| SGB VIII - Online-Handbuch
herausgegeben von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor |
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| Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ)
Peter Klausch
Die AGJ ist ein Zusammenschluss von über 85 bundeszentralen Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die derzeit in den fünf AGJ-Mitgliedergruppen/ Mitgliedersäulen
zusammenarbeiten und mit dem Ziel der fachlichen Kooperation und der Weiterentwicklung der Jugendhilfe auf Bundesebene wirken. Die AGJ wurde im Mai 1949 unter dem Namen "Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge" gegründet. Im September 1971 erhielt sie im Zuge einer Satzungsänderung, mit der auch ihre organisatorische Struktur reformiert wurde, ihren heutigen Namen "Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe" Mit ihrem Namen dokumentiert die AGJ, dass sie die verschiedenen Praxisfelder der Jugendhilfe als eine Einheit im Gesamtbereich von Erziehung und Bildung betrachtet. Seit ihrer Gründung sieht die AGJ ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen Strukturen der Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Sie versteht sich als ein träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss im Interesse der Einheit der Jugendhilfe auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII). Die AGJ erbringt keine unmittelbaren Leistungen für junge Menschen und vertritt deren Interessen insoweit nur mittelbar. Es liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der AGJ-Mitgliedsinstitutionen und -organisationen, ihren jeweiligen Zielsetzungen entsprechend konkrete Leistungsangebote für Kinder und Jugendliche und deren Familien zu entwickeln, bereitzustellen und ihrem Selbstverständnis entsprechend umzusetzen. Grundlage der Arbeit und des Wirkens der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe sowohl als Forum der Jugendhilfe als auch als eingetragener Verein sind die satzungsgemäßen Aufgaben der AGJ. Sie wird gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes. Als Forum bundeszentraler Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Jugendhilfe in Deutschland bietet die AGJ die Möglichkeit zu einem kontinuierlichen fachlichen Erfahrungsaustausch, will sie die Interessen ihrer Mitgliedsorganisationen bündeln und strebt gemeinsame Stellungnahmen zu aktuellen Themen und zu grundsätzlichen Fragen in der Kinder- und Jugendhilfe an. Ihrem eigenen Anspruch nach will sie umfassend alle Fachbereiche der Kinder- und Jugendhilfe untereinander vernetzen sowie auch zu den damit eng zusammenhängenden angrenzenden Sach- und Politikbereichen Verbindung herstellen bzw. pflegen. Die AGJ unterhält zur Erfüllung ihrer Aufgaben eine in Referate gegliederte Geschäftsstelle. Sie ist zugleich Rechtsträger der National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Die Aufgaben der AGJ lassen sich gebündelt in den folgenden vier Schwerpunkten und Zielsetzungen, ausgehend vom Erkenntnisinteresse zum Regelungsbedarf auf der Bundesebene und vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung der Jugendhilfe, wie folgt zusammenfassen:
In Fachausschüssen, die sich an zentralen Bereichen der Jugendhilfe und an den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien orientieren, tauschen Expertinnen und Experten aus den AGJ-Mitgliedsorganisationen Erfahrungen aus und entwickeln fachliche Positionen zu aktuellen Fragen der Jugendhilfe. Dies findet seinen Ausdruck in der Einflussnahme auf die Gesetzgebung und in Anregungen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfepraxis. Neben der Herausgabe der viermal jährlich erscheinenden Fachzeitschrift "FORUM Jugendhilfe" sowie weiterer Publikationen nimmt die Durchführung von Fachtagungen einen breiten Raum in der Arbeit der AGJ ein. Weitere Aufgaben und Aktivitäten sind die Durchführung des Deutschen Jugendhilfetages, die Verleihung des Deutschen Jugendhilfepreises sowie die Durchführung des "Internationalen Studienprogramms für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe und sozialen Arbeit" in Deutschland. Im CIP-Projekt vermittelt die AGJ Fachkräfte zu einem Studienaufenthalt in die USA. Neben internationalen Aktivitäten, insbesondere auf der europäischen Ebene, vertritt die AGJ als "Deutsches Nationalkomitee für Erziehung im frühen Kindesalter" die Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland in der Weltorganisation für frühkindliche Erziehung (OMEP). Die 1995 gegründete National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland, deren Rechtsträger die AGJ ist und in der sich annähernd 100 Organisationen der Kinderpolitik zusammengeschlossen haben, hat sich zum Ziel gesetzt, Verantwortungsträgern in allen politischen Bereichen auf den Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie auf EU-Ebene und der Öffentlichkeit insgesamt die Verpflichtungen aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (KRK) bekannt zu machen und zugleich zu verdeutlichen, welche politischen Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Rechte des Kindes zu verwirklichen. Adresse Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe (AGJ) |