| SGB VIII - Online-Handbuch
herausgegeben von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor |
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| Kommunale Jugendarbeit: Aufgaben, Arbeitsbereiche und Tätigkeitsbeschreibung am Beispiel der Kreisjugendpflege Tübingen
Kreisjugendpflege Tübingen
1. Aufgrund der Gesetzeslage
2. Fachliches Aufgabenverständnis Es ist wichtig, ein Wissen um die jeweiligen besonderen und unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern in allen Bereichen, die individuell und/oder gesellschaftlich wirken, zu haben. Jugendarbeit ist wegbegleitend für Menschen im "Lebensabschnitt Jugendalter" und hat dabei die Aufgabe, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Bei der Arbeit mit Jugendlichen geht es nicht um eine Defizitorientierung, sondern darum Jugendliche zu fördern und ihre Fähigkeiten entwickeln zu lassen. Wichtige Stichworte dazu: Mitbestimmung, Mitbeteiligung, Teilhabe, Selbstverantwortung, Eigenständigkeit, Schutz- und "Freiräume" (im wörtlichen, wie im übertragenen Sinne). Jugendarbeit ist auch Interaktion mit bestehenden Normen und Werten der "Erwachsenenwelt". Dies geht einher mit Reibung, Auseinandersetzung, aber auch mit der Chance für aufeinander treffende Generationen sich gegenseitig Anregungen zu geben. Kreisjugendpflege hat hierbei eine Mittlerfunktion: "Sie muß Partei ergreifen für Jungen und Mädchen in der Öffentlichkeit, muß Veranstaltungspartner und Sprachrohr sein. Kreisjugendpflege hat Dolmetscherfunktion. Sie leistet Übersetzungsarbeit aus der Lebenswelt junger Menschen hinein in die Begriffswelt der Verwaltungen, der Politik, hinein in die Erwachsenenwelt. Sie beobachtet und sieht als erstes Entwicklungen und Trends und ist gezwungen, auf diese direkt, spontan und phantasievoll, auch ausgleichend zu wirken. Kreisjugendpflege muß in diesem Sinne Impulsgeber für eine stetige jugend- und sozialpolitische Innovation sein" (aus dem landesweiten Arbeitspapier der Arbeitsgemeinschaft der Kreisjugendpflegen/-referate in Baden-Württemberg). In der Realität ist die Kreisjugendpflege als kommunale Einrichtung auch gegenüber dem staatlichen bzw. kommunalen Auftraggeber verpflichtet, und ist aufgrund dieses Doppelmandats spätesten im Falle eines Interessenkonflikts auf fachlich fundierte Argumente angewiesen. Frühzeitig ist auch die notwendige Sonderstellung innerhalb Verwaltung und Behörde einzunehmen und ggf. eine "Konfliktkultur" zugunsten der Fachziele zu entwickeln. 3. Output- und ressourcenorientierte Schwerpunktsetzungen Einschränkungen durch Personal- und Finanzen führen zu Prioritätensetzung innerhalb der Arbeit. B) Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche 1. Offene Jugendarbeit 1.1. Offene Jugendarbeit im ländlichen Raum: Stichworte dazu: Standorte, Ausstattung, Trägerschaften, Organisationsformen, Strukturen, Zielgruppen, Initiativen, Cliquen, Bedarfsorientierung, Integrationsaufgaben, Selbstorganisation und deren Grenzen 1.2. Strukturierendes Angebot der Kreisjugendpflege für selbstorganisierte Treffs: Beratung, Betreuung, Ehrenamtlerschulung, Krisenintervention, Gremienarbeit, Serviceleistungen. 1.3. Angebote der Kreisjugendpflege nach § 11 KJHG: Außerschulische Bildungsangebote: Wochenendseminare, Seminarreihen, Vorträge-Aktiv-Angebote, z.B. Erlebnispädagogik und Medienarbeit, Kooperationsprojekte mit kreisübergreifendem Charakter. Initiierung, Begleitung und Dokumentation von Modellprojekten. Beratung und Organisationshilfen zu Programmgestaltungen, Konzeptionsentwicklungen, Antragstellungen, rechtlichen Fragen. Kontakt- und Informationsplattformen. 1.4. Kooperationsprojekte in Zusammenarbeit mit anderen freien Trägern, Vereinen und Verbänden der Jugendarbeit nach §§ 4, 12 KJHG 1.5. Zusammenarbeit mit Jugendsozialarbeit (§13 KJHG) Kooperation mit Aufgaben der Schulsozialarbeit bzw. der sozialen Gruppenarbeit. 1.6. Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§ 14 KJHG) als Querschnittsaufgabe in der offenen Jugendarbeit, jeweils aktuell am Bedarf orientiert. (Alkoholkonsum und Jugendschutzgesetz im Jugendtreff, bei Veranstaltungen u.ä.), Befähigung zum Umgang mit Gefährdungen, Kenntnisse und Informationen zum gesetzlichen Jugendschutz. 1.7. Prävention Aufgreifen allgemeiner Trends und konkreter Gefährdungsmomente, Gesundheitsförderung, lebenslagenorientierte Beratung, Gruppenarbeit und Einzelfallhilfen, Konzeptionsentwicklung zur Sexualpädagogik und Drogenprävention in Zusammenarbeit mit spezialisierten Einrichtungen. 1.8. Geschlechtsspezifische Mädchenarbeit und Jungenarbeit (nach § 9 KJHG/ SGBVIII): Strukturelle Tätigkeit auf Landkreisebene, Beratung, Unterstützung und Begleitung ehrenamtlichen Engagements in verschiedenen Gemeinden, Mitträgerschaft von Veranstaltungen und Kooperationsprojekten, eigene Veranstaltungen, Arbeitskreise zu mädchen- und frauenpolitischen Aspekten, Angebote im Bereich Sexualpädagogik für beide Geschlechter, Querschnittsaufgaben im Jugendhausalltag. 2. Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe (nach §§ 4 und 12 KJHG): 2.1. Zusammenarbeit mit hauptamtlichen KollegInnen der Stadtjugendpflegen Tübingen, Mössingen, und Rottenburg, Ortsjugendpflegen Bodelshausen, Dußlingen, Gomaringen, Nehren, Ofterdingen (derzeit in Planung: Ammerbuch - Altingen und Ammerbuch - Entringen) 2.2. Beratendes Mitglied im Vorstand des Kreisjugendrings Tübingen e.V. (nach §§ 12 und 74 KJHG): Förderung und Unterstützung von Jugendfreizeiten, Jugenderholungs-, Jugendbildungs- und Jugendleiterbildungsmaßnahmen Konzeptions- und Finanzberatung Gemeinsame Veranstaltungen 2.3. Zusammenarbeit mit anderen öffentlich anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit nach § 4 JBG in Verbindung mit § 75 KJHG Dazu zählen Dachverbände und Fördervereine, Musikschulen, freies Radio, u.ä. Jugend- und Kulturangebote. 3. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen der Jugendhilfe (81 KJHG): 3.1. Kooperationen bei Planungen und Durchführungen sozialraumorientierter Jugendhilfestrukturen mit freien Trägern der Jugendhilfe
3.2. Gremienarbeit regional:
3.3. Gremienarbeit überregional:
3.4. Zusammenarbeit mit anderen Sachgebieten des Dezernats für Soziales und Gesundheit:
3.5. Zusammenarbeit mit anderen Ämtern und Sachgebieten des Landratsamtes:
3.6. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen:
4. Sachbearbeitung: 4.1. Konzeptionsberatung und Stellungnahme bei Finanzierungsanträgen an Land, Stiftungen und andere Kooperations- und Finanzpartner der freien und offenen Jugendarbeit. 4.2. Stellungnahmen zu Ausnahmegenehmigungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit 4.3. Bestätigungen zur Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Einrichtungen der Jugendarbeit. 4.4. Verfahrensbeteiligung bei landesweiten Anerkennungen freier Träger der Jugendhilfe mit Sitz im Landkreis Tübingen. 4.5. Anhörung bei Bauvorhaben von Jugendeinrichtungen. 4.6.Stellungnahme, Beratung und Überprüfung nach § 75 KJHG und §§ 4, 17 JBG zur öffentlichen Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit 4.7. Haushaltsplanerstellung und Bewirtschaftung:
C) Perspektiven und strukturelle Veränderungen: Zunahme von Mitwirkung bei regionaler Jugendhilfeplanung nach §§ 78, 80 KJHG: Facharbeitskreis Jugend, Lebensraum- und Sozialraumorientierung im Gemeindeentwicklungsprozeß. Entwicklung von Kooperationsprojekten in Zusammenarbeit mit anderen Anbietern im Bildungs-, Beratungs- und Freizeitbereich. Gewinnung und Qualifizierung ehrenamtlich/bürgerschaftlich Engagierter (z.B. Kurse für bürgerschaftlich Engagierte und Interessierte - in Kooperation mit VHS, Famlienbildungsstätten und anderen Fortbildungsinstitutionen). Nutzung neuer Medien: die Kreisjugendpflege Tübingen "Online" unterstützt Internetnutzung für Jugendliche, ermöglicht Qualifizierung für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen der Jugendarbeit, ist Mitglied im landesweiten Mediennetz und Partner der Projektbörse bzw. "dasnetz" und Preisträgerin des landesweiten Wettbewerbs "Internet für alle". Durch die Einführung der Neuen Steuerungsmodelle: Entwicklung von Maßnahmen der Qualitätssicherung, zunehmende Bedeutung von Projekt- und Ressourcenmanagement sowie Zunahme von Strukturarbeiten, Prozeßbegleitungen und Leitbildentwicklungen. Jugendpflege strukturiert und moderiert. Der zunehmende Bedarf an ergebnisorientierter Gremienarbeit (Stichworte: Synergieeffekte nutzen, Zeitvergeudungen meiden) machen neue Formen von Gesprächsführung und Ergebnissicherung nötig. Als Serviceleistung bietet deshalb die Kreisjugendpflege Tübingen Moderationen incl. Vorbereitung und Dokumentation zu allen kinder- und jugendrelevanten Themen an, für kreisangehörige Gemeinden im Rahmen der kostenfreien Leistungen als Fachstelle. Bei einer zunehmenden Einrichtung von Stellen für Ortsjugendpflegen leisten Kreisjugendpflegen weniger direkte Jugendarbeit, dafür mehr kollegialer Fachaustausch und Bedarf an Dienstleistungen für die KollegInnen in den Gemeinden bzw. Entwicklung von Handreichungen. Unbeschadet davon ist sie bei Jugendhilfeplanungen und Prozessen der Sozialraumentwicklung unentbehrlich in ihrer Garantenstellung für die Berücksichtigung von Jugendinteressen. Die nicht abschließende Benennung neuer Arbeitsbereiche und Schwerpunkte hat eine ständige Weiterentwicklung und Änderung des gesamten Berufsbildes - damit einhergehend auch der Berufsbezeichnung - zur Folge. Auf Landesebene ist in Baden-Württemberg bereits die offizielle Umbenennung in Jugendreferate erfolgt, auf regionaler Ebene bestehen (noch) Unterschiede und dadurch die gleichberechtigte Existenz beider Bezeichnungen. Zur Aktualisierung der Berufsbezeichnung gehört jedoch auch eine angemessene Neubewertung der tariflichen Eingruppierung, was neben der öffentlichen Anerkennung der Fachlichkeit mit dazu beitragen könnte, weiterhin Nachwuchskräfte für unseren ebenso anspruchsvollen wie schönen Beruf zu finden. Adresse Kreisjugendpflege Tübingen |