SGB VIII - Online-Handbuch

herausgegeben von Ingeborg Becker-Textor und Martin R. Textor

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Interkulturelle Öffnung der Jugendhilfe

Joachim Schuch

 

1 Einleitung

In den vergangenen Jahren wurde deutlich, dass MigrantInnen bei der Inanspruchnahme sozialer Dienste unterrepräsentiert sind. Als Folge dieser Feststellung begannen viele Einrichtungen über eine Interkulturelle Öffnung nachzudenken, d.h. ihre Angebote so zu gestalten, dass sie für Migranten besser zugänglich wurden. In vielen Bereichen blieb eine interkulturelle Öffnung jedoch bis heute weitgehend aus. Vor allem in den Hilfen zur Erziehung ist die Situation nach wie vor unbefriedigend, dennoch gibt es aktuelle Entwicklungen, die darauf hindeuten, dass derzeit ein Umdenken stattfindet.

Jugendliche Migranten und ihre Familien sind in weit höherem Maße sozialer Benachteiligungen und psychischen Belastungen ausgesetzt als deutsche Familien. Folglich ist es wichtig, dass diese Bevölkerungsgruppe uneingeschränkt Zugang zu Einrichtungen der psychosozialen Versorgung findet, um Benachteiligungen zu kompensieren und psychischen und sozialen Auffälligkeiten vorzubeugen. Vor allem seit Beginn der 1990er Jahre wurde erkannt, dass Migranten gemessen an ihrem Anteil an der Bevölkerung und an ihrem besonders hohen Risiko sozialer Benachteiligungen, in den meisten sozialen Diensten unterrepräsentiert sind (vgl. Hinz Rommel 1995, S. 9). Dabei darf jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass es die besser funktionierenden sozialen Netze sind, weshalb MigrantInnen soziale Einrichtungen selten in Anspruch nehmen. In einer Studie wurde deutlich, dass der Anteil an MigrantInnen in den am Ende einer Hilfekette anzusiedelnden Maßnahmen, wie z.B. in der Jugendgerichtshilfe, in Schutzhäusern oder psychiatrischen Kliniken, sehr hoch ist (Gaitanidis 1995, S. 66 ff.).

Die Ursache für die geringe Inanspruchnahme sozialer Dienste liegt vielmehr an anderen Dingen. So sind sie einerseits bei den MigrantInnen selbst zu suchen, wenn z.B. kulturelle Vorstellungen es verbieten, Probleme zu veröffentlichen oder sprachliche Barrieren Probleme nur unzureichend darstellen lassen. Zugangsbarrieren sind aber vor allem bei den sozialen Einrichtungen zu suchen, deren Angebotsstruktur Migrantinnen nicht ausreichend berücksichtigen (vgl. Gaitanidis 2003 S. 45).

Seit Beginn der 1990er Jahre wird daher verstärkt die interkulturelle Öffnung der sozialen und psychosozialen Dienste gefordert, um Leistungen und Angebote besser auf die Lebenssituation und die Bedarfslagen dieser Zielgruppe auszurichten (vgl. Hinz Rommel 1995, S. 9 ff.). Eine Öffnung der sozialen Regeldienste wird auch deshalb als notwendig angesehen, weil die bestehenden, an einzelne Nationalitäten ausgerichteten und wenig spezialisiert arbeitenden Sonderdienste der Heterogenität der heutigen Migrationsbevölkerung und der Vielschichtigkeit ihrer Problemlagen immer weniger gerecht werden (vgl. Hinz Rommel 1995a, S. 131). Inzwischen gibt es aber auch eine Reihe von Projekten, in denen Einrichtungen Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung eingeleitet haben. So werden derzeit beispielsweise im Gesundheitswesen eine Reihe von Vorhaben zur interkulturellen Öffnung durchgeführt und von der Bundesregierung unterstützt (vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen 2002).

Gerade in der Jugendhilfe hat eine flächendeckende Umsetzung der interkulturellen Öffnung aber bis heute noch nicht stattgefunden (vgl. Beauftragte der Bundesregierung 2002). Zwar gibt es in einigen Jugendhilfebereichen, z.B. in der offenen Arbeit, einige positive Entwicklungen, in anderen Jugendhilfefeldern, vor allem in den Hilfen zur Erziehung, ist migrationsensibles Handeln noch nicht Alltag (vgl. BMFSFJ 2002, S. 210 ff.).

Warum eine interkulturelle Öffnung nötig ist, möchte ich in meinen folgenden Ausführungen verdeutlichen. Vorher möchte ich jedoch auf die Begrifflichkeiten Kultur, interkulturell, multikulturell und vor allem interkulturelle Kompetenz, die eine der wichtigsten Voraussetzungen für die interkulturelle Öffnung einer Einrichtung darstellt, eingehen. Außerdem werde ich einen kurzen Überblick über Konzepte der sozialen Arbeit mit jugendlichen MigrantInnen seit Beginn der 1970er Jahre geben, um aufzuzeigen, welche Zielsetzungen und welchem Selbstverständnis die Jugendhilfe im Umgang mit dieser Zielgruppe folgte. Zunächst werde ich jedoch mit einigen Zahlen die Bedeutung des Themas herausstreichen.

Bei den Themen Migration, Integration und interkulturelle Öffnung spielen Daten eine gewichtige Rolle. Statistiken unterscheiden zunächst zwischen Deutschen und Ausländern. Ende 2001 lebten 7,4 Mio AusländerInnen in der BRD, das sind 9% der bundesdeutschen Bevölkerung. (Baden-Württemberg 1,3 Mio, 12%). In Baden-Württemberg verteilt sich beispielsweise die ausländische Bevölkerung regional sehr unterschiedlich. In den Stadtkreisen Stuttgart, Mannheim und Heilbronn hat mittlerweile jeder fünfte Einwohner einen ausländischen Pass. Zwar geringer, aber auch überdurchschnittlich liegen die Ausländeranteile in weiteren Wirtschaftszentren des Landes (Stadtkreise Ulm, Pforzheim, Landkreise Ludwigsburg und Böblingen).

Wenn man über Migration spricht, müssen die vier Millionen AussiedlerInnen berücksichtigt werden, die bis Ende 1999 in die BRD eingereist waren, die jedoch statistisch wegen ihrer deutschen Staatsangehörigkeit selbstverständlich nicht als Ausländer aufgeführt werden.

Die demographische Entwicklung in der BRD ist insgesamt durch eine Abnahme der Bevölkerung insbesondere bei jüngeren Altergruppen gekennzeichnet. Die ausländische Bevölkerung ist jedoch im Vergleich zur deutschen wesentlich jünger: 1997 waren 1,7 Mio (23,1%) unter 18 Jahre alt. In Baden-Württemberg ist der Anteil der minderjährigen Jungen und Mädchen, die einen ausländischen Pass besitzen, im Jahre 1999 bei ca. 19% . Dazu kommt, dass der Anteil der in Baden-Württemberg geborenen ausländischen Kinder seit Anfang der 1990er Jahre auf ca. 22% gestiegen ist

Bei den Spätaussiedlern, die ja nur durch die Einreisestatistik erfasst werden, ist der Anteil der unter 27jährigen mit 40% deutlich höher als bei der übrigen Bevölkerung.

Zweidrittel der Migrantenkinder unter 18 Jahren sind in Deutschland geboren, wachsen hier auf, gehen hier in Kindergärten, und Schulen, erlernen einen Beruf, arbeiten und leben hier. Ihre Kinder sind nach dem neuen Staatsangehörigkeitrecht Deutsche. Zusammengefasst gilt für Baden-Württemberg: 20-25% aller Kinder und Jugendlichen haben einen Migrationshintergrund - und das ist die wichtigste Aussage für die Zukunft des Arbeitsbereichs Jugendhilfe.

Aus dem Sozialbereich gibt es weitere Daten, in denen nach Ausländern und Deutschen unterschieden wird und die deutlich aussagen, dass Ausländer öfter Sozialhilfe beziehen, einen geringeren Bildungsstand haben, häufiger Beschäftigungen in Breichen mit besonders hohem Arbeitslosenrisiko nachgehen und stark von sozialer Polarisierung betroffen sind. Kinder und Jugendliche betrifft diese Tendenz ganz besonders.

Die Versorgung ausländischer Kinder mit Kindertagesbetreuungsplätze ist schlechter als die deutscher Kinder, Erziehungsberatung wird von ausländischen Hilfesuchenden wesentlich weniger in Anspruch genommen. Bei den Hilfen zur Erziehung sind ausländische Minderjährige unterrepräsentiert, außer bei den billigsten (§ 30 Ambulante Hilfen/ Betreuung) und justiznahen (§ 29 soziale Gruppenarbeit und JGG § 9 ff) Maßnahmen.

Einen Eindruck vermitteln beispielsweise die Zahlen des Landkreises Böblingen. Hier beziehen bei einem Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung von 16% nur 8% nicht-deutsche Kinder Vollzeitpflege (§ 33) und nur12% Heimhilfe (§ 34). Dagegen sind 25% der Kinder in Tagesgruppen (§ 32), und 30% der Jugendlichen mit Betreuungshelfern (§ 30) sind ausländischer Herkunft. Eine Umkehrung erfolgt gar bei der sozialen Gruppenarbeit, wo von 10 Jugendlichen 6 Migrationswurzeln haben. Zur Hilfeform der Sozialpädagogischen Familienhilfe (§ 31) liegen keine Anteilszahlen vor. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden dagegen überproportional von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund besucht, manche Häuser der Jugend sogar fast ausschließlich von ihnen.

Soviel zu einigen Daten und Statistiken. Diese haben die Eigenart, als getreuer Spiegel der Realität zu erscheinen, da sie doch nur Fakten wiedergeben. Es ist wichtig, diese Fakten zu kennen und sie in Planung und Arbeit einzubeziehen.

Dabei sind die meisten Jugendlichen und ihre Familien, wie der 6. Familienbericht zeigt, sehr gut sozial integriert, so dass es unangemessen wäre, von einer Randgruppe zu sprechen. Dennoch zeigt beispielsweise der Armuts- und Reichtumsbericht, dass Migrantenfamilien häufiger von sozioökonomischen Benachteiligungen betroffen sind als es bei deutschen Familien der Fall ist und aufgrund der mit den Benachteiligungen einhergehenden persönlichen Belastungen im Grunde genommen einer umfassenden sozialen und psychosozialen Versorgung bedürften. Gerade für Jugendliche mit Migrationshintergrund sollten umfangreiche bedarfsgerechte Jugendhilfeangebote zur Verfügung stehen.

2 Einführung in die Begrifflichkeiten

Kultur

Der Begriff Kultur wird in den einschlägigen Veröffentlichungen (vgl Auernheimer 2001, Hinz-Rommel 1994, Besamusca-Jansen 1999) sehr unterschiedlich betrachtet. Einige Autoren sehen Kultur als Orientierungssystem, das unser Wahrnehmen, Bewerten und Handeln steuert, andere verstehen unter Kultur das Repertoire an Symboldeutungen einer Gesellschaft oder gesellschaftlicher Gruppen, und wieder andere bezeichnen Kultur als kollektive Programmierung des Geistes, die Mitglieder einer Gruppe von anderen unterscheidet. Kultur wird hier als System von Konzepten, Überzeugungen, Einstellungen und Werteorientierungen gesehen, mit dem gesellschaftliche Gruppen auf strukturell bedingte Anforderungen reagieren. Kultur lässt sich aber auch als bestimmtes Denk-, Fühl- und Handlungsmuster definieren, welches Verhalten, Wahrnehmung, Gefühl und Einstellung prägt.

Kultur hat die Funktion, Angehörigen einer Gruppe, die den selben strukturellen Anforderungen ausgesetzt sind bzw. im selben sozialen Kontext leben, als Handlungsorientierung zu dienen. Kultur ist somit, so lässt sich zusammenfassend sagen, ein den Mitgliedern einer Gruppe von Menschen, die den selben Bedingungen ausgesetzt sind, gemeinsames Wissen darüber, wie man sich verhält, wie man bestimmte Dinge deutet, wie man verbal oder nonverbal kommuniziert, wie man sich repräsentiert und wie man bewertet.

Mit diesen Definitionen wird deutlich, dass Kultur mehr umfasst als nur ethnisch nationale Merkmale. Kultur hat die Funktion, Menschen mit gleichen strukturellen, gesellschaftlichen, ökonomischen oder politischen Rahmenbedingungen als Handlungsorientierung zu dienen. Ändern sich diese Bedingungen, kann auch die Kultur Veränderungen erfahren. Kultur ist somit nichts Feststehendes, sondern ein dynamisches System, das von Menschen immer wieder aktiv an veränderte äußere Gegebenheiten angepasst wird. Schließlich zeigt sich, dass keine Gesellschaft kulturell homogen sein kann, sondern Menschen entsprechend ihrer nationalen, ethnischen, religiösen, sozialen, geschlechtsbezogenen, bildungsbezogenen oder generationenbezogenen Zugehörigkeit verschiedenen Gruppen angehören (vgl. Handschuck/ Schröer 2001, S. 171).

Interkulturelle Kompetenz

Interkulturalität ist vor allem ein im pädagogischen Kontext verwendeter Begriff. Er wird benutzt, wenn es um die Beschreibung von Prozessen der Interaktion zwischen Angehörigen verschiedener kultureller Herkunft geht. Interkulturalität steht somit für einen kommunikativen Prozess zwischen Menschen unterschiedlicher Orientierungssysteme. Bei der interkulturellen Kommunikation kann es aufgrund der unterschiedlichen Wahrnehmung- und Interpretationsweisen zunächst zu Missverständnissen bzw. Konflikten kommen. Diese können jedoch im Laufe eines interkulturellen Lernprozesses gelöst werden, wenn beide Seiten über interkulturelle Kompetenz verfügen.

Der Begriff "multikulturell" wurde vor allem im Zusammenhang mit der Diskussion um die multikulturelle Gesellschaft in den 1980er Jahren verwendet. Er drückt weniger einen Interaktionsprozess als einen historisch gewachsenen gesellschaftlichen Zustand aus (vgl. Hamburger 2002).

Interkulturelle Kompetenz wiederum ist die Fähigkeit, effektiv und erfolgreich mit Angehörigen verschiedener ethnischer Gruppen und in fremdkultureller Umgebung zu kommunizieren. Voraussetzung dafür ist die Reflektion der eigenen Sichtweise und Deutung der Welt, in ihrer Gebundenheit an den Kontext der eigenen Erfahrungen. Interkulturelle Kompetenz ist die Bereitschaft, die eigene Weltsicht zu relativieren und anzuerkennen, dass es noch andere Wahrnehmungsmuster gibt. Interkulturelle Kompetenz ermöglicht somit eine gelungene Kommunikation zwischen Angehörigen unterschiedlicher Kulturen, bei der es beiden Seiten gelingt, in einem gleichberechtigten dialogischen Aushandlungsprozess um Bedeutungsinhalte zu einer Lösung zu gelangen (vgl. Handschuck/ Schröer 2001, S. 171).

Hierzu ist ein hohes Maß an Ambiguitätstoleranz nötig, also die Fähigkeit, Fremdheit, Mehrdeutigkeit und Widersprüchlichkeit auszuhalten. Außerdem sind Offenheit und Anerkennung wichtige Voraussetzungen in der interkulturellen Kommunikation sowie die Bereitschaft, die eigene Verstehensleistung zu hinterfragen, was nach Ansicht von einigen Autoren den Erfolg der Kommunikation vergrößert (vgl. Hamburger 2002).

In der Literatur wird interkulturelle Kompetenz aber auch häufig recht pragmatisch definiert, und zwar als eine Fülle an Wissensbeständen und Handlungskompetenzen, die die im interkulturellen Kontext agierenden Menschen auf den Umgang mit Angehörigen anderer Herkunftskulturen vorbereiten sollen.

3 Von der Ausländerpädagogik zur Interkulturellen Pädagogik

Interkulturelle Kompetenz ist gerade in Zeiten des sozialen Wandelns eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Miteinander. In diesem Wandel mit seinen Phänomenen wie Individualisierung, Globalisierung und Zuwanderung kommt auch der Jugendhilfe die Aufgabe zu, Prozesse interkultureller Kommunikation und interkulturellen Lernens anzustoßen. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die Migrationspädagogik seit Beginn der 1970er Jahre bis heute gegeben werden, um aufzuzeigen, welchem Selbstverständnis die soziale Arbeit und insbesondere die Jugendhilfe in ihrer Arbeit mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund folgte.

Die erste Phase der Arbeit wurde als Ausländerpädagogik bezeichnet und dauerte etwa von Beginn der 1970er Jahre bis in die 1980er Jahre hinein. Zielgruppe der damaligen pädagogischen Arbeit waren ausschließlich MigrantInnen. Durch vor allem schulische Maßnahmen, wie Sprachkurse, Hausaufgabenhilfen und Förderunterricht, sollten Defizite der Kinder ausländischer Arbeitnehmer kompensiert und eine Anpassung und Eingliederung in die Gesellschaft erreicht werden. Der dahinter stehende Assimilationsgedanke entsprach der politischen Zielsetzung der damaligen Zeit.

Aus der Kritik an der Ausländerpädagogik und ihrem defizitären Blickwinkel sowie im Zusammenhang mit der aufkommenden Debatte um die multikulturelle Gesellschaft entstand in den 1980er Jahren die interkulturelle Pädagogik. Ausgangspunkt war die Feststellung, dass in der Bundesrepublik eine Vielzahl unterschiedlicher ethnisch nationaler Gruppen lebte und man sich um ein friedliches Zusammenleben bemühen müsse. Ziel war nun nicht mehr Assimilation, sondern kulturelle Identifikation.

Mittlerweile wächst allerdings auch an zentralen Annahmen der interkulturellen Pädagogik die Kritik; vor allem wird ihr eine einseitige ethnische Perspektive vorgeworfen. Die Vielfalt der Identitäten Jugendlicher umfasst eben nicht nur deren ethnisch-kulturelle Orientierung sondern auch deren jugendkulturellen Stile, Lebensentwürfe und Praxen. Jugendliche sind nicht einseitig als Träger ihrer Kultur zu betrachten, sondern haben eigene individuelle Persönlichkeiten. Infolgedessen wird der interkulturellen Pädagogik vorgeworfen, Zuschreibungen und Stereotype zu erzeugen. Nach dem Motto, das Fremde wird nicht mehr ignoriert und gar als rückständig gebrandmarkt, wird es nun mit besonderem Interesse wahrgenommen und hervorgehoben.

Problematisch ist dabei nicht nur die häufig zu beobachtende Projektion von Authenzitäts- und Geborgenheitswünschen auf das exotisch Fremde, sondern auch die Dominanz der Fremdzuschreibung (vgl. Hamburger 2002, S. 29). Außerdem wird kritisiert, dass durch den ständigen Blick auf den kulturell Anderen Trennung erzeugt wird. Die Reduzierung der sozialen und kulturellen Mannigfaltigkeit auf ein einfaches Weltbild und die Verdinglichung von Kultur (beispielsweise: "das ist typisch italienisch") fördern die Segmentierung der Wirklichkeit, weil sie als soziale Definitionsmittel eine neue Wirklichkeit in den Köpfen schaffen und vorhandene Bilder nach dem Motto verstärken: Hier sind wir, und dort sind die Anderen.

Kritik wird außerdem an der Kulturkonflikthypothese geübt. Diese geht davon aus, dass sich jugendliche MigrantInnen in Deutschland zwischen zwei unvereinbaren Kulturen wiederfinden. Sie seien hin- und hergerissen zwischen der als erstrebenswert fortschrittlich und liberal angesehenen Aufnahmekultur und den Zwängen der als rückständig und patriarchalisch betrachteten Herkunftskultur. Der Kulturkonflikthypothese zur Folge wird die Identität in einer bestimmten Kultur endgültig geprägt, und es gibt keine Möglichkeit, sie aktiv zu gestalten und an veränderte Verhältnisse anzupassen.

Die Kulturkonflikthypothese suggeriert demnach die Vorstellung dauerhafter Orientierungsschwierigkeiten handlungsunfähiger MigrantInnen. Gezeichnet durch den Kulturschock und kulturelle Identitätskrisen werden sie durchweg als Opfer der Migrationssituation beschrieben. Die Herausbildung aktiver Identitätskonzepte und Formen der Problemverarbeitung bleiben in dieser Sichtweise unberücksichtigt.

Mittlerweile wird gefordert, die interkulturelle Pädagogik durch eine Pädagogik der Vielfalt abzulösen. Da in individualisierten Gesellschaften kulturelle Pluralität und Differenz weit über ethnisch nationale Unterschiede hinaus reichen, müsse es also Ziel der Pädagogik sein, für einen gelungenen Umgang mit dieser Vielfalt einzutreten. Diese beabsichtigt sowohl die Anerkennung bestehender Unterschiede als auch das Zusammenleben unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen auf Basis grundlegender kulturübergreifender Ziele und Werte.

Soziale Arbeit müsse dabei interkulturelle Kompetenz in dreierlei Hinsicht fördern:

  1. indem sie die Autonomie und gleichberechtigte Teilhabe von unterschiedlichen kulturellen Gruppen ermöglicht (kulturspezifische Verständigungsarbeit),
  2. indem sie zu einem Austausch zwischen kulturell Verschiedenen beiträgt (interkulturelle Verständigungsarbeit).
  3. indem sie einen Dialog über gemeinsame Werte und die Entwicklung einer fairen Streitkultur unterstützt (transkulturelle Verständigungsarbeit).

4 Das Konzept der interkulturellen Öffnung

4.1 Anlässe interkultureller Öffnung

Die Diskussion um eine Öffnung der sozialen Regeldienste begann Anfang der 1990er Jahre, als Zuwanderung nicht mehr zu leugnen war und diesem Tatbestand auch in sozialen Einrichtungen Rechnung getragen werden musste. Von Seiten der Wohlfahrtsverbände wurde bereits in den 1980er Jahren - aufgrund eines Gutachtens zum Leistungsprofil Sozialer Dienste für Ausländer des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung - über eine bessere Zugänglichkeit der Regeldienste nachgedacht.

Seither gab es eine Reihe an Fachdiskussionen und konzeptionellen Überlegungen, die sich mit der Frage beschäftigten, wie Einrichtungen dem kulturellen Hintergrund und der besonderen Lebenslage der MigrantInnen in ihren Leistungen besser Rechnung tragen und so Zugangsbarrieren abbauen können. Ein Beispiel ist ein zwischen 1992 und 1994 von der Robert-Bosch-Stiftung Stuttgart und der Diözese Rottenburg-Stuttgart durchgeführtes Forschungsprojekt, das zur Erarbeitung von Empfehlungen zur interkulturellen Öffnung Sozialer Dienste führte (vgl. Schmalz-Jacobsen 1995, S. 125).

Trotzdem blieb eine flächendeckende Implementierung insbesondere in der Jugendhilfe, trotz vereinzelter Modellmaßnahmen, bis heute aus. Auch der 11. Kinder- und Jugendbericht weist darauf hin, dass viele Arbeitsfelder der Jugendhilfe, gerade der Bereich Hilfen zur Erziehung, ihre Angebote noch nicht ausreichend auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ausgerichtet haben (vgl. BMFSFJ 2002, S. 210 ff). Dass dieser Umstand ausdrücklich auch dem Auftrag des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (§ 1 Abs. 3 KJHG) entspricht, wird dabei häufig vergessen. Benachteiligungen abzubauen, positive Lebensbedingungen zu schaffen sowie bei der Ausgestaltung der eigenen Leistungen die besonderen sozialen und kulturellen Bedürfnisse und Eigenarten junger Menschen und ihrer Familien zu berücksichtigen, verlangt nicht zufällig § 9 KJHG von den Trägern der Jugendhilfe.

Der 11. Kinder- und Jugendbericht berücksichtigt dies ausdrücklich und fordert demzufolge auf, die kulturelle Vielfalt in der Jugendhilfe stärker anzuerkennen und den Bedürfnissen Zugewanderter durch die Bereitstellung niedrigschwelliger Angebote, den Abbau von Kommunikationsbarrieren und die Anerkennung von Mehrsprachigkeit Rechnung zu tragen (vgl. BMFSFJ 2002, S. 217).

Die Gründe für die Notwendigkeit einer interkulturellen Öffnung sind dabei zahlreich: beispielsweise um die psychosozialen Belastungen, die die Migrationssituation mit sich bringt, aufzufangen und damit gleichzeitig eine Zuspitzung gesellschaftlicher Probleme zu verhindern. Aber auch unter Integrationsaspekten ist eine Öffnung der Regeldienste wichtig, denn soziale Integration schließt eine Integration in die Regeldienste mit ein.

Die ehemalige Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen, Schmalz-Jacobsen, hat sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, dass das Faktum der Zuwanderung gerade von Seiten der sozialen Institution stärker berücksichtigt wird: "Nicht nur die Politik ist aufgefordert, auf die Zuwanderung verantwortlich zu reagieren, auch unsere Gesellschaft mit ihren unterschiedlichen Gruppen und Institutionen ist gefordert. Das bedeutet, dass neben den Organisationen, die seit vielen Jahren mit der Sozialberatung befasst sind, auch diejenigen Institutionen, die allgemeine Beratungsangebote haben, sich dieser Anforderung stellen müssen" (Schmalz-Jacobsen 1995, S. 122). MigrantInnen weiterhin auf Sonderdienste zu verweisen, würde einer Ausgrenzung gleichkommen und dem grundlegenden Ziel sozialer Arbeit, Integration sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen, widersprechen.

Eine weitere Notwendigkeit zur interkulturellen Öffnung ergibt sich aber auch daraus, dass die bestehenden Migrationsdienste aufgrund ihrer Ausrichtung nach einzelnen Nationalitäten und ihrer wenig spezialisierten ganzheitlichen Arbeitsweise der Vielfalt der MigrantInnen und der Ausdifferenzierung ihrer Problemlagen nicht mehr gerecht werden. Ausbau und Spezialisierung dieser Dienste sind nach den finanziellen Kürzungen des vergangenen Jahres (es erfolgte daraufhin ein Rückbau) nicht zu realisieren, und käme auch eher einer weiteren Ausgrenzung der MigrantInnen gleich. Darüber hinaus ist eine interkulturelle Öffnung sozialer Dienste auch schlicht eine Frage sozialer Gerechtigkeit, da die der deutschen Bevölkerung sozialrechtlich weitgehend gleichgestellten ausländischen ArbeitnehmerInnen über Jahre hinweg in Steuer- und Versicherungskassen einbezahlt haben, ohne in gleichem Maße ihr Recht auf Inanspruchnahme sozialer Dienstleistungen eingelöst zu haben.

4.2 Zugangsbarrieren zu sozialen Diensten

Die Ursachen für Zugangsbarrieren sind bislang noch wenig erforscht (vgl. BMFSFJ 2002, S. 212 ff.). Einige Autoren haben einen ersten Versuch unternommen, diese Lücke zu schließen. So kommt z.B. Gaitanidis (2003) zu dem Ergebnis, dass zunächst mangelhafte Sprachkenntnisse eine Rolle spielen. MigrantInnen befürchten aber nicht nur konkrete sprachliche, sondern auch interkulturelle Kommunikationsbarrieren.

Eine weitere Ursache für die mangelnde Inanspruchnahme sozialer Dienste sehen Autoren in fehlenden Informationen über Angebote und Leistungen der Dienste. Familien mit Migrationshintergrund wissen nicht, welche Einrichtungen es gibt, was diese anbieten und welche Voraussetzungen bestehen, um sie in Anspruch zu nehmen. Zudem bestehen oft Ressentiments gegenüber deutschen Mitarbeitern als Angehörige der Mehrheitskultur. Befürchtet werden ein Mangel an Parteilichkeit, Wertschätzung und Akzeptanz.

Ein möglicher Grund für die Zurückhaltung können aber auch vorherrschende kulturelle Wertvorstellungen sein, die es verbieten, Hilfen in Anspruch zu nehmen und private Familienprobleme in die Öffentlichkeit zu tragen. Es spielen aber auch Skepsis vor allem muslimischer MigrantInnen gegenüber der konfessionellen Ausrichtung vieler Einrichtungen eine Rolle. Berücksichtigt man die Tatsache, dass ein großer Teil der Jugendhilfeeinrichtung in konfessioneller Trägerschaft sind, wird deutlich, dass sich die Anzahl streng muslimischer MigrantInnen in diesen Einrichtungen reduziert.

Für viele MigrantInnen haben Institutionen und Behörden zudem einen negativen Beigeschmack. Aussiedler beispielsweise sehen aufgrund ihrer Erfahrungen im Herkunftsland staatliche Einrichtungen oft eher als Autorität und weniger als Dienstleistungsbehörden. Und nicht zuletzt ist es die Angst vor Ausweisung, die die Inanspruchnahme einer Sozialleistung, wie beispielsweise die der stationären Hilfen zur Erziehung, mit sich bringen kann.

Zugangsbarrieren sind aber nicht nur auf Seiten der MigrantInnen, sondern auch in den Angebotsstrukturen einer Einrichtung zu suchen. So wenden viele Einrichtung Methoden an, die den Bedürfnissen der MigrantInnen nicht entsprechen und die ein hohes Maß an sprachlicher Ausdrucksfähigkeit verlangen. Problematisch ist zudem, dass sich viele Einrichtungen konzeptionell nur auf einen Problemaspekt, beispielsweise auf psychische Schwierigkeiten, spezialisiert haben. Dies wird jedoch der Bedarfslage vieler MigrantInnen, die eine ganzheitliche Problembearbeitung verlangen, nicht gerecht. Auch Lage und Öffnungszeiten vieler Einrichtungen berücksichtigen die Lebenssituation von MigrantInnen oftmals nicht.

4.3 Elemente einer interkulturellen Öffnung

In einer Auswertung der Forschungsergebnisse im Rahmen der Erarbeitung von Empfehlungen zur interkulturellen Öffnung ist zu lesen, dass Anstrengungen sowohl auf Seiten des Trägers als auch auf der des Mitarbeiters unternommen werden müssen. Fachwissen und Haltung der Mitarbeiter sowie migrationssensible Arbeitsstrukturen spielen eine wesentliche Rolle. Weitere Merkmale interkultureller Öffnung sind die Einstellung von MitarbeiterInnen mit Migrationshintergrund, die interkulturelle Teamarbeit, die Entwicklung lebensweltnaher integrierter Angebote sowie die Vernetzung sowohl mit Sonderdiensten als auch mit informellen Unterstützungsnetzen der Migrantenverbände.

Auch die derzeitige Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Marie Luise Beck, sieht die Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationserfahrung sowie die Förderung interkultureller Kompetenz deutscher Fachkräfte als zentrale Aufgabe einer interkulturellen Öffnung an. Es wird somit deutlich, dass die Faktoren Personal, Träger, Angebotsstruktur und Fort- und Weiterbildung die wichtigsten Bestandteile einer interkulturellen Öffnung darstellen.

Interkulturelle Öffnung darf nicht einzelnen Mitarbeitern überlassen werden, sondern muss von Organisations- und Leitungsstrukturen mitgetragen werden. Diese müssen dafür sorgen, dass interkulturelle Orientierung dauerhaft institutionalisiert und immer wieder überprüft wird (vgl. Hinz Rommel 1995a, S. 135 ff.).

Interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter

Die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die interkulturelle Öffnung einer Einrichtung. Darunter wird in der Fachliteratur zumeist eine Mischung aus kognitiven, reflexiven und kommunikativen Kompetenzen verstanden (vgl. Schuch 2002). Ein breites Fachwissen, vor allem über die Themen Migration und Ausländerrecht, über die sozioökonomische Situation von MigrantInnen und über Rassismus, sind wichtige Voraussetzungen. Informationen zum Kulturellen Hintergrund, beispielsweise zu Wert- und Geschlechterrollenvorstellungen oder zum Thema kollektive Identität, sind von Bedeutung. Auch reflexive Kompetenzen sind wichtig. Sie ermöglichen eine Sensibilität für Vorurteile, Fremdbilder und Machtungleichheiten. Zur kommunikativen Kompetenz gehören Fähigkeiten wie Aushandlungskompetenz, Ambiguitätstoleranz, Rollendistanz, Multiperspektivität, Offenheit und Akzeptanz.

Interkulturelle Kompetenz ist eine wichtige Voraussetzung, um im Hilfeprozess eine Offenheit für Deutungs- und Interpretationsmuster von Familien anderer kultureller Herkunft aufzubringen. Nur so können die Befindlichkeiten der Adressaten tatsächlich erfasst und angemessene Handlungsstrategien und Angebote entwickelt werden. Nach Ansicht einiger Autoren ist interkulturelle Kompetenz sowohl für Verstehens- als auch für Handlungsprozesse wichtig.

Was die Verstehensebene betrifft, müsse es darum gehen, Schwierigkeiten und Problemlagen von MigrantInnen richtig zu deuten, weil oftmals die Gefahr besteht, Probleme zu eindimensional zu betrachten. Psychische Schwierigkeiten beispielsweise werden oft als kulturelle Konflikte fehlgedeutet. Umgekehrt werden Verhaltensweisen, die Ausdruck eines anderen kulturellen Hintergrunds sind, als psychische Auffälligkeiten interpretiert. Es wird deshalb vorgeschlagen, in der Arbeit mit MigrantInnen sorgfältig und gut reflektiert zwischen den Problemdimensionen Psychologisches, Soziales, Migration und Kultur zu unterscheiden und eigene Erklärungsmuster immer im Dialog mit dem Betroffenen zu überprüfen.

Eine Offenheit für andere Orientierungen ist aber auch auf der Handlungsebene nötig. Es gilt, kulturspezifische Problemlösungs- und Bewältigungsstrategien zu berücksichtigen und die Arbeitsweise darauf auszurichten. Beispielsweise muss überlegt werden, ob statt sprachlicher Methoden körper- und verhaltensorientierte Verfahren sinnvoll sind, ob Metaphern oder Bilder zum Einsatz kommen können, ob die spirituell religiöse Dimension Berücksichtigung finden sollte oder ob sich Verfahren anderer Kulturkreise anbieten (vgl. Pafkovic 2000, S. 92 ff.).

Wichtig bleibt die Offenheit für alternative Deutungsmuster und Bewältigungsstrategien, die zunächst nicht als solche erkannt werden können. Gerade im interkulturellen Kontext besitzen Sozialarbeiter eine doppelte Deutungsmacht, zum Einen aufgrund ihrer Rolle als Experte und Fachkraft und zum Anderen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Mehrheitskultur. In der schon mehrfach erwähnten Studie von Gaitanidis wird deutlich, dass MigrantInnen sich tatsächlich gegenüber einer Expertenhaltung kritisch äußern und sich vom Berater mehr Offenheit und Lernbereitschaft wünschen. Es wird als sehr förderlich erlebt, wenn die Arbeitsatmosphäre entmoralisiert ist und Fehler als Lernchance verstanden werden.

Der interkulturelle Kontext ist jedoch moralisch hochgradig aufgeladen. Dies führt dazu, dass sich Fachkräfte nicht ausreichend abgesichert fühlen und Auseinandersetzungen häufig auf der Ebene eines interkulturellen Knigges und politischer Korrektheit führen. Dabei werden Verwirrungen, Irritationen und Unsicherheiten nicht zum Thema der Auseinandersetzung gemacht, womit wichtige Fragestellungen unbeantwortet bleiben.

Älter ist die Forderung einiger Autoren, Fremdsprachenkenntnisse in den migrationsrelevanten Sprachen als festen Bestandteil der Ausbildung sozialer Berufe zu verankern. Sie argumentieren, dass zwischen Sprache, Wahrnehmung und Identität ein enger Zusammenhang und ein Abhängigkeitsverhältnis bestehen und dadurch Sprache als Ausdruck eines bestimmter Weltbildes und eines bestimmten Vorstellungsinhalts zentraler Bestandteil einer Verständigung ist.

Der Wert interkultureller Kompetenz darf aber nicht allein den Mitarbeitern überlassen werden. Organisations- und Leitungsstrukturen müssen interkulturell kompetentes Handeln unterstützen. Träger sind dafür verantwortlich, die kontinuierliche Überprüfung der Arbeitsstrukturen auf ihre Migrationssensibilität hin durch geeignete Kontrollinstrumente zu gewährleisten. Die Konzipierung und konsequente Durchführung von Fortbildungen zu interkulturellen Themen, vor allem aber auch die Einführung der Supervision, der Praxisberatung und Organisationsentwicklung, gehören mit in deren Verantwortungsbereich. Nur durch eine kontinuierliche Reflektion des Prozesses Interkultureller Öffnung kann diese verfestigt werden.

Arbeit in interkulturellen Teams

Eine wichtige Funktion im Öffnungsprozess spielen Mitarbeiter mit Migrationshintergrund. Sie bauen zunächst einmal sprachliche und kulturelle Kommunikationsbarrieren zum Klientel ab. Wenn sie deren Sprache sprechen, wird die Verständigung auf der Sachebene erleichtert, und beide Seiten können sich auch emotional besser ausdrücken. Durch die gemeinsame Sprache entsteht ein Gefühl der Dazugehörigkeit. Klienten entwickeln Vertrauen und fühlen sich verstanden. Dies kann dazu führen, dass AdressatInnen der gesamten Einrichtung gegenüber positiver eingestellt sind.

Mitarbeiter mit Migrationshintergrund sind außerdem ein wichtiges Zeichen, um die interkulturelle Orientierung einer Einrichtung zu demonstrieren. Sie dürfen allerdings nicht alleine für die Öffnung einer Einrichtung verantwortlich gemacht werden. Dies bedeutet vor allem, dass sie nicht nur für die Arbeit mit MigrantInnen zuständig sind. Dabei ist ein kontinuierlicher Austausch über unterschiedliche Sicht- und Herangehensweisen nötig.

Die Arbeit im interkulturellen Team bietet die Chance zu umfangreichen Lernprozessen. Interdisziplinär und interkulturell ausgerichtete Teams ermöglichen die kreative Auseinandersetzung von heterogenen Fachlichkeiten mit ihren verschiedenen Denk- und Arbeitsweisen. Im interkulturell reflektierenden Team werden die von verschiedenen Experten eingeforderten interkulturellen Kompetenzen gefördert: beispielsweise Multiperspektivität, Anerkennung der Pluralität von Lebensformen, Reflektion der Verstrickung in gesellschaftliche Machtverhältnisse, Ambiguitätstoleranz, Fremdheitskompetenz, das sich Besinnen auf beziehungsfördernde Mittel und die Ressourcenorientierung sowie das gemeinsame Entwickeln von neuen Lösungen.

Leider kommt Hinz-Rommel im Rahmen seiner Studie zur Entwicklung der Empfehlungen zur interkulturellen Öffnung nicht uneingeschränkt zum gleichen Ergebnis. Er gibt zu bedenken, dass in der Praxis nicht nur eine produktive Kooperation im interkulturellen Team besteht. Immer wieder kommt es zu Konflikten, Konkurrenzen, Machtungleichheiten oder Vorurteilen. Mitarbeiter mit Migrationshintergrund fühlen sich oftmals in ihrer Sicht und Arbeitsweise nicht Ernst genommen, und in vielen Fällen wird die Thematisierung kultureller Differenzen nicht gewünscht.

Die Beispiele zeigen, dass eine kontinuierliche Unterstützung durch die Träger unabdingbar ist, damit die vielfältigen Chancen, die eine interkulturelle Teamarbeit bietet, nicht vergeben werden. Es gilt, geeignete Formen interkulturellen Lernens im Team fest zu verankern und dabei in regelmäßigen Teamsupervisionen oder Workshops Vorurteile oder asymmetrische Machtverhältnisse zu thematisieren.

Förderung durch den Träger

Interkulturelle Öffnung darf, wie bereits gesagt, nicht den einzelnen Mitarbeitern überlassen werden, sondern muss auf mehreren Ebenen erfolgen und durch Aktivitäten auf der Organisations- und Leitungsebene strukturell verankert werden. Nötig ist eine Personalpolitik des Trägers, die die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter systematisch fördert, sich verstärkt um Einstellung von Personal mit Migrationshintergrund bemüht und geeignete Formen der Zusammenarbeit im interkulturellen Team bereit stellt.

Um zu garantieren, dass eine dauerhafte Thematisierung des Interkulturellen erfolgt, müssen Kontrollverfahren entwickelt werden. Zu denken wäre z.B. an eine organisatorische Vorgabe, wie die Verpflichtung zur regelmäßigen Erörterung und Berichterstattung z.B. im Rahmen eines Jahresberichts. Auch im Rahmen von Organisationsentwicklungsprozessen oder im Rahmen des Qualitätsmanagement ist es möglich, die interkulturelle Orientierung fest zu verankern.

Träger sollten ihre interkulturelle Öffnung ebenfalls öffentlich demonstrieren. Dies ist sinnvoll, um Zugangsbarrieren, die auf Informationsdefiziten beruhen, abzubauen. Neben mehrsprachigen Informationsbroschüren und Hinweisschildern kann z.B. auch eine Kooperation mit Multiplikatoren in ethnischen Netzwerken (Migrationsverbänden) eine wirkungsvolle Maßnahme sein (vgl. Auenheimer 2001, S. 14).

Das Öffentlichmachen der interkulturellen Orientierung ist aber auch unter einem politischen Aspekt wichtig, weil hier gezeigt werden kann, dass man sich um gleichberechtigte Teilhabe der MigrantInnen bemüht und für deren Interessen eintritt. Einrichtungen und Jugendämter können sich in der Öffentlichkeit als interkulturell orientierte Institution zeigen. Sie können Aktionen, beispielsweise Petitionen oder Verhandlungen mit Ausländerbehörden und der Arbeitsverwaltung, initiieren, die einzelnen Menschen unterstützen.

Wichtig ist, die gesamte Angebotsstruktur auf die Situation von MigrantInnen auszurichten. Hilfen sollen vor allem wohnortnah aufsuchend, niedrigschwellig, ganzheitlich und integriert sein. Dabei spielen Vernetzungsaktivitäten eine große Rolle. So können durch Kooperation mit anderen professionellen Diensten im Stadtteil neue Ressourcen erschlossen werden. Eine Vernetzung mit den Migrationsdiensten wiederum ermöglicht, Angebote aufeinander abzustimmen und Wissen und Erfahrungen auszutauschen.

Von Bedeutung ist aber auch vor allem eine tragfähige Kooperation mit Vereinen, Organisationen und Selbsthilfegruppen der MigrantInnen - nicht nur um neue Ressourcen zu erschließen, sondern auch weil in den Migrationsorganisationen Interessen und Bedürfnisse gebündelt zum Vorschein kommen. Diese können aufgegriffen und öffentlich thematisiert werden. Formen der Zusammenarbeit müssen dabei auf Mitarbeiterebene initiiert und auf Trägerebene durch Bereitstellung von finanziellen und zeitlichen Ressourcen unterstützt werden.

5 Schlussfolgerungen am Beispiel der Hilfen zur Erziehung

Erziehungshilfen stellen eine wichtige Jugendhilfeleistung für alle diejenigen Familien dar, in denen aufgrund von sozialen und psychischen Schwierigkeiten eine für die Entwicklung des Kindes förderliche Erziehung nicht mehr in ausreichendem Umfang gewährleistet ist. Mit Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde sichergestellt, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten bis hin zu stationären Hilfen für die vielfältigen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen und ihrer Familien zur Verfügung stehen. Charakteristisch für Erziehungshilfen ist, dass sie sich seit Bestehen des KJHG vor allem als Unterstützungs- und Dienstleistungsangebot verstehen. Wichtiger Grundgedanke ist es, Hilfen in einem die Adressaten umfassend beteiligenden, partizipativen Prozess zu erbringen.

Familien mit Migrationshintergrund sollten im Grunde genommen in gleicher Weise Zugang zu Erziehungshilfen haben wie deutsche Familien. Kinder mit Migrationshintergrund machen in Deutschland etwa 14% aller Gleichaltrigen aus, so dass sie eine zahlenmäßig nicht zu übersehende Zielgruppe der Jugendhilfe darstellen. Ihre zufriedenstellende Versorgung mit Erziehungshilfen ist gerade deshalb wichtig, weil sie in besonderem Maße psychischen und sozialen Risiken ausgesetzt sind.

So haben beispielsweise der 11. Kinder- und Jugendbericht deutlich gemacht, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund im Bildungssystem benachteiligt sind. Häufig sind sie sogar von Analphabetismus betroffen. Zudem wurde aufgezeigt, dass sie häufiger sozioökonomischen Belastungen ausgesetzt sind. Ausländische Familien verzeichnen eine im Schnitt höhere Arbeitslosenquote und ein niedrigeres Einkommen und sind öfter von Armut betroffen als deutsche Familien. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wachsen zudem unter schwierigeren Wohnverhältnissen auf und haben größere gesundheitliche und psychische Risiken. Außerdem bestehen auch oft innerfamiliäre Konfliktlagen und führen zu einer hohen Belastung für viele Kinder und Jugendliche.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz verlangt (§ 1 Abs. 3 KJHG), dass Benachteiligungen, wie sie viele Migrantenfamilien erfahren, durch die Jugendhilfe abgebaut werden. Gerade Erziehungshilfen stellen aufgrund der Vielfalt und der Intensität ihrer Angebote eine geeignete Maßnahme für die Kompensation der verschiedenen Problemlagen von Migrantenfamilien dar.

Die Situation jugendlicher MigrantInnen in den erzieherischen Hilfen gestaltet sich jedoch nicht gleichermaßen zufriedenstellend wie bei deutschen Jugendlichen. Zum Einen besteht eine ungleiche Verteilung zwischen der Inanspruchnahme von Präventionen und intervenierenden Angeboten. Die an den Daten der Jugendhilfestatistik orientierte Darstellung im 11. Kinder- und Jugendbericht zeigt, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund in den ambulanten präventiven und wenig eingreifenden Erziehungshilfen, wie Erziehungsberatung, sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeistand und Tagesgruppen, unterrepräsentiert sind. Dass dies nicht in einem geringeren Bedarf begründet liegt, wird ersichtlich, wenn man die Werte derjenigen Hilfen betrachtet, die eher intervenierenden Charakter haben. So sind jugendliche MigrantInnen in der sozialen Gruppenarbeit, beim Betreuungshelfer und bei der Inobhutnahme als eine Maßnahme, die als Krisenintervention der Erziehungshilfe voraus geht, sogar überrepräsentiert.

Das bedeutet, Erziehungshilfen haben für jugendliche MigrantInnen im Vergleich zu deutschen Jugendlichen sehr viel stärker eine intervenierende Funktion und werden sehr viel seltener als ein präventives, die gesamte Familie unterstützendes Angebot wahrgenommen. Hilfen für diese Jugendlichen kommen häufig erst dann zustande, wenn sich die Problemlage intensiviert hat und Krisenintervention notwendig geworden ist.

Erziehungshilfen werden zudem öfter auf Initiative der Jugendlichen veranlasst, seltener hingegen sind es die Eltern, die eine Erziehungshilfe beantragen. Auch die Tatsache, dass sie kürzer dauern und einer stationären Unterbringung seltener ambulante Maßnahmen vorausgehen, weist darauf hin, dass Erziehungshilfen für diesen Personenkreis in geringerem Umfang als für deutsche Familien nachhaltige präventive Angebote darstellen (vgl. EREV Studie). Hilfen verlaufen oft auch weniger erfolgreich als bei deutschen Jugendlichen. Die EREV-Studie zeigt, dass sie häufiger frühzeitig abgebrochen werden und ihr Verlauf weniger positiv eingeschätzt wird. Auch der Kontakt zu den Eltern gestaltet sich nicht zufriedenstellend. Der Gedanke der Partizipation wird bei dieser Zielgruppe kaum verwirklicht.

Grund für die unzufriedenstellende Versorgung ist, dass Erziehungshilfeträger jugendliche MigrantInnen und ihre Familien nicht ausreichend als Zielgruppe berücksichtigen. Das heißt, in den Erziehungshilfen findet noch keine umfassende interkulturelle Öffnung statt. Eine solche würde z.B. beinhalten, dass deutsche Mitarbeiter über ausreichend interkulturelle Kompetenz verfügen. Das bedeutet, sie sollten ein umfangreiches Wissen über Migrationszusammenhänge haben; sie sollten die Bereitschaft aufbringen, ihre professionellen Deutungsmuster und Arbeitsmethoden an den kulturellen Hintergrund jugendlicher Migranten anzupassen, sowie über sozialkommunikative Kompetenz im täglichen Umgang mit den Adressaten verfügen.

Eine interkulturelle Öffnung würde auch eine verstärkte Einstellung von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund bedeuten, denn ein gemeinsam geteilter kultureller und sprachlicher Hintergrund zwischen Personal und AdressatIn baut Verständigungs- und Zugangsbarrieren ab. Außerdem bietet die Anwesenheit von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund die Möglichkeit vielfältiger Lernprozesse im interkulturellen Team.

Eine interkulturelle Öffnung würde aber vor allem verlangen, dass sie von Seiten des Trägers strukturell verankert wird. Er muss sie ins Leitbild und in die Konzeption aufnehmen und sie dadurch öffentlich sichtbar machen. Außerdem gilt es, die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter zu fördern und Vernetzungsaktivitäten des Personals mit Migrationsdiensten und mit Migrantenorganisationen zu unterstützen. Dies ist gerade in Bezug auf die Forderung einer Lebensweltorientierung der Erziehungshilfen wichtig. Weiterhin muss der Träger Kontrollinstrumente entwickeln, die garantieren, dass eine ständige Berücksichtigung des Interkulturellen in der Einrichtung erfolgt.

Es wurde jedoch auch deutlich, dass es derzeit eine Reihe an positiven Entwicklungen in Richtung einer interkulturellen Öffnung gibt. Vor allem die direkt in der Erziehungspraxis tätigen Fachkräfte erkennen, dass ein interkultureller Kompetenzerwerb nötig ist, was die Teilnahme an Fortbildungen beim Landesjugendamt dokumentiert. Sie verdeutlicht auch, dass in Erziehungseinrichtungen durchaus ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz bestehen kann. Es wird zum Teil Wert auf eine gelungene interkulturelle Kommunikation gelegt, es gibt Bestrebungen, Mitarbeiter mit Migrationshintergrund einzustellen, und Arbeitsweisen und Angebote werden migrationsensibel auf den kulturellen Hintergrund der ErziehungshilfeadressatInnen ausgerichtet. Diese Beispiele gibt es.

Es wird außerdem versucht, durch das Bereitstellen niedrigschwelliger Angebote bzw. durch die Vernetzung mit niedrigschwelligen Diensten wie der Mobilen Jugendarbeit Zugangsbarrieren abzubauen. Auch macht sich ein zunehmendes Interesse an Fortbildung zur Thematik der interkulturellen Kompetenz bemerkbar, und auch auf der Ebene der Fachöffentlichkeit wird dieses Thema zunehmend wichtiger. Dies bestätigen die Stellungnahmen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, die sich für eine flächendeckende interkulturelle Öffnung der Erziehungsberatungsstellen ausspricht.

Auch auf Seiten der öffentlichen Träger finden positive Entwicklungen statt. Darauf weisen die Leitlinien des Sozialreferats beispielsweise der Stadt München hin.

Einer der gewichtigsten Argumente dürfte hingegen das sein, dass künftig der Bedarf nicht mehr zu übersehen sein wird und sich Einrichtungen somit zwangsläufig interkulturell öffnen müssen. Gesetzlich scheint mir hier trotz einiger Beschränkungen der Boden bereitet, denn das KJHG verlangt ausdrücklich eine zufriedenstellende Versorgung auch von Migrantenfamilien. Hervorzuheben sind hierbei § 1 Abs. 2, der für den Abbau von Benachteiligungen eintritt, als auch § 3, der eine Berücksichtigung der unterschiedlicher Wertvorstellungen in den Angebotsstrukturen der Jugendhilfe vorsieht. Eine wichtige Stellung nimmt ferner der § 36 ein, dessen Partizipationsgedanke in besonderer Weise verdeutlicht, dass Erziehungshilfen eigentlich nicht mehr eine intervenierende, sondern vor allem eine in gleichberechtigter Kooperation mit der Familie zu erbringenden Leistung darstellen soll. Ausdrücklich verlangt aber § 9 eine interkulturelle Öffnung, denn er fordert dazu auf, dass alle Jugendhilfeeinrichtung ihre Angebote entsprechend den kulturellen Eigenarten der Adressaten gestalten sollen.

Es ist zu hoffen, dass die aktuellen Entwicklungen der Erziehungshilfen in Richtung flexibler integrierter Hilfen sowie eine verstärkte Sozialraumorientierung die Chance bieten, dass Familien mit Migrationshintergrund künftig besser Zugang zur Kinder- und Jugendhilfe finden und sich der Verlauf dieser Hilfen für sie zufriedenstellender gestaltet.

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Schuch, J. (2002). Interkulturelle Kompetenz. Die Kür der Kinder- und Jugendarbeit. In: FORUM für Kinder und Jugendarbeit, 4, Hamburg.

Autor

Joachim Schuch
KVJS - Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg
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