SGB VIII - Online-Handbuch

herausgegeben von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor

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Jugendliche beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit - Jugendhilfeplanung in einem Landkreis

Hans-Jürgen Lutz/Gebhard Stein


In den Jahren 2000 und 2001 wurde im Ortenaukreis in einem 2. Teilplan der Jugendhilfeplanung der Themenbereich "Jugendliche beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit" in Angriff genommen.

Der Ortenaukreis ist der flächenmäßig größte Landkreis Baden-Württembergs und umfasst 51 Städte und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 405.607 und liegt im mittleren Abschnitt der Oberrheinischen Tiefebene zwischen Rhein und Schwarzwald.

In den zuständigen Gremien (Jugendhilfeausschuss und einem Unterausschuss "Jugendhilfeplanung") wurden die folgenden Rahmenbedingungen verabschiedet, an denen sich die Planung orientieren sollte:

  • die Planung ist bereichsübergreifend angelegt, d.h. sie bezieht sich auf die Handlungsfelder Jugendberufshilfe, Schule, Berufsberatung, Ausbildung und Arbeit. Das Profil ist lebens- und zielgruppenorientiert, d.h. es wird von der Lebenslage von Mädchen und Jungen, Aussiedlern und Anderen ausgegangen. Es wird geschätzt, dass etwa 10-15% eines Jahrgangs von Jugendlichen größere Schwierigkeiten haben, die Übergänge von Schule in Ausbildung und Arbeit zu bewältigen.
  • die Planung ist am Bedarf der einzelnen Raumschaften ausgerichtet.
  • Jugendhilfeplanung als kommunikativer Prozess hat keine Patentrezepte. Es handelt sich um einen Aushandlungsprozess, denn Empfehlungen können nur wirksam durch ein Miteinander der einzelnen Beteiligten umgesetzt werden.

Ausgangspunkt waren die Fragen:

  • wie ist die Situation der Jugendlichen im Ortenaukreis an der Übergangssituation in Ausbildung und Arbeit ?
  • welche Angebote und Maßnahmen bestehen bereits?
  • wie werden die Mädchen und Jungen beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit unterstützt?

Skizzierung des Planungsprozesses

In einer Auftakt- und Informationsveranstaltung wurden Mitarbeiter des Arbeitsamtes, der Schulen und Träger der Jugendberufshilfe und Jugendsozialarbeit eingehend informiert und zu einer Planungsbeteiligung aufgefordert.

Auf Wunsch der Teilnehmer wurden drei raumschaftsbezogene Expertenworkshops durchgeführt.

Bei den Expertenworkshops wurden jeweils von den Institutionen und Einrichtungen benannte Vertreter eingeladen: Berufsberater/innen, Berufsschullehrer/innen, Ausbilder/innen, Mitarbeiter/innen der unterschiedlichen Träger der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe. Mit diesen Fachkräften wurde aus den unterschiedlichen Perspektiven erörtert, welche Probleme beim Übergang von Schule in Ausbildung und Arbeit für Jugendliche bestehen. Weiterhin wurden Ideen zusammen gestellt, wie die Übergänge von den Jugendlichen besser bewältigt werden können. Hierbei wurden zwischen den Mitarbeitern und Institutionen Möglichkeiten der Kooperation ausgelotet und konkrete Verabredungen getroffen.

Untersuchungsteil

Im Zeitraum von Oktober bis Dezember 2000 haben Mitarbeiter/innen des Instituts für regionale Innovation und Sozialforschung IRIS e.V., Tübingen, Interviews und Gruppengespräche mit 23 Lehrer/innen, Interviews mit 28 Mitarbeiter/innen bei Maßnahmeträgern und sog. Kleinprojekte durchgeführt, bei denen 102 Jugendliche in BVJ und 40 Jugendliche bei Maßnahmeträgern erreicht wurden. Fachgespräche mit Vertretern des Arbeitsamtes und der beruflichen Schulen gingen voraus.

In einer Berufsschulbefragung bzgl. der BVJ-Klassen und einer Trägerbefragung bzgl. der Maßnahmen im Juli und November wurde eine erste Bestandserhebung durchgeführt. Die Daten wurden in einer Datenbank zusammen gefasst und als ein Maßnahme-Projekte-Katalog veröffentlicht und anschließend ausgewertet. Eine Zeitungsdokumentation ergänzte diese quantitativen und qualitativen Daten, um die aktuellen Aktivitäten der Maßnahmeträger und Institutionen zu verfolgen.

Die Untersuchungsphase wurde mit einer Feedbackveranstaltung abgeschlossen. Die am Planungsprozess Beteiligten wünschten sowohl eine Rückmeldung zur Bestandsaufnahme als auch einen Überblick zur Bedarfsanalyse des IRIS-Instituts. Diese Veranstaltung wurde weiter dazu genutzt, die Empfehlungen bzgl. der Handlungsbereiche vorzubereiten bzw. zu strukturieren.

Nach einer Zusammenstellung und Analyse der Interviews und Gespräche wurden die Ergebnisse von IRIS e.V. in einem Bericht zusammen gefasst, der im Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses zur Diskussion gestellt und erörtert wurde.

Auf der Grundlage des Berichts und der Leitlinien wurden Empfehlungen erarbeitet und in zwei Sitzungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung überarbeitet.

Die grundsätzliche Abstimmung mit dem Arbeitsamt und den Schulen war Grundlage für eine Planungsbeteiligung der Fachkräfte.

Die Beteiligung eines externen Instituts bzgl. der Bedarfsanalyse wurde von den Trägern und Beteiligten positiv eingeschätzt.

Einzelinterviews und Projekte wurden in Eigenregie des Instituts durchgeführt und die Ergebnisse in zusammengefasster, anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Einzelne Passagen der Interviews werden in dem Abschlussbericht exemplarisch dargestellt.

Mit dieser Vorgehensweise konnte dem Anspruch einer lebenswelt- und beteiligungsorientierten Planung entsprochen werden. Entscheidend waren dabei direkte oder indirekte Formen der Beteiligung der wichtigen Institutionen wie z.B. Arbeitsamt oder Schulen, aber auch von Fachkräften (Sozialarbeiter/innen, Berufsberater/innen, Lehrer/innen) und insbesondere von Jugendlichen selbst (im Rahmen von Interviews und kleinen Projekten).

Ebenso wurde die jeweilige Situation in den unterschiedlichen Kreisteilen mit ihren jeweiligen raumschaftsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt.

Planungsziel und Ergebnisse - Empfehlungen

Das vom Jugendhilfeausschuss gesetzte erste Planungsziel, die Situation und Lebenslage junger Menschen zu erfassen wurde bzgl. der Zielgruppe erreicht.

Zählt man die wichtigsten Problemlagen der Jugendlichen an der Übergangssituation in Ausbildung und Arbeit auf, sind dies Problemlagen aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, schlechter Schulleistungen und/oder eines schwierigen sozialen Umfeldes.

Das zweite Planungsziel, den Bestand an Einrichtungen, Diensten und deren Maßnahmen zu erfassen, wurde mit einer Befragung bzw. der Anlage einer Datenbank erreicht. 35 Träger und Einrichtungen bieten 76 Maßnahmen und Projekte an. Über 3.850 Jugendliche im Ortenaukreis haben an diesen Angeboten teilgenommen. Es ist davon auszugehen, dass 10-15% eines Jahrgangs zu der Zielgruppe gehören, die beim Übergang von Schule, Ausbildung und Arbeit Probleme in vielfältigster Art haben.

Die Herausgabe des Projektekatalogs ermöglichte eine kreisweite umfassende Information, die sowohl die Struktur und den Umfang transparent macht. Der Maßnahmekatalog wurde von den "Nutzern" sehr positiv bewertet.

Die Veröffentlichung wurde insgesamt als gelungen und der Katalog als eine gute Arbeitshilfe eingeschätzt. Von den Befragten wurde gewünscht, dass die Daten regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht und der Katalog regelmäßig aktualisiert wird. Für die Zukunft wird überlegt, ob die Informationen über das Internetportal des Landratsamtes veröffentlicht und aktualisiert werden können.

Das dritte Planungsziel, die Bedarfslage und die Angebote in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit abzustimmen, konnte nur ansatzweise und bedingt erreicht werden.

In der sog. Feedbackveranstaltung wurde eine Konsensbildung bzgl. der Leitlinien und Empfehlungen bei den Institutionen und Einrichtungen erreicht.

Im folgenden sollen diese Empfehlungen als die zentralen Ergebnisse des Jugendhilfeplanungsprozesses etwas ausführlicher dargestellt werden.

1. Verstärkung der Lebensweltorientierung, Dezentralisierung der Angebote

Die Zielgruppe der Jugendlichen, die von den Empfehlungen in diesem ersten Themenfeld profitieren sollen, ist breit, d.h. prinzipiell ist an alle Jugendliche gedacht, die "Orientierungsdefizite" oder generell Probleme mit der Berufseinmündung haben.

Der Ansatz, der sich an diese "breite" Zielgruppe richtet, hat damit eine präventive Ausrichtung.

Die Adressaten, die aktiv werden sollen, sind alle Institutionen, die Maßnahmen in diesem Themenfeld planen, also z.B. Schulen, Institutionen der Jugendarbeit, Gemeinden, Maßnahmeträger, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt und Betrieben.

1.1 Empfehlung

Im Mittelpunkt soll die verstärkte Orientierung an der Lebenswelt der Jugendlichen stehen. Dies bedeutet u.a., dass sich Ansätze und Hilfen stärker an den Interessen von Jugendlichen orientieren sollen. Bei der Neukonzipierung und bei der Weiterentwicklung von Maßnahmen und Hilfen muss dieser Blickwinkel verstärkt berücksichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund sollten nicht bestehende Maßnahmen "einfach" multipliziert werden, sondern eine ergänzende, zusätzliche Infrastruktur entwickelt werden.

Dabei sollen insbesondere 3 Zielrichtungen verfolgt werden:

  1. die Zugänglichkeit und Verarbeitbarkeit von Informationen zur Berufsorientierung bei Jugendlichen soll erhöht werden,
  2. für Jugendliche sollen mehr "Übersetzer", Begleiter/innen, Ansprechpartner/innen vor Ort zur Beratung zur Verfügung gestellt werden.
  3. Angebote sollen verstärkt auch in kleineren Gemeinden angesiedelt werden, wozu es aber Angebote eines "neuen Typs" braucht, z.B. niedrigschwelligere Angebote.

1.2. Zur Umsetzung

  1. Die Ansätze zur Berufsorientierung müssen insbesondere in den Hauptschulen - aber auch in den anderen Schultypen, in kleinen Modellansätzen sogar schon in Kindergärten - über die bestehenden Angebote hinaus ausgeweitet, intensiver vorbereitet und nachbereitet werden.

    In der Kooperation mit Berufsberatung, Betrieben, Jugendarbeit usw. müssen die bestehenden Formen weiterentwickelt und durch neue Ansätze ergänzt werden. Erwachsene (z.B. Lehrer/innen, Jugendarbeiter/innen usw.) müssen die Arbeit der Berufsberater/innen ergänzen und die von ihnen vermittelten Informationen vertiefen und in die konkrete Lebenssituation von Jugendlichen "übersetzen" helfen.

  2. Betriebspraktika (z.B. im Rahmen der Berufserkundung in der Hauptschule) und ihre Vorbereitung und Auswertung mit der Unterstützung außerschulischer Partner sollen ausgebaut, ausgeweitet und methodisch differenzierter durchgeführt werden.
  3. Im Ausbau von Berufsorientierungsseminaren (z.B. in der Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit) können durch die Anwendung von "nicht-schulischen" Vermittlungsmethoden andere/neue Erfahrungen vermittelt werden, die Orientierungsprozesse von Jugendlichen unterstützen oder überhaupt erst produktiv in Gang setzen.
  4. In den Berufsschulen sollte in der Kooperation mit Hauptschulen über den Ausbau von Mentorenmodellen nachgedacht werden, die konstante Begleiter über längere Zeit ermöglichen.
  5. Damit die Zugänglichkeit zu Hilfen für Jugendliche auch in kleineren Gemeinden verbessert werden kann, muss die lokale Kooperation der Anbieter verbessert werden. Dazu müssen in den Teilräumen des Landkreises Arbeitskreise tätig werden, die ausgehend von der lokalen Situation Angebote abstimmen und konzipieren. Im Mittelpunkt steht dabei die Zusammenarbeit über bestehende Institutionsgrenzen hinweg.
  6. Die beteiligten Fachkräfte benötigen ihrerseits Beratung und Unterstützung, die z.B. im Rahmen eines Fortbildungskonzeptes organisiert wird (vgl. Punkt 3.3.)

2. Entwicklung angepasster Lernkonzepte für die Teilzielgruppe sogenannter "Graubereichsjugendliche"

Die Zielgruppe der Jugendlichen ist eingegrenzt, aber sehr heterogen. Es geht insbesondere um Jugendliche der folgenden Teilgruppen:

Jugendliche, für die bestehende Maßnahmen nur bedingt hilfreich waren, sind, also z.B.

  • Jugendliche, die keine Kontinuität in der Entwicklung von Lebensperspektiven und/oder Berufsorientierung erreicht haben,
  • Ausbildungsabbrecher/innen,
  • Jugendliche, die an der 2. Schwelle scheitern,
  • Jugendliche nicht-deutscher Ethnie, wenn auf Grund ihrer ethnischen Situation Probleme auftreten (z.B. Sprachprobleme)
  • Jugendliche, die nicht eindeutig unter Förderkriterien subsummierbar sind,
  • Jugendliche / junge Erwachsene, die z.B. ungelernt in die Berufswelt eingemündet waren, aber Nachqualifizierung bräuchten.

Die Adressaten dieser Empfehlung sind insbesondere Maßnahmeträger, die in lokaler Kooperation z.B. mit dem Arbeitsamt oder den Sozialen Diensten Ansätze für "Graubereichsjugendliche" konzipieren und umsetzen.

2.1. Empfehlung

Für die Teilzielgruppen müssen angepasste (d.h. flexible, offene, individuelle) Lernkonzepte und Lernsituationen entwickelt, erprobt und umgesetzt werden, die folgende Aspekte miteinander kombinieren:

  • (theoretische und praktische) Beschäftigungs- und Qualifizierungsansätze,
  • sozialpädagogische Beratungsansätze, Lebensplanung,
  • sozialarbeiterische Anteile (Unterstützung bei der Bewältigung von konkreten Problemen wie Schulden usw.),
  • die Vermittlung von "Alltagspraxis" und "modernen Sekundärtugenden" Arbeitserfahrungen in "realen" Betrieben (z.B. Praktika)
  • geschlechtsdifferenzierende Projektpraxis,
  • Aufgreifen von "peer-group-Potentialen".

3. Weiterentwicklung bestehender Angebote und Maßnahmen

Die Zielgruppe der Jugendlichen, die von der Weiterentwicklung der Maßnahme profitieren sollen, sind Jugendliche, die sich in bestehenden Maßnahmen befinden.

Die Adressaten, die aktiv werden soll, sind Anbieter im Rahmen der bestehenden Maßnahmepalette, also vor allem die

  • beruflichen Schulen, insbesondere im Rahmen des BVJ (also z.B. Lehrerinnen und Lehrer, die Jugendberufshelferinnen usw.),
  • Leitungs- und Mitarbeiterebene bei Maßnahmeträgern,
  • Mitarbeiterinnen im sozialen Dienst und in Beratungseinrichtungen,
  • jeweils in Kooperation mit dem Arbeitsamt u.a. Partnern.

3.1. Empfehlung

Die bestehenden Maßnahmen sollen weiter optimiert und qualifiziert werden. Dabei sind insbesondere die folgenden Zielrichtungen wichtig:

  • die kontinuierliche Begleitung von Jugendlichen verbessern,
  • die Lernkonzepte weiterzuentwickeln,
  • geschlechtsdifferenzierende Ansätze zu realisieren,
  • Konzepte für Elternarbeit (bei den Berufsschulen und Maßnahmeträgern) zu entwickeln und umzusetzen,
  • Konzepte für Hilfeplanung zu überprüfen und weiterzuentwickeln,
  • abgestimmte Fortbildungskonzepte zu entwickeln,
  • Evaluation zu institutionalisieren,
  • aufeinander aufbauende und (lokal) abgestimmte Maßnahmepaletten entwickeln

(vgl. 4.).

4. Schaffung einer Koordinationsstruktur und die Verstärkung der lokalen Kooperation

Die Adressaten, die aktiv werden sollen, sind insbesondere Landratsamt, Arbeitsamt, Maßnahmeträger, Schulen, Kammern.

4.1. Empfehlungen

  1. Die Verknüpfung der Maßnahmen und Praxisansätze und ihre abgestimmte weitere Planung in den Teilräumen des Landkreises muss verbessert werden.
  2. Die kreisweite umfassende Information, Planung, Abstimmung muss geregelt werden.

4.2. Zur Umsetzung

  1. Die jeweiligen lokalen Akteure in den Teilräumen verständigen sich über effiziente Kooperationsformen (z.B. im Rahmen lokaler Koordinationskreise). Dabei steht die Verbesserung der informellen Kommunikation im Vordergrund.
  2. Auf der Kreisebene verständigen sich die genannten Institutionen ebenfalls auf eine effiziente Kooperationsform z.B. im Rahmen regelmäßiger Kontakte zur Situationsanalyse, Planung und Abstimmung.

Der letztgenannte Empfehlungsbereich hat eine Querschnittsfunktion und hat im Umsetzungsprozess eine Schlüsselstellung.

Die Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für eine Umsetzung durch die Institutionen und Träger. Der Umsetzungsprozess wird dann erfolgreich sein, wenn Maßnahmen konkret abgestimmt werden und die beteiligten Institutionen sich verpflichten die vorliegenden Empfehlungen umzusetzen.

In einer sich anschließenden Umsetzungsplanung werden die einzelnen Adressaten aufgefordert Stellung zu beziehen, um konkrete Maßnahmen und Projekte vorzuschlagen und durchzuführen.

Der letztgenannte Empfehlungsbereich hat eine Querschnittsfunktion und eine Schlüsselstellung im Umsetzungsprozess.

Die Empfehlungen richten sich an bestimmte Zielgruppen und in Bezug auf die Umsetzung an jeweils unterschiedliche Adressaten. Der Bereich des Übergangs von Schule in Ausbildung und Arbeit umfasst ein sehr komplexes Netz aus vielen beteiligten Institutionen und Einrichtungen. Die Empfehlungen bieten eine gute Grundlage für eine Umsetzung durch die Institutionen und Träger. Der Umsetzungsprozess wird dann erfolgreich sein, wenn Maßnahmen konkret abgestimmt werden und die beteiligten Institutionen sich verpflichten die vorliegenden Empfehlungen umzusetzen.

In einer Umsetzungskonferenz haben die Hauptadressaten Stellung zu den Empfehlungen bezogen und für die nächsten zwei Jahre Maßnahmen und Projekte angekündigt. Danach ist eine Evaluierung der Umsetzung der Empfehlungen vorgesehen.

Autoren/Adressen

Landratsamt Ortenaukreis
Sozialdezernat/Jugendhilfeplanung
Hans-Jürgen Lutz
Badstr.20
77652 Offenburg
Tel. 0781/805-575
Fax:0781/805-750
Email:
hlutz@ortenaukreis.de

IRIS e.V.
Dr. Gebhard Stein
Bozener Str. 21
72379 Hechingen
Tel. 07471/9 14 51
Fax:07471/9 14 52
Email:
stein.geb@swol.de