinbarung wie in Dußlingen vor, die Ausgestaltung der Praxis zeigt jedoch deutliche Unterschiede in beiden Gemeinden, was für eine jeweils gelungene Gemeinwesenorientierung spricht.) Die Vereinbarung führt weiterhin aus: "Im einzelnen werden Arbeitsziele und Arbeitsprogramm nach vorhergehender Beratung in dem von der Gemeinde eingerichteten Jugendkuratorium und im Fachbeirat festgelegt Nach der Aufbauphase soll der Anteil für fallübergreifende Tätigkeiten ein Drittel der Arbeitskapazität nicht übersteigen. Die Zuständigkeit des Allgemeinen Sozialdienstes beim Kreisjugendamt bleibt durch die von der Sophienpflege wahrgenommenen Aufgaben unberührt. Zur Erfüllung der Aufgaben stellt die Sophienpflege eine zu 100 % oder zwei je zu 50% beschäftigte Fachkräfte an. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen (§ 9 Abs. 3 KJHG) wird angestrebt, zwei halbe Stellen mit einem Mann und einer Frau zu besetzen. Die Dienst- und Fachaufsicht obliegen der Sophienpflege in Tübingen Pfrondorf. Dienstsitz der Fachkräfte ist Dußlingen". Die Personalkosten trägt der Landkreis Tübingen im Rahmen einer Pauschal- und Projektfinanzierung auf der Grundlage vereinbarter Beträge für die Soziale Gruppenarbeit. Miteingeschlossen sind Kosten der Fortbildung und Supervision, sowie eine Pauschale für fachliche Anleitung und Beratung, sowie für Leitung und Verwaltung. Sachkosten trägt die Gemeinde. Diese stellt geeignete Räume zur Verfügung, ermöglicht die Mitnutzung weiterer Räume für Gruppenangebote und stellt Sach- und Arbeitsmittel im benötigten Umfang und bedarfsgerecht zur Verfügung. Soweit die Aufwendungen nicht in Form von Sachleistungen übernommen werden können, sind Auslagen der Sophienpflege nach einem vorher gemeinsam abgestimmten Kostenvoranschlag durch die Gemeinde zu erstatten. Fachbeirat: "Der Fachbeirat berät und begleitet die Tätigkeit der Fachkräfte der Sophienpflege und legt in Abstimmung mit dem Jugendkuratorium die fallübergreifenden Arbeitsziele und das Arbeitsprogramm für die Jugendhilfe in Dußlingen fest. Er tritt auf Einladung und unter Vorsitz des/der zuständigen Bereichsleiters/in der Sophienpflege zusammen. Dem Fachbeirat gehören an: die Fachkräfte und die Bereichsleitung des freien Trägers, Vertreter von Gemeindeverwaltung, Kindergarten, Schule, eine/r aus der Mitte des Jugendkuratoriums bestellte/r ehrenamtliche/r Bürger/in, Leitung vom ASD beim Kreisjugendamt, die für den Bezirk zuständige Fachkraft des ASD, die Kreisjugendpflege, und bei Bedarf Experten aus den Bereichen Jugendhilfe und Erziehungswissenschaften" (Vertrag). Jugendkuratorium: Das Jugendkuratorium hat die Aufgabe, die Jugendhilfeplanung in der Gemeinde zu verankern, Mitgestaltung und Mitbestimmung zu realisieren und die Arbeit der hauptamtlichen Kräfte zu begleiten, zu unterstützen, aber auch zu kontrollieren. Dem unter Vorsitz des Bürgermeisters zweimal jährlich tagendem Gremium gehören an: "Bürgermeister und Vertreter/innen der Fraktionen und Gruppen des Gemeinderats, Vertreter/innen der Kindergärten, Vertreter/innen der Schule, Vertreter/innen der Elternbeiräte von Kindergärten und Schule, Vertreter/innen der Kirchengemeinden und Vereine sowie sämtlicher Gruppen, die in der Gemeinde für Kinder und Jugendliche tätig sind, Vertreter/innen der Schülermitverwaltung, der Jugendtreffpunkte und Jugendgruppen, einzelne Bürger/innen, die im Kontakt mit den Fachkräften regelmäßig als freiwillig-ehrenamtliche Mitarbeiter/innen tätig sind" (Vertrag). Die Vereinbarung trat 1996 mit sofortiger Wirkung und beachtenswerten Ergebnissen in Kraft. Aus Sicht des Kreisjugendamtes kann nach knapp fünfjährigem Bestehen des - aus der Projektphase längst entwachsenen - Kinder- und Jugendbüros Dußlingen eindeutig festgestellt werden, dass die Umsetzung des im KJHG verankerten Präventionsgedanken durch den Ausbau der ambulanten Dienste eine drohende Steigerung im stationären Bereich abwenden konnte. Im Gegenteil, trotz gewachsener Bevölkerungszahlen ist ein auffallender Rückgang solcher Maßnahmen zu verzeichnen, wie es sich am leichtesten durch Gegenüberstellung der folgenden Zahlen verdeutlichen läßt: Tabelle: Statistik über die Einzelfallhilfen in Dußlingen
*) Die Kosten für das Personal des Kinder- und Jugendbüros sind in der Endsumme bereits enthalten, da deren Finanzierung laut Vereinbarung über Soziale Gruppenarbeit erfolgt. Auch wenn sich durch den hypothetischen Zuzug einer kinderreichen Familie mit Rechtsanspruch auf kostenintensive Jugendhilfemaßnahmen die Summen ändern würden, die übrigen Zahlen der Kontakte und Maßnahmen wären weiterhin überzeugend. Überzeugend ist auch die Qualität der Leistung, wie im weiteren Verlauf der Darstellung sicherlich noch deutlich wird. Der Kollege Arnold vom ASD stellt fest, dass Dank der Kollegin und des Kollegen vor Ort, ein besserer Einblick ins Gemeinwesen gewährleistet ist und nunmehr regelmäßige Kontakte zu Gemeinde, Schule, Kindergarten und Vereinsvorständen eine wesentlich intensivere und für alle Beteiligten zufriedenstellende Zusammenarbeit ermöglichen. Das Kinder- und Jugendbüro hat sich bei der Zuarbeit bei Klärungen von Einzelfällen, bei Diagnostik und Analyse, ebenso wie beim Erstellen individueller Jugendhilfepläne und in der Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus als zuverlässiger und sachkundiger Partner erwiesen. Allein diese Leistungen sind für das Kreisjugendamt mittlerweile als kaum mehr wegzudenkende Unterstützung zur Aufgabenerfüllung anerkannt und hoch geschätzt. Daß sich diese Wertschätzung auch im "Sozialraum Dußlingen" ungeschmälert fortsetzt gilt als sicher. Das mittlerweile erarbeitete Netz aus hauptamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen regionaler und überregionaler Anlauf-, Beratungs- und Servicestellen ist längst erweitert um Kontakte zu anderen öffentlichen und freien Einrichtungen und Institutionen, Betrieben, Nachbargemeinden, Funktionsträgern und Personen des öffentlichen Lebens. Gemeinsam mit diesen wird das nicht abgeschlossene, ständig aktualisierbare Leitbild einer kinder-, jugend- und familienfreundlichen Gemeinde gestaltet und fortentwickelt. Im Sinne eines Sozialraumes, der sich an den darin lebenden Menschen orientiert. Anmerkungen Im zweiten Teil des Artikels stellen die Mitarbeiterin und Mitarbeiter die praktische Umsetzung dar. Das Heft ist beim Herausgeber erhältlich. Hinweis auf eine weiter empfehlenswerte Veröffentlichung der EREV-Schriftenreihe: Heft 3/2001, 42. Jahrgang: "Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen in der Jugendhilfe. Eine Arbeitshilfe für Verhandlungen und Vereinbarungen sowie Schiedsstellen- und Gerichtsverfahren nach §§ 78 a ff SGB VIII Internetadresse: http://www.erev.de |