| SGB VIII - Online-Handbuch
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| Jugendliche beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit - Jugendhilfeplanung in einem Landkreis
Hans-Jürgen Lutz/Gebhard Stein
In den Jahren 2000 und 2001 wurde im Ortenaukreis in einem 2. Teilplan der Jugendhilfeplanung der Themenbereich "Jugendliche beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit" in Angriff genommen. Der Ortenaukreis ist der flächenmäßig größte Landkreis Baden-Württembergs und umfasst 51 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 405.607 und liegt im mittleren Abschnitt der Oberrheinischen Tiefebene zwischen Rhein und Schwarzwald. In den zuständigen Gremien (Jugendhilfeausschuss und einem Unterausschuss "Jugendhilfeplanung") wurden die folgenden Rahmenbedingungen verabschiedet, an denen sich die Planung orientieren sollte:
Ausgangspunkt waren die Fragen:
Skizzierung des Planungsprozesses In einer Auftakt- und Informationsveranstaltung wurden Mitarbeiter des Arbeitsamtes, der Schulen und Träger der Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit eingehend informiert und zu einer Planungsbeteiligung aufgefordert. Auf Wunsch der Teilnehmer wurden drei raumschaftsbezogene Expertenworkshops durchgeführt. Bei den Expertenworkshops wurden jeweils von den Institutionen und Einrichtungen benannte Vertreter eingeladen: Berufsberater/innen, Berufsschullehrer/innen, Ausbilder/innen, Mitarbeiter/innen der unterschiedlichen Träger der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe. Mit diesen Fachkräften wurde aus den unterschiedlichen Perspektiven erörtert, welche Probleme beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit für Jugendliche bestehen. Weiterhin wurden Ideen zusammen gestellt, wie die Übergänge von den Jugendlichen besser bewältigt werden können. Hierbei wurden zwischen den Mitarbeitern und Institutionen Möglichkeiten der Kooperation ausgelotet und konkrete Verabredungen getroffen. Untersuchungsteil Im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2000 haben Mitarbeiter/innen des Instituts für regionale Innovation und Sozialforschung IRIS e.V., Tübingen, Interviews und Gruppengespräche mit 23 Lehrer/innen, Interviews mit 28 Mitarbeiter/innen bei Maßnahmeträgern und sog. Kleinprojekte durchgeführt, bei denen 102 Jugendliche in BVJ und 40 Jugendliche bei Maßnahmeträgern erreicht wurden. Fachgespräche mit Vertretern des Arbeitsamtes und der beruflichen Schulen gingen voraus. In einer Berufsschulbefragung bzgl. der BVJ-Klassen und einer Trägerbefragung bzgl. der Maßnahmen im Juli und November wurde eine erste Bestandserhebung durchgeführt. Die Daten wurden in einer Datenbank zusammen gefasst und als ein Maßnahme-Projekte-Katalog veröffentlicht und anschließend ausgewertet. Eine Zeitungsdokumentation ergänzte diese quantitativen und qualitativen Daten, um die aktuellen Aktivitäten der Maßnahmeträger und Institutionen zu verfolgen. Die Untersuchungsphase wurde mit einer Feedbackveranstaltung abgeschlossen. Die am Planungsprozess Beteiligten wünschten sowohl eine Rückmeldung zur Bestandsaufnahme als auch einen Überblick zur Bedarfsanalyse des IRIS-Instituts. Diese Veranstaltung wurde weiter dazu genutzt, die Empfehlungen bzgl. der Handlungsbereiche vorzubereiten bzw. zu strukturieren. Nach einer Zusammenstellung und Analyse der Interviews und Gespräche wurden die Ergebnisse von IRIS e.V. in einem Bericht zusammen gefasst, der im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses zur Diskussion gestellt und erörtert wurde. Auf der Grundlage des Berichts und der Leitlinien wurden Empfehlungen erarbeitet und in zwei Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung überarbeitet. Die grundsätzliche Abstimmung mit dem Arbeitsamt und den Schulen war Grundlage für eine Planungsbeteiligung der Fachkräfte. Die Beteiligung eines externen Instituts bzgl. der Bedarfsanalyse wurde von den Trägern und Beteiligten positiv eingeschätzt. Einzelinterviews und Projekte wurden in Eigenregie des Instituts durchgeführt und die Ergebnisse in zusammengefasster, anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Einzelne Passagen der Interviews werden in dem Abschlussbericht exemplarisch dargestellt. Mit dieser Vorgehensweise konnte dem Anspruch einer lebenswelt- und beteiligungsorientierten Planung entsprochen werden. Entscheidend waren dabei direkte oder indirekte Formen der Beteiligung der wichtigen Institutionen wie z.B. Arbeitsamt oder Schulen, aber auch von Fachkräften (Sozialarbeiter/innen, Berufsberater/innen, Lehrer/innen) und insbesondere von Jugendlichen selbst (im Rahmen von Interviews und kleinen Projekten). Ebenso wurde die jeweilige Situation in den unterschiedlichen Kreisteilen mit ihren jeweiligen raumschaftsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt. Planungsziel und Ergebnisse - Empfehlungen Das vom Jugendhilfeausschuss gesetzte erste Planungsziel, die Situation und Lebenslage junger Menschen zu erfassen wurde bzgl. der Zielgruppe erreicht. Zählt man die wichtigsten Problemlagen der Jugendlichen an der Übergangssituation in Ausbildung und Arbeit auf, sind dies Problemlagen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, schlechter Schulleistungen und/oder eines schwierigen sozialen Umfeldes. Das zweite Planungsziel, den Bestand an Einrichtungen, Diensten und deren Maßnahmen zu erfassen, wurde mit einer Befragung bzw. der Anlage einer Datenbank erreicht. 35 Träger und Einrichtungen bieten 76 Maßnahmen und Projekte an. Über 3.850 Jugendliche im Ortenaukreis haben an diesen Angeboten teilgenommen. Es ist davon auszugehen, dass 10-15% eines Jahrgangs zu der Zielgruppe gehören, die beim Übergang von Schule, Ausbildung und Arbeit Probleme in vielfältigster Art haben. Die Herausgabe des Projektekatalogs ermöglichte eine kreisweite umfassende Information, die sowohl die Struktur und den Umfang transparent macht. Der Maßnahmekatalog wurde von den "Nutzern" sehr positiv bewertet. Die Veröffentlichung wurde insgesamt als gelungen und der Katalog als eine gute Arbeitshilfe eingeschätzt. Von den Befragten wurde gewünscht, dass die Daten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und der Katalog regelmäßig aktualisiert wird. Für die Zukunft wird überlegt, ob die Informationen über das Internetportal des Landratsamtes veröffentlicht und aktualisiert werden können. Das dritte Planungsziel, die Bedarfslage und die Angebote in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit abzustimmen, konnte nur ansatzweise und bedingt erreicht werden. In der sog. Feedbackveranstaltung wurde eine Konsensbildung bzgl. der Leitlinien und Empfehlungen bei den Institutionen und Einrichtungen erreicht. Im folgenden sollen diese Empfehlungen als die zentralen Ergebnisse des Jugendhilfeplanungsprozesses etwas ausführlicher dargestellt werden. 1. Verstärkung der Lebensweltorientierung, Dezentralisierung der Angebote Die Zielgruppe der Jugendlichen, die von den Empfehlungen in diesem ersten Themenfeld profitieren sollen, ist breit, d.h. prinzipiell ist an alle Jugendliche gedacht, die "Orientierungsdefizite" oder generell Probleme mit der Berufseinmündung haben. Der Ansatz, der sich an diese "breite" Zielgruppe richtet, hat damit eine präventive Ausrichtung. Die Adressaten, die aktiv werden sollen, sind alle Institutionen, die Maßnahmen in diesem Themenfeld planen, also z.B. Schulen, Institutionen der Jugendarbeit, Gemeinden, Maßnahmeträger, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und Betrieben. 1.1 Empfehlung Im Mittelpunkt soll die verstärkte Orientierung an der Lebenswelt der Jugendlichen stehen. Dies bedeutet u.a., dass sich Ansätze und Hilfen stärker an den Interessen von Jugendlichen orientieren sollen. Bei der Neukonzipierung und bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen und Hilfen muss dieser Blickwinkel verstärkt berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sollten nicht bestehende Maßnahmen "einfach" multipliziert werden, sondern eine ergänzende, zusätzliche Infrastruktur entwickelt werden. Dabei sollen insbesondere 3 Zielrichtungen verfolgt werden:
1.2. Zur Umsetzung
2. Entwicklung angepasster Lernkonzepte für die Teilzielgruppe sogenannter "Graubereichsjugendliche" Die Zielgruppe der Jugendlichen ist eingegrenzt, aber sehr heterogen. Es geht insbesondere um Jugendliche der folgenden Teilgruppen: Jugendliche, für die bestehende Maßnahmen nur bedingt hilfreich waren, sind, also z.B.
Die Adressaten dieser Empfehlung sind insbesondere Maßnahmeträger, die in lokaler Kooperation z.B. mit dem Arbeitsamt oder den Sozialen Diensten Ansätze für "Graubereichsjugendliche" konzipieren und umsetzen. 2.1. Empfehlung Für die Teilzielgruppen müssen angepasste (d.h. flexible, offene, individuelle) Lernkonzepte und Lernsituationen entwickelt, erprobt und umgesetzt werden, die folgende Aspekte miteinander kombinieren:
3. Weiterentwicklung bestehender Angebote und Maßnahmen Die Zielgruppe der Jugendlichen, die von der Weiterentwicklung der Maßnahme profitieren sollen, sind Jugendliche, die sich in bestehenden Maßnahmen befinden. Die Adressaten, die aktiv werden soll, sind Anbieter im Rahmen der bestehenden Maßnahmepalette, also vor allem die
3.1. Empfehlung Die bestehenden Maßnahmen sollen weiter optimiert und qualifiziert werden. Dabei sind insbesondere die folgenden Zielrichtungen wichtig:
(vgl. 4.). 4. Schaffung einer Koordinationsstruktur und die Verstärkung der lokalen Kooperation Die Adressaten, die aktiv werden sollen, sind insbesondere Landratsamt, Arbeitsamt, Maßnahmeträger, Schulen, Kammern. 4.1. Empfehlungen
4.2. Zur Umsetzung
Der letztgenannte Empfehlungsbereich hat eine Querschnittsfunktion und hat im Umsetzungsprozess eine Schlüsselstellung. Die Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für eine Umsetzung durch die Institutionen und Träger. Der Umsetzungsprozess wird dann erfolgreich sein, wenn Maßnahmen konkret abgestimmt werden und die beteiligten Institutionen sich verpflichten die vorliegenden Empfehlungen umzusetzen. In einer sich anschließenden Umsetzungsplanung werden die einzelnen Adressaten aufgefordert Stellung zu beziehen, um konkrete Maßnahmen und Projekte vorzuschlagen und durchzuführen. Der letztgenannte Empfehlungsbereich hat eine Querschnittsfunktion und eine Schlüsselstellung im Umsetzungsprozess. Die Empfehlungen richten sich an bestimmte Zielgruppen und in Bezug auf die Umsetzung an jeweils unterschiedliche Adressaten. Der Bereich des Übergangs von Schule in Ausbildung und Arbeit umfasst ein sehr komplexes Netz aus vielen beteiligten Institutionen und Einrichtungen. Die Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für eine Umsetzung durch die Institutionen und Träger. Der Umsetzungsprozess wird dann erfolgreich sein, wenn Maßnahmen konkret abgestimmt werden und die beteiligten Institutionen sich verpflichten die vorliegenden Empfehlungen umzusetzen. In einer Umsetzungskonferenz haben die Hauptadressaten Stellung zu den Empfehlungen bezogen und für die nächsten zwei Jahre Maßnahmen und Projekte angekündigt. Danach ist eine Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen vorgesehen. Autoren/Adressen Landratsamt Ortenaukreis IRIS e.V. |